{"id":20143334,"updated":"2023-07-28T06:55:05Z","additionalIndexing":"66;15;08;Interessen der Schweiz im Ausland;ausländisches Unternehmen;Investitionsvorschrift;diplomatische Beziehungen;Elektrizitätsindustrie;Auslandsinvestition;Kohle;Kraftwerk;Beteiligung an Unternehmen;Kalabrien;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3032,"gender":"f","id":4128,"name":"Trede Aline","officialDenomination":"Trede"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-05-08T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4913"},"descriptors":[{"key":"L03K170303","name":"Elektrizitätsindustrie","type":1},{"key":"L03K170302","name":"Kraftwerk","type":1},{"key":"L04K17020301","name":"Kohle","type":1},{"key":"L04K11090102","name":"Auslandsinvestition","type":1},{"key":"L05K1109010605","name":"Investitionsvorschrift","type":1},{"key":"L05K0703060101","name":"ausländisches Unternehmen","type":2},{"key":"L05K0703010202","name":"Beteiligung an Unternehmen","type":2},{"key":"L04K06010401","name":"Umweltverträglichkeit","type":2},{"key":"L05K0704010210","name":"nachhaltige Entwicklung","type":2},{"key":"L04K10020102","name":"diplomatische Beziehungen","type":2},{"key":"L03K100106","name":"Interessen der Schweiz im Ausland","type":2},{"key":"L04K03020209","name":"Kalabrien","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-07-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1399500000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3032,"gender":"f","id":4128,"name":"Trede Aline","officialDenomination":"Trede"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3334","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Der Bund unterstützt schweizerische Unternehmen im Ausland u. a. durch die diplomatischen und konsularischen Auslandvertretungen. Diese Unterstützung richtet sich nach dem rechtlichen Rahmen der Schweiz, des Gaststaates sowie dem Völkerrecht. Der Bund unterstützt somit keine Projekte, welche gegen seine eigenen gesetzlichen Vorschriften, jene des Gaststaates oder gegen internationale Prinzipien und Normen verstossen.<\/p><p>Das EDA gibt den Auslandvertretungen Kriterien vor, welche die Ausgestaltung und Intensität von Demarchen beeinflussen. Zu diesen Kriterien gehören neben den von der Interpellantin erwähnten Umwelt- und Sozialaspekten allgemeiner Natur auch die wirtschafts-, aussen- und entwicklungspolitischen Interessen der Schweiz, Gouvernanzfragen, die Erhaltung der Innovationskraft, Swissness, Verhältnismässigkeit sowie allfällige Reputationsrisiken. Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Gasser 12.3922, \"Konkretisierung der aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz. Keine Unterstützung der Energieerzeugung aus Kohlekraftwerken\", zu dieser Thematik geäussert.<\/p><p>Um eine situationsgerechte Anwendung der genannten Kriterien im Interesse des Standortes Schweiz zu gewährleisten, erachtet es der Bundesrat nicht als zielführend oder wünschenswert, die Handlungsfreiheit der schweizerischen Auslandvertretungen noch weiter einzuschränken.<\/p><p>Hervorgestrichen werden sollte ausserdem, dass der Bundesrat sich dafür einsetzt, dass schweizerische Unternehmen freiwillige Grundsätze zur Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien in ihre Geschäftspolitik aufnehmen. Mit seinem Bericht zum Postulat der APK-N 12.3980 hat der Bundesrat weiter seine Absicht zu prüfen dargelegt, inwieweit der Verwaltungsrat eines Unternehmens gesetzlich verpflichtet werden kann, Massnahmen zu ergreifen, welche die Einhaltung der Menschenrechte und die Berücksichtigung des Umweltschutzes bei allen Aktivitäten der Gesellschaft sicherstellen.<\/p><p>3. Das Amt des Honorarkonsuls in Kalabrien wird bis zum Ende des aktuellen Mandats (31. Januar 2015) weiterlaufen und nicht mehr erneuert werden.<\/p><p>4. Zwischen 2007 und 2013 hat der Honorarkonsul insgesamt rund 43 500 Schweizerfranken Entschädigung erhalten. Die Höhe der Entschädigung entspricht dem üblichen, am Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgerichteten Pauschalbetrag, gerechnet auf sechs Jahre<b>.<\/b><\/p><p>5.\/6. Gemäss Artikel 4 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) ist die Energieversorgung Sache der Energiewirtschaft. Entsprechend äussert sich der Bundesrat nicht zu Bau oder Besitz von Kraftwerken im Ausland. Er hat dies ebenfalls bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Gasser 12.3922 zum Ausdruck gebracht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im September 2007 setzte die Eidgenossenschaft Renato Vitetta als Honorarkonsul in Kalabrien ein. In seiner Funktion unterstützte er das in Graubünden domizilierte internationale Energieunternehmen Repower AG bei der Entwicklung eines Projekts für ein Steinkohlekraftwerk in Saline Joniche, Kalabrien.<\/p><p>Dieser Sachverhalt war am 15. Juni 2012 Gegenstand der Interpellation Gasser 12.3626, von 54 Mitgliedern unterzeichnet. Der Bundesrat erklärte daraufhin: \"Der Bundesrat kann Auslandinvestitionen von Elektrizitätsunternehmen weder regeln noch verhindern\" (08.3975 vom 19. Dezember 2008). Zudem seien Investitionstätigkeiten der Schweizer Energieunternehmen im Ausland verschiedentlich sogar aktiv unterstützt worden.<\/p><p>Seit der Antwort des Bundesrates auf die erwähnte Interpellation wurde in Graubünden die kantonale Volksinitiative \"Ja zu sauberem Strom ohne Kohlekraft\" angenommen. Die Initiative schliesst den Besitz eines Unternehmens durch den Kanton aus, sollte das Unternehmen in ein Kohlekraftwerk investieren. Die Repower AG hat am 16. Dezember des vergangenen Jahres erklärt, bis vor dem Ende des Jahres 2015 aus dem umstrittenen Projekt in Kalabrien auszusteigen.<\/p><p>Fragen:<\/p><p>1. Gibt der Bundesrat Kriterien im Bereich des Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzes vor, mittels derer er die Möglichkeiten der Vertretung von Interessen schweizerischer Unternehmen durch die schweizerischen Auslandvertretungen regelt?<\/p><p>2. Falls nicht: Kann er sich vorstellen, solche Kriterien einzuführen?<\/p><p>3. Bis wann gedenkt er das Amt eines Honorarkonsuls in Kalabrien aufrechtzuerhalten?<\/p><p>4. Welches sind die Honorare und weiteren Kosten, die der Eidgenossenschaft durch den Einsatz des Honorarkonsuls Renato Vitetta seit seiner Einsetzung entstanden sind?<\/p><p>5. Erachtet er die Erstellung von fossil befeuerten Kraftwerken im Ausland durch Schweizer Unternehmen als aus energiepolitischer Sicht strategisch erstrebenswert und deshalb als speziell unterstützungswürdig?<\/p><p>6. Hat er bei Schweizer Energieunternehmen je - formal oder informell - angeregt, im Ausland fossil-thermische Kraftwerke zu bauen oder zu besitzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Auslandinvestitionen von Elektrizitätsunternehmen. Haltung des Bundesrates"}],"title":"Auslandinvestitionen von Elektrizitätsunternehmen. Haltung des Bundesrates"}