{"id":20143340,"updated":"2023-07-28T06:55:43Z","additionalIndexing":"2841;Meinungsbildung;Public Relations;Krankenkasse;Monopol;Informationsverbreitung;Abstimmungskampf","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-05-08T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4913"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010902","name":"Krankenkasse","type":1},{"key":"L05K0703010103","name":"Monopol","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":1},{"key":"L04K12010203","name":"Public Relations","type":1},{"key":"L04K08010201","name":"Abstimmungskampf","type":1},{"key":"L05K0802030701","name":"Meinungsbildung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-03T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Carobbio Guscetti.","type":90},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1399500000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2665,"gender":"m","id":3829,"name":"Tschümperlin Andy","officialDenomination":"Tschümperlin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2694,"gender":"m","id":3891,"name":"Jositsch Daniel","officialDenomination":"Jositsch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"assuming"}],"shortId":"14.3340","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) regelt die Rechte und Pflichten der Versicherten, die Voraussetzungen für den Leistungsbezug und die Finanzierung der sozialen Krankenversicherung. Deshalb ist die Durchführung der sozialen Krankenversicherung eine öffentliche Aufgabe, welche durch den Gesetzgeber auf die Krankenversicherer übertragen wurde. Bei der Ausübung dieser übertragenen Aufgabe handeln die Versicherer danach grundsätzlich wie Behörden. Die Grundsätze für die behördliche Information im Vorfeld von Abstimmungen sind analog auf die Krankenversicherer anwendbar. Aus Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung folgt eine Verpflichtung der Behörden auf korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld von Abstimmungen. Die Äusserungen von \"Behörden\" sollen einer sachlichen, transparenten, und verhältnismässigen Information dienen. Politische Propaganda ist daher als unzulässig zu qualifizieren. Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes die Pflicht zur Zurückhaltung geringer, wenn triftige Gründe eine umfassende behördliche Information rechtfertigen; dies gilt auch für Krankenversicherer, wenn sie wie in diesem Fall durch den Abstimmungsgegenstand unmittelbar und besonders stark berührt sind. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Steiert 13.4300, \"Schluss mit der politischen Desinformation durch die Krankenversicherer\", und in seiner Antwort auf die Interpellation Fehr Jacqueline 14.3166, \"Widerrechtliche Propaganda der Krankenversicherungen?\", hervorgehoben, dass eine versicherte Person das Recht hat, von Behörden objektive und transparente Informationen zu erhalten. Auch wurden die Krankenversicherer durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schon 2008 in einem Kreisschreiben an die massgebenden Grundsätze erinnert, die für die Information von Krankenversicherern im Vorfeld von Abstimmungen gelten. Sie wurden angehalten, in diesem Bereich Zurückhaltung zu zeigen. In seiner Antwort auf die Frage Poggia 13.5295, \"Wird die Kampagne gegen die Initiative für eine öffentliche Krankenkasse über die Prämien der Versicherten finanziert?\", hat der Bundesrat ferner festgestellt, dass nach Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a KVG die Finanzierung einer politischen Kampagne mit Mitteln der sozialen Krankenversicherung gesetzwidrig ist. Dies hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern am 9. Dezember 2013 vor dem Ständerat noch einmal bekräftigt.<\/p><p>1.\/2. Das BAG hat ein Kreisschreiben erlassen, welches die Grundsätze der Information im Vorfeld der Abstimmung festhält. Da die Krankenversicherer mit der Durchführung der sozialen Krankenversicherung eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, haben sie sich im Vorfeld einer Abstimmung an die oben erwähnten, für Behörden geltenden Grundsätze zu halten.<\/p><p>Das BAG hat sich bei der CSS über ihre Informationsveranstaltungen zu diesem Thema informiert. Es hat die CSS bezüglich solcher Veranstaltungen an die erwähnten Grundsätze und an das Kreisschreiben erinnert. Es hat sie des Weiteren dazu aufgefordert, auch die Proargumente darzustellen.<\/p><p>Ein Weisungsrecht steht dem BAG nur in seinem Zuständigkeitsbereich, in diesem Fall dem KVG, zu. Die politischen Rechte, um die es sich bei der Information im Vorfeld von Abstimmungen handelt, sind nicht im KVG geregelt (vgl. Interpellation Fehr Jacqueline 14.3166). Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1) sieht auch kein Weisungsrecht für den Bund vor gegenüber Personen des privaten Rechts, die nicht der Bundesverwaltung angehören, obwohl sie mit Verwaltungsaufgaben betraut worden sind. Da im vorliegenden Fall keine Gelder aus der sozialen Krankenversicherung verwendet werden, ist weder das BAG noch der Bundesrat ermächtigt, diese Informationsveranstaltungen zu stoppen.<\/p><p>3. Das BAG hat bei verschiedenen Krankenkassen mehrmals interveniert und hat dabei die Versicherer auf die Grundsätze für die behördliche Information im Vorfeld von Abstimmungen aufmerksam gemacht. Auch hat es in Einzelfällen bei den Versicherern schon Abklärungen vorgenommen, ob Gelder aus der sozialen Krankenversicherung für Informationsveranstaltungen verwendet werden. Darüber hinaus sorgt der Bundesrat mit seinen Abstimmungserläuterungen für eine sachliche Information über die Vorlage, bei der die Pro- und Kontra-Argumente dargestellt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Krankenversicherung CSS lädt ihre Versicherten zu einer sogenannten Informationsveranstaltung ein, an der sie einseitig gegen die öffentliche Krankenkasse Position einnehmen wird. In Antworten auf frühere Vorstösse hat der Bundesrat verschiedentlich klargestellt, dass die Krankenversicherungen ihre Versicherten nicht einseitig informieren dürfen. Als Durchführungsorgane einer obligatorischen Sozialversicherung sind sie bezüglich Pflicht zur ausgewogenen Information denselben Bestimmungen unterstellt wie eine öffentlich-rechtliche Anstalt oder wie eine Verwaltung.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Was unternimmt er, um die geplanten \"Informationsveranstaltungen\" zu stoppen?<\/p><p>2. Welche Auflagen macht er der CSS, um die Pro-Seite ebenfalls zu Wort kommen zu lassen?<\/p><p>3. Was unternimmt er, um eine ausgewogene Information ihrer Versicherten durch die Krankenkasse zu gewährleisten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verletzung der Pflicht zur ausgewogenen Information durch die CSS?"}],"title":"Verletzung der Pflicht zur ausgewogenen Information durch die CSS?"}