{"id":20143347,"updated":"2023-07-28T06:53:23Z","additionalIndexing":"48;2446;Motorfahrzeug;Preisüberwachung;Kontrolle;Gebühren;Verkehrsgebühr;Kanton;Kostenwahrheit;Strassenverkehr","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3011,"gender":"m","id":4099,"name":"Lehmann Markus","officialDenomination":"Lehmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-05-08T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4913"},"descriptors":[{"key":"L03K180301","name":"Strassenverkehr","type":1},{"key":"L04K18020102","name":"Verkehrsgebühr","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L05K1107020401","name":"Gebühren","type":1},{"key":"L06K070302020109","name":"Kostenwahrheit","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":2},{"key":"L04K18030101","name":"Motorfahrzeug","type":2},{"key":"L04K11050309","name":"Preisüberwachung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1399500000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2748,"gender":"f","id":4040,"name":"Schneider-Schneiter Elisabeth","officialDenomination":"Schneider-Schneiter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2770,"gender":"m","id":4070,"name":"Candinas Martin","officialDenomination":"Candinas Martin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3001,"gender":"m","id":4096,"name":"Gmür Alois","officialDenomination":"Gmür Alois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3012,"gender":"m","id":4097,"name":"Müller Leo","officialDenomination":"Müller Leo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3027,"gender":"m","id":4122,"name":"Schläfli Urs","officialDenomination":"Schläfli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3040,"gender":"m","id":4138,"name":"Barazzone Guillaume","officialDenomination":"Barazzone"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3011,"gender":"m","id":4099,"name":"Lehmann Markus","officialDenomination":"Lehmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"14.3347","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Bei der Analyse \"Gebührenfinanzierung in Kantonen und Gemeinden\" handelt es sich um eine jährliche Publikation in Erfüllung der Motion Steiner 06.3811, \"Transparenz in der Gebührenbelastung\". Zwar ist die Finanzstatistik der EFV die einzige Statistik, die schweizweit die Rechnungen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen auf eine möglichst vergleichbare Grundlage stellt. Die heterogene Rechnungslegungspraxis der öffentlichen Haushalte hat jedoch zur Folge, dass der für einen Gebührenindex geforderte Detaillierungsgrad durch die gelieferten Daten zu wenig präzise abgebildet wird. Deshalb werden die Ergebnisse zum Gebührenindex in den Medienmitteilungen der EFV entsprechend relativiert, und auf methodische bzw. datenmässige Schwächen wird klar hingewiesen. Hohe Indexwerte in einzelnen Kantonen bedeuten nicht zwangsläufig, dass zu hohe Gebühren erhoben werden und diese reduziert werden müssen. Der Gebührenindex kann bloss Hinweise liefern, in welchen öffentlichen Haushalten und Teilbereichen sich vertiefte Untersuchungen durch die entsprechende Fachstelle lohnen könnten.<\/p><p>Gemäss der aktuellsten Publikation vom Oktober 2013 hat sich das Bild beim Gebührenindex bei den Strassenverkehrsämtern nicht grundlegend verändert. So liegt der Schweizer Durchschnitt mit 117 Prozent über der Paritätsgrenze, wo sich Gebühreneinnahmen und Kosten die Waage halten. In den drei verfügbaren Berichtsjahren, in denen der Index berechnet wurde, haben sich die Werte leicht erhöht. Als treibender Faktor hinter dieser Entwicklung kann der konjunkturell bedingt florierende Automarkt vermutet werden. Da ein Kanton jedoch nicht auf derart kurzfristige Entwicklungen durch Reduktion der Tarife reagieren kann, erhöht sich in der Folge auch der Gebührenindex. In Jahren mit weniger Neuzulassungen müsste sich diese Entwicklung demnach wieder umkehren.<\/p><p>2. Die Organisation und Finanzierung der Strassenverkehrsämter liegt im Kompetenzbereich der Kantone. Somit sind Unterschiede in der Gebührenhöhe und in der Kostenstruktur unvermeidlich. Darüber hinaus sind die kantonalen Unterschiede in anderen Teilbereichen des Gebührenindexes weit grösser, etwa im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung oder auch im Bereich Abfall. Hier liegen die höchsten Werte etwas über 100 Prozent und die tiefsten unter 10 Prozent. Tiefe Werte sind vor allem in der Westschweiz zu finden, wo in vielen Gemeinden die Abfallentsorgung durch Steuer- statt durch Gebühreneinnahmen finanziert wird.<\/p><p>3. Grundsätzlich liegt die Festsetzung der Gebührenhöhe im Kompetenzbereich der Kantone. Nach Artikel 105 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) bleibt nämlich das Recht der Kantone zur Besteuerung der Fahrzeuge und zur Erhebung von Gebühren gewahrt. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe müssen jedoch nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip eingehalten werden. Gemäss dem Kostendeckungsprinzip darf der Gesamtertrag der Gebühren die gesamten Kosten des entsprechenden Verwaltungszweiges nicht oder nur geringfügig übersteigen. Das Äquivalenzprinzip hingegen verlangt, dass eine Gebühr nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objektiven Wert der Leistung stehen darf und sich in vernünftigen Grenzen bewegen muss.<\/p><p>4. Auf Bundesebene hat sich der Preisüberwacher in der Vergangenheit mehrfach mit den Gebühren der Strassenverkehrsämter beschäftigt. Insbesondere publizierte er 2010 einen gesamtschweizerischen Gebührenvergleich, der grosse Tarifunterschiede von Kanton zu Kanton transparent machte. Gestützt auf Artikel 14 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG; SR 942.20) kann der Preisüberwacher den Kantonen, die für die Gebührenfestlegung in diesem Bereich zuständig sind, nur Empfehlungen abgeben. Gegenwärtig überprüft der Preisüberwacher die Gebühren in denjenigen Kantonen, die in diesem Bereich Ertragsüberschüsse und auffällig hohe Gebühren aufweisen. Gestützt auf das Analyseergebnis wird er den betroffenen Kantonen anschliessend gegebenenfalls Empfehlungen zur Reduktion ihrer Gebühren abgeben.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Analyse \"Gebührenfinanzierung in Kantonen und Gemeinden\" der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom Oktober 2012 hat aufgezeigt, dass bei den Strassenverkehrsämtern die Gebühren auf breiter Front deutlich über den ausgewiesenen Kosten lagen. Aufgrund dieser Analyse vermutete die EFV damals ein Missverhältnis zwischen den im Bereich der Strassenverkehrsämter erhobenen Gebühren und den anfallenden Kosten. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Kann er das von der EFV damals vermutete Missverhältnis zwischen den Gebühren und den Kosten bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern aus heutiger Sicht bestätigen?<\/p><p>2. Wenn ja, wie erklärt er sich dieses Missverhältnis sowie die grossen kantonalen Unterschiede?<\/p><p>3. Sind die Kantone völlig frei in der Festsetzung der Gebührenhöhe?<\/p><p>4. Welche Rolle hat der Bund bzw. der Preisüberwacher in diesem Bereich?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Missverhältnis bei den Strassenverkehrsgebühren"}],"title":"Missverhältnis bei den Strassenverkehrsgebühren"}