{"id":20143224,"updated":"2023-07-28T06:46:30Z","additionalIndexing":"48;Strassennetz;Nationalstrassenbau;Kostenrechnung;Rechnung;Haushaltsplan;Fonds;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4912"},"descriptors":[{"key":"L06K070503010401","name":"Nationalstrassenbau","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L04K11020208","name":"Rechnung","type":1},{"key":"L02K1102","name":"Haushaltsplan","type":1},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":2},{"key":"L04K18030102","name":"Strassennetz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-05-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1395356400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1458255600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3224","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Fragen lassen sich wie folgt beantworten:<\/p><p>1. Nach heutigem Kenntnisstand sind die mit dem Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds freigegebenen Mittel im Umfang von 8,5 Milliarden Franken für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ausreichend. Zu beachten ist, dass dieser Betrag durch den Bundesrat um die seit 2005 aufgelaufene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöht werden kann. Die nächste umfassende Überprüfung der Kostenschätzung erfolgt 2015 im Rahmen der Erarbeitung des 9. langfristigen Bauprogramms für die Nationalstrassen.<\/p><p>2. In folgenden Projekten musste die Endkostenprognose seit der Schaffung des Infrastrukturfonds erhöht werden: A2 Bahnhof-Gellertdreieck Basel, A4 Neue Axenstrasse, A5 Umfahrung Biel (Westast), A5 Umfahrung Biel (Ostast), A9 Siders-Gampel, A9 Gampel-Brig\/Glis und A1\/A3 Zürich Stadttunnel. Gründe dafür sind generell die Teuerung sowie Normanpassungen und Projektänderungen, in der Regel zur Erhöhung der Sicherheit und Umweltverträglichkeit. Bei der A9 im Kanton Wallis traten auch unerwartete bautechnische Probleme auf, die einen Mehraufwand zur Folge hatten. Der im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Walliser Grossen Rates zitierte ursprüngliche Kostenvoranschlag liegt allerdings deutlich tiefer als die Endkostenprognose, die anlässlich der Schaffung des Infrastrukturfonds vorlag.<\/p><p>Nach heutiger Einschätzung können die entstandenen Mehrkosten dank Vergabeerfolgen und Verzicht auf gewisse Projektteile kompensiert werden.<\/p><p>3. Es ist aus heutiger Sicht nicht notwendig, Projekte aus finanziellen Gründen zurückzustellen oder die zugeteilten Mittel aufzustocken. Es ist aber damit zu rechnen, dass der verbleibende Saldo bis zum Ende der Laufzeit des Fonds ausgeschöpft wird.<\/p><p>4. Bisher (Stand Ende 2013) wurden dem Fonds 4,368 Milliarden Franken für Projekte der Netzfertigstellung entnommen (inkl. Teuerung und Mehrwertsteuer). Wichtige Projekte mit Kosten von jeweils mehr als 250 Millionen Franken zwischen 2008 und 2013 waren: A20\/A4 Westumfahrung Zürich und Knonaueramt, A5 Umfahrung Biel (Ostast), A9 Siders-Gampel\/Gampel-Brig-Glis, A16 Transjurane (Grenze Frankreich-Pruntrut West), A16 Transjurane Roches-Court, A16 Transjurane Court-Tavannes und A28 Prättigauerstrasse.<\/p><p>5. Die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes soll gemäss der Botschaft zum Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13) so rasch wie möglich erfolgen. Eine Priorisierung der verschiedenen Projekte untereinander wurde von der Bundesversammlung nicht vorgegeben. Zudem gilt es zu beachten, dass die Projekte grundsätzlich in der Verantwortung der Standortkantone liegen. Vor diesem Hintergrund sind der Planungsfortschritt und die Baureife gegenwärtig die wichtigsten Kriterien für den Zeitpunkt der Realisierung der einzelnen Projekte.<\/p><p>Projekte sind bisher keine gestrichen worden. Es ist jedoch ungewiss, ob die Projekte A1\/A3 Stadttunnel Zürich und A8 Brünig-Scheiteltunnel je realisiert werden, da ihr verkehrlicher Nutzen mittlerweile nicht mehr klar erkennbar ist.<\/p><p>6. Vergleiche Ziffer 5. Es versteht sich, dass die Ressourcen der betroffenen Kantone einen zentralen Einfluss auf den Projektzeitplan haben.<\/p><p>7. Strecken, die im Rahmen der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes durch die Kantone erstellt werden, sind abschliessend in Anhang 1 der Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007 (NSV; SR 725.111) definiert. Eine Erweiterung dieses Anhangs ist nicht vorgesehen (vgl. dazu auch Art. 197 Ziff. 3 BV).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Analog zur Bahninfrastruktur soll auf Verfassungsstufe ein unbefristeter Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds entstehen. Die sich abzeichnende Finanzierungslücke soll mit Erträgen aus der Automobilsteuer und einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags gedeckt werden.<\/p><p>Unklar ist, wie gross die Finanzierungslücke tatsächlich ist. Der Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds hat für die aktuelle Ausbauetappe finanzielle Mittel im Umfang von 20,8 Milliarden Franken (Preisstand 2005, exkl. Teuerung und Mehrwertsteuer) definiert. 8,5 Milliarden davon sind für die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes bereits freigegeben worden (Verpflichtungskredit).<\/p><p>Die Realisierung einzelner Projekte zeigt allerdings, dass die Kosten zum Teil wesentlich höher ausfallen als geplant. So hat die Geschäftsprüfungskommission des Walliser Grossen Rates in einem Bericht von Januar 2014 aufgezeigt, dass der Bau der Autobahn A9 1,9 Milliarden Franken teurer sein wird als ursprünglich berechnet; 96 Prozent der Kosten werden durch den Bund getragen (<a href=\"http:\/\/www.vs.ch\/Data\/vos\/docs\/2014\/02\/2014.03_Analyse des Stands beim Bau der A9_BER_KOM.pdf\">http:\/\/www.vs.ch\/Data\/vos\/docs\/ 2014\/02\/2014.03_Analyse%20des%20Stands%20beim %20Bau%20der%20A9_BER_KOM.pdf<\/a>).<\/p><p>Es stellen sich deshalb folgende Fragen:<\/p><p>1. Können alle vorgesehenen Projekte im Rahmen des Netzvollendungsprogrammes von 8,5 Milliarden Franken umgesetzt werden (Preisstand 2005)?<\/p><p>2. Bei welchen Projekten zeichnen sich aus welchen Gründen starke Kostenüberschreitungen ab?<\/p><p>3. Wie geht der Bund mit diesen Kostenüberschreitungen um? Werden einzelne Projekte zurückgestellt (Design to Cost), oder ist vorgesehen, das Netzvollendungsprogramm im Rahmen des neuen Strassenfonds finanziell aufzustocken, damit geplante Projekte finanziert werden können? Falls ja: in welcher Höhe?<\/p><p>4. Wie viel ist bisher für welche Projekte ausgegeben worden, und mit welchen Kosten ist gemäss aktuellstem Planungsstand für die vorgesehenen Projekte noch zu rechnen?<\/p><p>5. Nach welchen Kriterien werden Projekte priorisiert oder zurückgestellt? Ist es vorgesehen, Projekte zu streichen?<\/p><p>6. Spielt bei der Priorisierung der Projekte eine Rolle, ob die betroffenen Kantone die Finanzierung ihres Kostenanteils im vorgesehenen Zeitpunkt sichern können?<\/p><p>7. Werden im Rahmen des neuen Strassenfonds zusätzliche Projekte in das Programm \"Netzvollendung\" aufgenommen, oder ist es mit dem Beschluss vom 4. Oktober 2006 abgeschlossen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wie wirken sich Kostenüberschreitungen im Nationalstrassenbau auf die Investitionsplanung aus?"}],"title":"Wie wirken sich Kostenüberschreitungen im Nationalstrassenbau auf die Investitionsplanung aus?"}