{"id":20143303,"updated":"2023-07-28T06:47:04Z","additionalIndexing":"04;09;leitende\/r Bundesangestellte\/r;Militärflugzeug;Kompetenzregelung;Eidgenössische Finanzkontrolle;Handelsgeschäft;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Finanzdelegation;Abstimmungskampf","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-05-05T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4913"},"descriptors":[{"key":"L04K08010201","name":"Abstimmungskampf","type":1},{"key":"L05K0801020102","name":"Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf","type":1},{"key":"L07K08060103010301","name":"leitende\/r Bundesangestellte\/r","type":1},{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":1},{"key":"L07K08030301010201","name":"Finanzdelegation","type":1},{"key":"L04K08040505","name":"Eidgenössische Finanzkontrolle","type":2},{"key":"L04K04020404","name":"Militärflugzeug","type":2},{"key":"L04K07010102","name":"Handelsgeschäft","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-06-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1399240800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2755,"gender":"m","id":4048,"name":"Rusconi Pierre","officialDenomination":"Rusconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2701,"gender":"m","id":3898,"name":"Nidegger Yves","officialDenomination":"Nidegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2698,"gender":"m","id":3895,"name":"Lüscher Christian","officialDenomination":"Lüscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2634,"gender":"m","id":1123,"name":"Veillon Pierre-François","officialDenomination":"Veillon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2627,"gender":"m","id":1119,"name":"Rime Jean-François","officialDenomination":"Rime"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2796,"gender":"f","id":4090,"name":"Amaudruz Céline","officialDenomination":"Amaudruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3037,"gender":"m","id":4135,"name":"Clottu Raymond","officialDenomination":"Clottu"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2703,"gender":"f","id":3900,"name":"Perrinjaquet Sylvie","officialDenomination":"Perrinjaquet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3303","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist als das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbstständig und unabhängig. Die EFK ist frei, ihre Prüfberichte nach deren Behandlung durch die Finanzdelegation (FinDel) zu veröffentlichen. Es entspricht dem Grundsatz der Unabhängigkeit der EFK, dass ihrem Direktor auch das Recht zusteht, sich zu Fragen aus seinem Tätigkeitsgebiet in den Medien zu äussern. Dabei darf von einem hohen Funktionär eine gewisse Zurückhaltung und Vorsicht bei öffentlichen Äusserungen im Vorfeld von Abstimmungen erwartet werden. Ob im vorliegenden Fall diesem Grundsatz hinreichend Rechnung getragen wurde, wäre von der FinDel zu beurteilen.<\/p><p>2. Die EFK war beim Interview davon ausgegangen, dass die Gegenmeinung auch zu Wort kommt. Als dies in der Sendung jedoch unterblieb, beschwerte sich der Direktor der EFK nachträglich beim Journalisten. Dieser wies darauf hin, dass Armasuisse nicht in der Lage gewesen sei, vor der Kamera Stellung zu nehmen, worauf er nach der Reportage in einem kurzen Kommentar erwähnt habe, dass Armasuisse den Bericht der EFK aus dem Jahr 2007 bestritten habe.<\/p><p>3. Die EFK hat sich auf Anfrage von RTS hin geäussert. Die öffentliche Diskussion um die Kompensationsgeschäfte war zu diesem Zeitpunkt bereits im Gange. Der Bundesrat sieht sich in seiner Argumentation durch abweichende Drittmeinungen nicht beeinträchtigt.<\/p><p>4. Der Bundesrat erachtet das Finanzkontrollgesetz und die Kompetenzen der EFK als sachgerecht. Es obliegt der FinDel als Aufsichtsbehörde zu intervenieren, wenn die Unabhängigkeit der EFK durch öffentliche Auftritte des Direktors oder weiterer EFK-Vertreterinnen und -Vertreter infrage gestellt würde.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am vergangenen 27. April um 19.30 Uhr war Michel Huissod, der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), im RTS zu sehen. Er kommentierte einen Bericht über die Kompensationsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Kauf von Kampfflugzeugen. Nach Finanzkontrollgesetz ist die EFK \"in ihrer Prüfungstätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet\". Und dies soll auch so bleiben. Allerdings regelt das Gesetz auch im Detail, wie die EFK der Finanzdelegation (FinDel), den betroffenen Vorsteherinnen und Vorstehern der Departemente und dem Bundesrat insgesamt Bericht zu erstatten hat. So kann die EFK einen Prüfungsbericht nur zusammen mit der Stellungnahme der geprüften Stelle und allfälligen Beurteilungen der Finanzdelegation veröffentlichen und nachdem die Finanzdelegation diesen Bericht behandelt hat. Nirgends sieht das Gesetz aber vor, dass der Direktor der EFK in der Öffentlichkeit und in den Medien solche Berichte nach Belieben kommentiert. Da der Bericht schon 2007 verfasst wurde, kann man sich des unangenehmen Gefühls nicht erwehren, dass der Direktor der EFK sich von dem Journalisten hat instrumentalisieren lassen.<\/p><p>Darum frage ich den Bundesrat:<\/p><p>1. Hat der Direktor der EFK nicht wie andere Angehörige des oberen Kaders in Bezug auf die Information eine Verschwiegenheitspflicht? Hätte er im konkreten Fall nicht die Zustimmung der FinDel haben müssen?<\/p><p>2. Der Direktor der EFK hat in seinen Äusserungen weder die Stellungnahme der geprüften Stelle noch die allfälligen Beurteilungen der FinDel erwähnt. Hat er damit nicht gegen die elementarsten Regeln der Objektivität verstossen, wo doch die Objektivität Richtschnur für die Information einer Stelle sein sollte, die laut Gesetz \"das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes\" ist?<\/p><p>3. Der Direktor der EFK greift mit einem sieben Jahre alten Bericht in die Abstimmungskampagne ein. Diskreditiert er damit nicht den Bundesrat selber, der die Kompensationsgeschäfte als Argument für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge anführt?<\/p><p>4. Eine Stelle, deren Markenzeichen Unabhängigkeit und gute, verlässliche Arbeit sein sollte, schert damit in unannehmbarer Weise aus. Ist der Bundesrat deshalb nicht auch der Ansicht, dass dies seiner Glaubwürdigkeit schadet und es deshalb zweckmässig wäre, im Finanzkontrollgesetz zu präzisieren, unter welchen Voraussetzungen sich diese Stelle an die Öffentlichkeit wenden darf?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Darf sich der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle in einen Abstimmungskampf einmischen?"}],"title":"Darf sich der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle in einen Abstimmungskampf einmischen?"}