{"id":20143312,"updated":"2023-07-28T06:45:50Z","additionalIndexing":"24;2446;08;Rechtshilfe;OSZE;Bankgeheimnis;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-05-07T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4913"},"descriptors":[{"key":"L04K11040208","name":"Bankgeheimnis","type":1},{"key":"L04K12010103","name":"Informationsaustausch","type":1},{"key":"L05K1001020402","name":"Rechtshilfe","type":1},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":1},{"key":"L04K11070303","name":"internationales Steuerrecht","type":1},{"key":"L04K04010105","name":"OSZE","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-07-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1399413600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2773,"gender":"f","id":4073,"name":"Pantani Roberta","officialDenomination":"Pantani"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3312","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hatte am 14. Juni 2013 erklärt, dass er bereit sei, im Rahmen der OECD aktiv an der Entwicklung eines globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) mitzuwirken. Dieser Standard solle hohen Ansprüchen an die Einhaltung des Spezialitätsprinzips und des Datenschutzes genügen, Reziprozität garantieren und zuverlässige Regeln zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bei allen Rechtsformen, einschliesslich Trusts und Sitzgesellschaften, miterfassen. Der bisher in der OECD entwickelte Standard entspricht im Wesentlichen diesen Kriterien, weshalb die Schweiz die Erklärung des OECD-Ministerrates vom 6.\/7. Mai 2014 zum AIA mitgetragen hat. Die Erklärung wurde von 47 Staaten, einschliesslich der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs, unterstützt. Sie bekennen sich dazu, den neuen Standard für den AIA rasch umzusetzen. Diese breite Unterstützung für den AIA schafft die Voraussetzungen für gleich lange Spiesse (\"level playing field) unter den Finanzplätzen. Die Schweiz wird sich bei der künftigen Umsetzung des AIA auf internationaler Ebene für die Sicherstellung des \"level playing field\" einsetzen. Im Übrigen soll die Umsetzung des AIA vom Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke überprüft werden.<\/p><p>2. Der AIA-Standard der OECD befasst sich mit dem Informationsaustausch im grenzüberschreitenden Verhältnis. Das Bankgeheimnis im Inland wird nicht tangiert.<\/p><p>3. Italien kennt auf dem Gebiet der direkten Steuern schwarze Listen, welche sich auf das Fehlen eines effektiven Informationsaustauschs (gemäss internationalem Standard) und\/oder auf eine für zu niedrig erachtete Besteuerung als Kriterien abstützen (auf diesen Listen stehen nur die auf Kantons- und Gemeindeebene privilegiert besteuerten Schweizer Unternehmen, wie z. B. Holding-, Hilfs- und Domizilgesellschaften). Die laufenden Verhandlungen mit Italien sollten dazu beitragen, Lösungen für das Problem der schwarzen Listen zu finden.<\/p><p>4. Die Finanzinstitute in der Schweiz fordern seit Längerem ihre ausländischen Kunden konsequent auf, ihre steuerliche Situation zu bereinigen, und auf internationaler Ebene existiert seit einigen Jahren eine Entwicklung hin zu mehr Steuertransparenz. Gleichzeitig kann festgestellt werden, dass das Volumen der ausländischen Vermögen in der Schweiz über die letzten Jahre angestiegen ist. Zwar mögen die europäische Schuldenkrise bzw. der stabile Schweizerfranken diese Entwicklung begünstigt haben. Dennoch scheint naheliegend, dass die anhaltende Bereinigung der steuerlichen Situation ausländischer Bankkunden und die Entwicklung hin zu mehr Steuertransparenz bislang per saldo kaum einen negativen Einfluss auf das Volumen der in der Schweiz verwalteten Vermögen gehabt haben. Insofern als die bisherigen Entwicklungen gewisse Schlüsse auf die Zukunft erlauben, ist somit nicht von problematischen Auswirkungen einer Umsetzung des OECD-Standards für den AIA auf den Finanzplatz auszugehen. Unter dieser Annahme dürfte auch der Effekt auf die Arbeitsplatzsituation in der Schweiz beschränkt sein. Je nach Stand der Regularisierung der Vermögenswerte in den grösseren Nachbarländern bei der Einführung des AIA können die kurzfristigen Auswirkungen auf einzelne Regionen oder Finanzplätze stärker oder schwächer ausfallen. Dazu kommt, dass eine entschlossene Umsetzung der OECD-Standards die längerfristige Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Finanzdienstleistern unterstützt, indem sie der Integrität, Rechtssicherheit und Reputation des Finanzplatzes insgesamt förderlich ist. Da absehbar ist, dass auch andere wichtige Finanzplätze den AIA einführen werden, entsteht daraus kein relativer Wettbewerbsnachteil für die Schweiz.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Schweiz hat sich hinter die OSZE-Erklärung für den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen gestellt, die anlässlich des OSZE-Ministertreffens in Paris unterzeichnet wurde.<\/p><p>Betrachtet man die bedauerliche Politik des Nachgebens, die der Bundesrat in Bezug auf das Bankgeheimnis in den letzten Jahren gegenüber ausländischen Staaten und gegenüber internationalen Organisationen verfolgt, kann diese Nachricht eigentlich kaum überraschen. Dennoch lässt sie einen perplex. Die Vereinigten Staaten beispielsweise haben schon angekündigt, sie wollten sich der Erklärung nicht anschliessen. Was Grossbritannien tun will, weiss man noch nicht genau. Es besteht also einmal mehr die Gefahr, dass die Schweiz Klassenbeste sein wird und sich damit wirtschaftlich und politisch selbst schadet. Überdies stellt sich die beunruhigende Frage, ob der Bundesrat überhaupt das Bankgeheimnis im Inland beibehalten will oder nicht.<\/p><p>Darum frage ich den Bundesrat:<\/p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass er mit der frühzeitigen Zustimmung zu den neuen Standards angesichts des zweifelhaften Willens von Staaten wie den USA und Grossbritannien einen weiteren übereilten Schritt hin zur Abschaffung einer Schweizer Eigenart, eben des Bankgeheimnisses, gemacht hat?<\/p><p>2. Strebt er auch die Abschaffung des Bankgeheimnisses im Inland an?<\/p><p>3. Beabsichtigt er im Zuge dieses neuen Schrittes, weiterhin ohne Gegenmassnahmen wie Einfrieren der Rückzahlungen der Steuern der Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu tolerieren, dass die Schweiz widerrechtlich auf italienische schwarze Listen gesetzt wird? Dies ist im Übrigen wegen des Bankgeheimnisses geschehen.<\/p><p>4. Wie wird sich nach Auffassung des Bundesrates dieser neue Schritt auf die Beschäftigung am Bankenplatz Schweiz generell und am Bankenplatz Tessin speziell auswirken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Schweiz unterstützt die OSZE-Erklärung für den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen. Ein weiterer übereilter Schritt zur Abschaffung des Bankgeheimnisses?"}],"title":"Die Schweiz unterstützt die OSZE-Erklärung für den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen. Ein weiterer übereilter Schritt zur Abschaffung des Bankgeheimnisses?"}