﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143251</id><updated>2023-07-28T06:57:40Z</updated><additionalIndexing>52;Bevölkerungsschutz;Wolf;Freilandhaltung;Güterabwägung;Rind</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2688</code><gender>m</gender><id>3885</id><name>Grin Jean-Pierre</name><officialDenomination>Grin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4912</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0603030702</key><name>Wolf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K140108010105</key><name>Rind</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401010203</key><name>Freilandhaltung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K040302</key><name>Bevölkerungsschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080203070101</key><name>Güterabwägung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-20T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-05-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-03-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-06-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2383</code><gender>m</gender><id>319</id><name>Fehr Hans</name><officialDenomination>Fehr Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2502</code><gender>m</gender><id>478</id><name>Joder Rudolf</name><officialDenomination>Joder</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3010</code><gender>m</gender><id>4100</id><name>Rösti Albert</name><officialDenomination>Rösti</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2796</code><gender>f</gender><id>4090</id><name>Amaudruz Céline</name><officialDenomination>Amaudruz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2688</code><gender>m</gender><id>3885</id><name>Grin Jean-Pierre</name><officialDenomination>Grin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3251</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Wolf ist gemäss Berner Konvention geschützt. Die Vertragsstaaten dieses internationalen Abkommens sind verpflichtet, die Populationen dieser Tierart grundsätzlich zu schützen. Im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit oder anderer vorrangiger öffentlicher Belange sowie zur Verhütung schwerwiegender Schäden an Viehbeständen ist der Abschuss von einzelnen Tieren in einem klar definierten Rahmen möglich. Die Freigabe des Wolfs zur Jagd ist im Rahmen der Berner Konvention dagegen nicht gestattet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Schweizer Jagdgesetz (JSG, SR 922.0) gehört der Wolf zu den einheimischen, geschützten Arten (Art. 7 JSG). Die Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) nutzt den Spielraum der Berner Konvention und des Jagdgesetzes vollständig aus, den diese für einen Eingriff in eine Wolfspopulation bieten. So können Abschüsse und eine Bestandesregulation auch bei einer geschützten Tierart durchgeführt werden, wenn hohe Bestände grosse Schäden an Nutztierbeständen oder hohe Einbussen bei der Nutzung der Jagdregale durch die Kantone verursachen oder wenn Menschen erheblich gefährdet sind (Art. 4 JSV). In diesem Rahmen sollte ein vernünftiges Nebeneinander von Mensch und Wolf möglich sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wölfe wandern weit und durchqueren auch das Schweizer Mittelland. Eine Rudelbildung ist typischerweise dort zu beobachten, wo die Wölfe ganzjährig grosse Beutetiere wie Rothirsche und Gämsen sowie ruhige, grosse Waldkomplexe zur Aufzucht der Jungtiere vorfinden. Im schweizerischen Mittelland ist deshalb kaum mit Rudelbildungen zu rechnen; durchwandernde Einzelwölfe können aber auftreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Wolf ist für den Menschen grundsätzlich keine Gefahr. Aus neuerer Zeit sind in Mitteleuropa keine Übergriffe von aggressiven Wölfen auf Menschen bekannt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Wolf ist als Wildtier ein "herrenloses Gut", wofür niemand die Verantwortung trägt; Artikel 56 OR kommt nicht zur Anwendung. Solange in unserer Rechtsordnung keine Haftungsnorm für eine bestimmte Handlung oder Unterlassung oder für ein bestimmtes Ereignis besteht, trägt die geschädigte Person bzw. deren Unfallversicherung den Schaden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die zuständigen Behörden haben das klare Ziel, durch die Überwachung der Wolfsbestände und ein frühzeitiges Eingreifen potenzielle Risiken zu minimieren. &lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit mehreren Jahren ist die Anwesenheit des Wolfes in der Schweiz eine Tatsache. Der Wolf wurde in alpinen Regionen und an den Grenzen zu Italien und zu Österreich beobachtet. Im vergangenen Winter wurde er zu unserer grossen Überraschung jedoch auch auf dem Waadtländer Plateau, in einer Region mit einer hohen Bevölkerungsdichte, gesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Wolf braucht grosse Räume, um sich entwickeln zu können. Das Wolfsmanagement kann nicht auf der Ebene eines kleinen Landes wie der Schweiz geregelt werden, sondern muss für den ganzen Kontinent festgelegt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Abschuss des letzten Wolfes im Waadtländer Jura mit einer unvergesslichen Feier bejubelt. Heute freuen sich gewisse Personen über die Rückkehr des Wolfes. Die Zeiten haben sich wohl geändert, aber das Tier bleibt gefährlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Anwesenheit des Wolfes in bevölkerten Gebieten ist eine ständige Gefahr für die Bevölkerung und das Jungvieh, das dort weidet. Deshalb ist das Zusammenleben mit dem Wolf schwierig und gefährlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Management von grossen Raubtieren ist in der Berner Konvention geregelt. Wie sieht der mögliche Handlungsspielraum des Bundesrates für das Management des Wolfes in unserem Land aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es im Mittelland, in der Schweiz, für den Wolf Platz hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wer trägt bei einem schweren Unfall mit Personen und insbesondere mit Kindern die Verantwortung?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Hat es für den Wolf im Schweizer Mittelland Platz?</value></text></texts><title>Hat es für den Wolf im Schweizer Mittelland Platz?</title></affair>