﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143362</id><updated>2023-07-28T06:48:44Z</updated><additionalIndexing>2446;08;Doppelbesteuerung;Grenzgänger/in;Quellensteuer;bilaterales Abkommen;Italien;Steuerübereinkommen;Tessin;internationales Steuerrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-05-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4913</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070303</key><name>internationales Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010503</key><name>Italien</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020110</key><name>Grenzgänger/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070208</key><name>Quellensteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010117</key><name>Tessin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020103</key><name>bilaterales Abkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070302</key><name>Doppelbesteuerung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070313</key><name>Steuerübereinkommen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-26T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-07-02T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-05-08T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-09-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3362</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Vereinbarung vom 3. Oktober 1974 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden (Grenzgängerabkommen) ist integrierender Bestandteil des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien (Art. 15 Abs. 4 DBA-I). Dies bedeutet, dass die beiden Abkommen formell ein einziges und selbiges Abkommen bilden. Die Kündigung einzelner Teile eines völkerrechtlichen Vertrags ist nur in begrenzten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Frage, ob diese Bedingungen erfüllt sind, kann Gegenstand unterschiedlicher juristischer Meinungen sein. Eine solche Kündigung des Grenzgängerabkommens könnte - jenseits ihrer rechtlichen Qualifikation - Auswirkungen auf das DBA-I haben. Die Konsequenzen einer Kündigung des Grenzgängerabkommens müssen somit nicht nur in Bezug auf das Grenzgängerabkommen selbst, sondern im Hinblick auf die Risiken einer Kündigung des DBA-I beurteilt werden. Ein solcher Schritt würde sich negativ auf die Wirtschaft der Schweiz und speziell des Tessins auswirken. Mittelfristig dürften somit auch die Steuereinnahmen der Kantone und des Bundes betroffen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Dem Bundesrat ist bewusst, dass ohne Regelung der Grenzgängerbesteuerung grundsätzlich beidseits der Grenze höhere Steuereinnahmen erzielt werden könnten. Die schweizerische Politik in Bezug auf den Abschluss und die Revision von Doppelbesteuerungsabkommen stellt jedoch den Dialog in den Vordergrund; so hat die Schweiz ihre Abkommen bei Bedarf immer auf dem Verhandlungsweg revidiert. Die Kündigung wäre ein neues, extremes Vorgehen, das die anschliessenden Gespräche mit einem so wichtigen Partner wie Italien nicht erleichtern würde. Insbesondere wäre von einem umgehenden Abbruch des bilateralen Dialogs über Finanz- und Steuerfragen von italienischer Seite her auszugehen. Das hätte Konsequenzen nicht nur für die Grenzgängerbesteuerung, sondern auch für weitere Diskussionspunkte dieses Dialogs wie die Regularisierung von Vermögenswerten italienischer Steuerpflichtiger in der Schweiz und die Frage der schwarzen Listen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die einzelnen Lösungen in den verschiedenen Grenzgängervereinbarungen der Schweiz lassen sich kaum vergleichen. Der Bundesrat bekräftigt seine bisherigen Stellungnahmen zu dieser Frage und schliesst eine solche Entschädigung aus, da sie einer Rechtsgrundlage entbehrt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gestern hat sich Bundesrätin Widmer-Schlumpf mit dem Tessiner Staatsrat getroffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf der Tagesordnung standen im Wesentlichen die üblichen Themen rund um die Beziehungen zu Italien. In besorgniserregender Weise macht die Schweiz gegenüber unserem südlichen Nachbarland (aber auch gegenüber der internationalen Gemeinschaft insgesamt) immer neue Zugeständnisse in Sachen Austausch von Bankdaten, und dies ohne die geringsten Gegenleistungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Kündigung des Grenzgängerabkommens mit Italien bekräftigt - eines Abkommens, das dem Tessin seit vierzig Jahren Nachteile bringt und das auf überholten Voraussetzungen beruht. Sie beruft sich auf nicht klar umrissene, schwerwiegende Folgen, die eine Kündigung haben könnte, und führt insbesondere eine Auflösung des Doppelbesteuerungsabkommens ins Feld. Diese Haltung ist völlig theoretisch und abgehoben von der politischen Realität. Ihr wird zudem, selbst auf theoretischer Ebene, von Fachleuten in Steuerrechtsfragen widersprochen. Insbesondere hat Italien keinerlei Interesse an einer Auflösung des Doppelbesteuerungsabkommens. Hingegen bestünde durchaus ein Interesse an der Kündigung des Grenzgängerabkommens. Denn dessen Kündigung würde es Italien erlauben, auch die eigenen Steuereinnahmen zu erhöhen, dies zum eigenen Vorteil und unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Italienerinnen und Italiener, ungeachtet dessen, ob sie diesseits oder jenseits der Grenze arbeiten - einer Gleichbehandlung, die gegenwärtig ganz offensichtlich missachtet wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat deshalb:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er sich bewusst, dass die Position von Finanzministerin Widmer-Schlumpf auch aus theoretischer Sicht bestritten wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche konkreten politischen Zeichen aus Italien stützen die Annahme, dass eine Kündigung des Grenzgängerabkommens auch eine Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zur Folge hätte, wie dies die Finanzministerin nicht müde wird zu wiederholen? Oder handelt es sich um rein juristische Spekulationen, die zudem, wie gesagt, alles andere als unbestritten sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er sich bewusst, dass eine Kündigung des Grenzgängerabkommens durch die Schweiz auch für Italien vorteilhaft wäre und deshalb auch nicht als "feindlicher Akt" gegenüber unserem südlichen Nachbarland aufgefasst würde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie gedenkt er den Schaden zu vergüten, den das Tessin erleidet, wenn das Grenzgängerabkommen auf nicht zu rechtfertigende Weise weiterbesteht?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zweifelhafte und realitätsferne theoretische Positionen schaden dem Tessin</value></text></texts><title>Zweifelhafte und realitätsferne theoretische Positionen schaden dem Tessin</title></affair>