{"id":20143265,"updated":"2023-07-28T06:54:03Z","additionalIndexing":"24;15;Schaffung von Arbeitsplätzen;Unternehmenssteuer;Innovation;Gewinnbeteiligung der Belegschaft;Steuerveranlagung;Belegschaftsaktien;Kleinunternehmen;Mitarbeiteroption","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2788,"gender":"m","id":4079,"name":"Derder Fathi","officialDenomination":"Derder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4912"},"descriptors":[{"key":"L06K070306030201","name":"Kleinunternehmen","type":1},{"key":"L04K08020309","name":"Innovation","type":1},{"key":"L05K0702010104","name":"Mitarbeiteroption","type":1},{"key":"L06K070204010103","name":"Gewinnbeteiligung der Belegschaft","type":1},{"key":"L04K11070301","name":"Steuerveranlagung","type":1},{"key":"L05K0702030301","name":"Schaffung von Arbeitsplätzen","type":2},{"key":"L06K070204010102","name":"Belegschaftsaktien","type":2},{"key":"L04K11070407","name":"Unternehmenssteuer","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-06-06T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1395356400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1458255600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2698,"gender":"m","id":3895,"name":"Lüscher Christian","officialDenomination":"Lüscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2682,"gender":"m","id":3879,"name":"Français Olivier","officialDenomination":"Français"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2627,"gender":"m","id":1119,"name":"Rime Jean-François","officialDenomination":"Rime"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2790,"gender":"m","id":4086,"name":"Buttet Yannick","officialDenomination":"Buttet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3040,"gender":"m","id":4138,"name":"Barazzone Guillaume","officialDenomination":"Barazzone"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2788,"gender":"m","id":4079,"name":"Derder Fathi","officialDenomination":"Derder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3265","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Junge und innovative Schweizer Unternehmen müssen die besten Köpfe anziehen. Sie haben aber nicht die Mittel, um hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlöhnen. Als Lösung bieten sich Optionen und Mitarbeiterbeteiligungen an. Dies muss aber auch steuerlich interessant sein, was leider bisher nicht der Fall ist. Mit dem Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen wurden Schritte in die richtige Richtung gemacht: Mitarbeiteroptionen werden nicht mehr im Zeitpunkt ihrer Zuteilung besteuert, sondern im Zeitpunkt der Ausübung, wenn also die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter damit Aktien des Unternehmens erwirbt. Der Weg wurde aber erst zur Hälfte zurückgelegt: Es kann sein, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter das Recht zur Ausübung der Option bald wahrnehmen will, um Aktionärin oder Aktionär der Gesellschaft zu werden, dies in einer Zeit, da sie oder er vielleicht über ein paar Aktien, aber über wenige flüssige Mittel verfügt. Dennoch wird diese Person für \"virtuelle\" Einkünfte besteuert, von denen noch kein Rappen auf ihrem Konto liegt. Sie muss daher Geld aufnehmen (oft beim Arbeitgeber), um ihrer Steuerpflicht nachzukommen.<\/p><p>Der Bundesrat soll nun eine Lösung finden, damit solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht bestraft werden. Ein Lösungsweg könnte im Aufschub der Besteuerung bis zum Verkauf der Aktie bestehen. Ein anderer Weg könnte darin bestehen, die Fälligkeit der Steuer aufzuschieben, wobei die der Steuer unterliegenden Aktien beispielsweise während einer bestimmten Sperrfrist bei Dritten hinterlegt würden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2010 über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (AS 2011 3259; BBl 2005 575) per 1. Januar 2013 konnte insbesondere die Rechtssicherheit bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen wiederhergestellt werden, indem der Zeitpunkt der Besteuerung im Hinblick auf eine einheitliche Praxis der Kantone klar geregelt wurde (BBl 2005 576, 586).<\/p><p>Damit wurde die Frage geklärt, ob Mitarbeiteroptionen im Zeitpunkt der Zuteilung, des unwiderruflichen Rechtserwerbs (Vesting) oder der Ausübung steuerbar sind. Seither sind börsenkotierte und frei verfügbare Optionen im Zeitpunkt der Zuteilung steuerbar, während die übrigen Optionen (nicht börsenkotiert, gesperrt oder mit Vestingklausel) im Zeitpunkt der Ausübung besteuert werden (Art. 17b des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, DBG, SR 642.11, und Art. 7d des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, StHG, SR 642.14). Damit wurde die frühere Praxis der Besteuerung dieser Optionen bei der Zuteilung aufgehoben. Diese Lösung hat den Vorteil, dass die Optionen nicht mehr nach komplizierten finanzmathematischen Formeln bewertet werden müssen. Die Mitarbeitenden müssen auch nicht mehr Steuern auf geldwerten Vorteilen entrichten, die sie wegen eines späteren Kurszerfalls der Aktien gar nicht realisieren können (BBl 2005 576). So wird heute ein Mitarbeiter eines \"jungen innovativen Unternehmens\", der nicht börsenkotierte, gesperrte oder Optionen mit Vestingklausel erhält, wie der Mitarbeiter jedes anderen Unternehmens mit solchen Optionen im Zeitpunkt der Ausübung besteuert.<\/p><p>Eine Änderung des geltenden Gesetzes, wie sie der Motionär beantragt, ist nicht wünschenswert. Zum einen wäre ein Aufschub der Besteuerung bis zum Verkauf der Aktie, wenn diese im Lauf der Jahre an Wert gewinnt, nachteilig für die Mitarbeitenden, da diese dann auch auf dem den geldwerten Vorteil bei der Ausübung übersteigenden Teil besteuert werden, der andernfalls einen steuerfreien privaten Kapitalgewinn dargestellt hätte. Zum andern würde auch ein Verschieben der Fälligkeit der Steuer nur für von jungen innovativen Unternehmen abgegebene Optionen keine befriedigende Lösung darstellen, da damit eine Ungleichbehandlung gegenüber bereits etablierten Unternehmen geschaffen würde.<\/p><p>Wie schon in der Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen dargelegt, fliessen dem Mitarbeiter zwar bei der Ausübung keine Geldbeträge zu, mit denen er die Steuern bezahlen könnte. In der Regel wird er jedoch die benötigten Mittel für die Zahlung der Steuern bis zur Ausübung der Optionen zurücklegen (BBl 2005 589).<\/p><p>Härtefällen kann zudem bereits mit der heutigen Regelung Rechnung getragen werden. Nach Artikel 166 Absätze 1 und 2 DBG kann die kantonale Bezugsbehörde die Zahlungsfrist erstrecken oder Ratenzahlungen bewilligen, wenn die Zahlung der Steuer für den Zahlungspflichtigen mit einer erheblichen Härte verbunden ist. Sie kann auch darauf verzichten, wegen eines solchen Zahlungsaufschubs Zinsen zu berechnen. Somit besteht kein Anlass für eine Revisionsvorlage.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Änderungsentwurf des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2010 über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen vorzulegen. Darin ist vorzusehen, dass innovative Jungunternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deren hohe Wertschöpfung vergüten können und dass eine Vergütung mit Optionen nicht steuerlich bestraft wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mitarbeiterbeteiligung in innovativen Jungunternehmen fördern"}],"title":"Mitarbeiterbeteiligung in innovativen Jungunternehmen fördern"}