{"id":20143308,"updated":"2023-07-01T10:13:32Z","additionalIndexing":"04;34","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-05-06T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4913"},"descriptors":[{"key":"L04K01090301","name":"Meinungsumfrage","type":1},{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":1},{"key":"L03K080104","name":"Stimm- und Wahlbeteiligung","type":1},{"key":"L05K0703060201","name":"Dienstleistungsunternehmen","type":1},{"key":"L05K1202050108","name":"SRG","type":1},{"key":"L05K0703010103","name":"Monopol","type":2},{"key":"L04K08040107","name":"Bundesamt für Statistik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"code":"n","date":"2014-09-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1399327200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3308","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. In der Schweiz sind nach Artikel 10 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1) die Kantone für die Durchführung der Abstimmungen zuständig. Sie erlassen auch die erforderlichen Anordnungen für die Durchführung der Abstimmungen. Eine systematische und flächendeckende Erhebung der Daten über die Stimmbeteiligung nach Alter und Geschlecht würde vorab bei den Kantonen und Gemeinden erheblichen Zusatzaufwand generieren, namentlich würde dies entsprechende Gesetzesänderungen beim Bund und in den Kantonen erforderlich machen und wäre zudem wegen des gestiegenen Aufwandes für die Datenerfassung mit beträchtlichen Mehrkosten für die Gemeinden und auch für die Kantone verbunden. Je nach Stimmbeteiligung müssten anlässlich von eidgenössischen Urnengängen schweizweit bis zu 3 Millionen Stimmrechtsausweise nach soziodemografischen Kategorien sortiert, gezählt und erfasst werden. Alternativ müssten die Grundlagen geschaffen werden, damit die Stimmrechtsausweise mit einem Personenidentifikator ausgestattet werden. Gleichzeitig müsste die Möglichkeit zur Verknüpfung mit Registerdaten aufgebaut werden.<\/p><p>2. Die Bundesverfassung schützt in Artikel 34 die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe, in Artikel 17 die Medienfreiheit. Artikel 93 der Bundesverfassung präzisiert, dass Radio und Fernsehen sachgerecht zur freien Meinungsbildung beitragen sollen. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) tritt am Markt eigenständig auf und entscheidet aufgrund ihrer eigenen Kriterien, mit welchen Partnerfirmen sie zusammenarbeitet. Der Auftrag für die Umfragen wird von der SRG alle vier Jahre neu ausgeschrieben und vergeben; dabei spielen auch methodologische Fragen eine wichtige Rolle. Die Studie selbst wird nach den Grundsätzen der Branchenvereinigung (Verband Schweizer Markt- und Sozialforschung, VSMS) durchgeführt. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf, die redaktionelle und wirtschaftliche Eigenständigkeit der SRG in diesem Bereich einzuschränken.<\/p><p>3. Bei zusätzlicher Ressourcenausstattung ist das Bundesamt für Statistik in der Lage, ein entsprechendes Monitoring zu betreiben, wie es die Interpellantin vorsieht. Es kämen jedoch beträchtliche zusätzliche Ausgaben auf den Bund zu, was der Bundesrat ablehnt. Die Abwälzung dieser Kosten auf die SRG kommt für den Bundesrat indes nicht infrage. Es wäre zudem nicht einsichtig, warum nur die SRG und nicht auch die anderen Medienunternehmen an der Finanzierung einer staatlichen Dienstleistung teilhaben sollten.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Beteiligung der jungen Erwachsenen an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 wurde vermutlich als zu tief eingeschätzt. Dies zeigt, dass unsere Umfrageinstrumente Schwächen haben; es zeigt aber auch, wie wichtig solche von der öffentlichen Hand vergebene Aufträge in diesem Bereich sind. In einem Land, in dem häufiger als irgendwo sonst auf der Welt abgestimmt wird (580 Volksentscheide seit 1945), und in einer Zeit, in der die politischen Strategien der Behörden und der Parteien mehr und mehr von solchen Umfragen bestimmt werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die \"öffentliche Meinung\" korrekt analysiert wird und dass die dabei angewandten Methoden transparent und richtig sind.<\/p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine amtliche Erhebung von Daten über die Stimmbeteiligung nach Alter und Geschlecht notwendig wäre? Bedingung wäre natürlich, dass das Stimmgeheimnis gewahrt bliebe, und es ginge ja nur darum, statistische Zahlen über die Stimmbeteiligung zu bekommen und nicht etwa über das effektive Stimmverhalten; Letzteres bedingte ja eine vollständige Umstrukturierung der kommunalen Wahlbüros. Darum fragt es sich, ob es möglich wäre, diese statistischen Zahlen lediglich nach allgemeinen Kategorien (Altersgruppen) oder nach Gruppen von Gemeinden (beispielsweise Statistiken nach Bezirken) auszuwerten.<\/p><p>2. Die SRG beauftragt seit mehreren Jahren - jeweils mittels eines Mehrjahresvertrags - das gleiche gewinnorientierte Unternehmen mit politischen Umfragen, insbesondere während der Kampagnen im Vorfeld von Abstimmungen. Ist es wirklich zulässig, dass die dabei angewandten statistischen Methoden - die ja von erheblicher Relevanz für die Volksabstimmungen sein können - weiterhin als Geschäftsgeheimnis unter Verschluss gehalten werden? Müssten diese Fragen der statistischen Gewichtung und Hochrechnung nicht vielmehr öffentlich gemacht werden oder zumindest für die Auftraggeberin (und ausgeweitet auch für den Bund) zugänglich sein? Ist es opportun, diese Situation eines Quasi-Monopols fortdauern zu lassen? Wenn ja: Wie liesse sich das begründen?<\/p><p>3. Das Abstimmungsverhalten der Stimmberechtigten lässt sich immer weniger genau voraussagen, und die Diskrepanz zwischen den Ergebnissen der Meinungsumfragen im Vorfeld von Abstimmungen und den tatsächlichen Abstimmungsergebnissen wird immer grösser. Wäre es da nicht besser, dem Bundesamt für Statistik (BFS) neue Befugnisse eines Monitorings in diesem Bereich zu übertragen, um so verlässlichere Ergebnisse und mehr methodologische Transparenz zu bekommen (bekanntlich publiziert das BFS seine Methoden). Was würde dagegen sprechen, dass man die Aufgabe, die öffentliche Meinung zu erheben, dem BFS überträgt und durch Bundesgelder, oder gar durch die SRG, finanzieren lässt und dass die Ergebnisse so der SRG und der ganzen Bevölkerung zugänglich werden? Wäre eine solche Lösung der heutigen Situation nicht vorzuziehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Politische Umfragen. Erhebung der öffentlichen Meinung als Aufgabe"}],"title":"Politische Umfragen. Erhebung der öffentlichen Meinung als Aufgabe"}