{"id":20143291,"updated":"2025-06-25T00:15:01Z","additionalIndexing":"36;32;10;gemeinsame Forschungspolitik;Austausch im Bildungswesen;Unternehmen;Forschungspersonal;schulische Mobilität;wissenschaftlicher Austausch;Forschungspolitik;Student\/in;Erasmus;Informationsaustausch;Hochschulwesen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"WBK-NR","id":5,"name":"Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR","abbreviation1":"WBK-N","abbreviation2":"WBK","committeeNumber":5,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-27T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4913"},"descriptors":[{"key":"L05K1303010501","name":"Erasmus","type":1},{"key":"L04K13030105","name":"Austausch im Bildungswesen","type":1},{"key":"L04K13010207","name":"schulische 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betroffenen Studierenden, Forschenden, Hochschulen und Unternehmen in einer unklaren Situation. Studierende wissen nicht, ob sie ihre Mobilitätsprojekte 2014\/15 wie geplant realisieren können. Forschende und Unternehmen werden in Kooperationsprojekten zurückgestuft oder davon ausgeschlossen, weil sie keine Finanzierungsgarantie haben. Nachwuchswissenschaftler und Spitzenforschende sind vom europäischen Wettbewerb für Grants des Europäischen Forschungsrates (ERC) ausgeschlossen. Der Bundesrat wird aufgefordert, Klarheit zu schaffen, indem er:<\/p><p>- die volle Assoziierung weiterhin mit aller Kraft anstrebt;<\/p><p>- eine klare Übergangslösung für 2014 entwickelt;<\/p><p>- die Priorität in dieser Übergangslösung für das Bildungsprogramm auf die Mobilitätsaufenthalte der Studierenden setzt;<\/p><p>- die Priorität beim Forschungsprogramm auf eine Übergangslösung für den ERC und die Kooperationsprojekte legt;<\/p><p>- zeigt, wieweit die Finanzierung der Prioritäten durch eine Verzichtplanung gesichert werden kann;<\/p><p>- insbesondere mit Blick auf die Wirtschaftspartner eine Finanzierungsgarantie vorschlägt, um die Beteiligung der Schweizer Partner in Kooperationsprojekten finanziell abzusichern.<\/p><p>Der Bundesrat kommuniziert proaktiv und offensiv gegenüber den europäischen Partnern, damit bezüglich dieser Fragen auch im EU-Raum Klarheit geschaffen wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Assoziierung der Schweiz an die beiden EU-Programme ist nach wie vor erklärtes Ziel des Bundesrates. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wurde am 7. März 2014 vom Bundesrat beauftragt, Übergangslösungen für das Jahr 2014 zu erarbeiten. Da diese bei einer späteren Vollassoziierung zu keinen wesentlichen Mehrbelastungen des Bundeshaushalts führen sollten, wird bei der Finanzierung der Übergangsmassnahmen die Verzichtplanung im Vordergrund stehen. Die notwendigen Mittel stehen durch die Finanzbeschlüsse des Parlamentes vom September 2013 zur Verfügung. Gemäss Artikel 2 der entsprechenden Bundesbeschlüsse können bei einer verspäteten Assoziierung die Verpflichtungskredite für die Zeit bis zur Anwendbarkeit des Abkommens für die projektweise Beteiligung verwendet werden. Die Bedingungen einer projektweisen Beteiligung werden auf Verordnungsebene spezifiziert.<\/p><p>Für Erasmus plus wurde am 16. April 2014 vom Bundesrat eine Übergangslösung für 2014 beschlossen. Die Übergangslösung für Horizon 2020 wird der Bundesrat verabschieden können, sobald die Ausgangslage mit der EU geklärt ist.<\/p><p>Unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten für eine erneute Assoziierung wird das WBF dem Bundesrat bis im Herbst 2014 einen Antrag für das weitere Vorgehen in Bezug auf die beiden EU-Programme für 2015 unterbreiten. Danach wird auch die entsprechende Verordnung über die Beiträge für Schweizer Teilnahmen an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU und für das Schweizer Haus in Paris (SR 414.513) sowie - wenn nötig - die Verordnung über die Begleitmassnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation (SR 420.126) revidiert.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund der Sistierung der Verhandlungen über die Assoziierung der Schweiz an die Bildungs- und Forschungsprogramme der Europäischen Union (EU), die notwendige Klarheit für die betroffenen Studierenden, Forschenden, Hochschulen und Unternehmen zu schaffen. Er wird aufgefordert, die baldmöglichste Assoziierung der Schweiz an die Bildungs- und Forschungsprogramme der EU mit aller Kraft anzustreben. Der Bundesrat entwickelt ausserdem Übergangslösungen für die beiden Programme Erasmus plus und Horizon 2020, um die negativen Auswirkungen während der Zeitperiode der Nichtassoziierung zu mildern. Dabei muss er für die Verwendung der Pflichtbeiträge 2014 Prioritäten setzen. Der Bundesrat zeigt im Weiteren auf, inwiefern die Finanzierung der Übergangsmassnahmen durch eine Verzichtplanung gesichert werden kann. Falls dies nur mit grossen Nachteilen möglich ist, erwägt er Möglichkeiten für zusätzliche Finanzierungen.<\/p><p>Eine Minderheit (Wasserfallen, Chevalley, Derder, Grin, Herzog, Keller, Mörgeli, Müri, Pieren, Quadranti, Weibel) beantragt die Ablehnung der Motion.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erasmus plus und Horizon 2020. Klarheit für Studierende, Forscher, Hochschulen und Unternehmen schaffen"}],"title":"Erasmus plus und Horizon 2020. Klarheit für Studierende, Forscher, Hochschulen und Unternehmen schaffen"}