{"id":20143392,"updated":"2023-07-28T06:47:32Z","additionalIndexing":"04;28;15;24;Zentrale Ausgleichsstelle;Vermögensverwaltung;AHV;Fonds;Anlagefonds","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2789,"gender":"m","id":4077,"name":"Feller Olivier","officialDenomination":"Feller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-02T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010401","name":"Zentrale Ausgleichsstelle","type":1},{"key":"L05K0104010101","name":"AHV","type":1},{"key":"L06K110602010102","name":"Anlagefonds","type":1},{"key":"L06K110602010103","name":"Vermögensverwaltung","type":1},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1401660000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2789,"gender":"m","id":4077,"name":"Feller Olivier","officialDenomination":"Feller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3392","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Seit dem 1. Januar 1997 hat der Gesetzgeber die Anlagemöglichkeiten der Ausgleichsfonds der AHV im Rahmen der 10. AHV-Revision erweitert. Mit der Änderung von Artikel 108 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (SR 831.10) auf den 1. Februar 2001 zu den Anlagevorschriften wurden die Anlagemöglichkeiten der Fonds auf internationale Wertschriften erweitert. Gleichzeitig wurden auch die Rolle des Verwaltungsrates der Fonds und seine Aufsicht über die Geschäftsstelle gestärkt. Mit der Änderung der Verordnung über die Verwaltung der Ausgleichsfonds vom 23. Mai 2001 (SR 831.192.1) entkoppelte der Bundesrat die Geschäftsstelle von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) (Art. 7 und 7a der Verordnung). Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2001 unterstellte der Bundesrat die Geschäftsstelle dem Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds. Damit wurden die Kompetenzen des Verwaltungsrates mit seinen Verantwortungen in Einklang gebracht.<\/p><p>Im Jahr 2004 genehmigte der Verwaltungsrat eine Stärkung der operativen Verantwortung der Geschäftsstelle. Gleichzeitig bezog diese neue Büros, und der Verwaltungsrat beschloss die Einführung eines neuen Informatiksystems (Jahresbericht 2004 des Verwaltungsrates, S. 20). Aufgrund dieses Aufbaus einer eigenen Infrastruktur wurde eine entsprechende Vereinbarung zwischen Ausgleichsfonds und ZAS per 2005 aufgelöst.<\/p><p>2.\/3. Die ZAS erledigt für die Ausgleichsfonds die für die Besorgung des Rechnungswesens sowie für die Verwaltung und Aufsicht des Geldverkehrs der ersten Säule erforderlichen Arbeiten. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, inwieweit mit gezielten Rechtsanpassungen die heute in verschiedenen Verordnungen enthaltenen organisatorischen Bestimmungen aktualisiert werden sollen und ob allfällige Rechtsänderungen für eine Optimierung der Governance der Ausgleichsfonds angezeigt sind.<\/p><p>4. Mit der Erweiterung der Anlagemöglichkeiten machten sich die Ausgleichsfonds unabhängiger von den Leistungserbringern, Depotbanken und externen Vermögensverwaltern. Dies führte an der Geschäftsstelle zu einer wachsenden Internalisierung der Vermögensverwaltung. Sie entspricht derzeit rund der Hälfte der Verwaltungsmandate, was auch eine punktuelle Erweiterung der Grundsätze der Good Governance und des Kontrollrahmens bedingte (interne Revision, internes Controlling, Reporting und Überwachung, operationelles und finanzielles Risikomonitoring). Aufgrund der Internalisierung, der wachsenden Komplexität der Vermögensverwaltung sowie der Sicherstellung eines Risikomanagements und einer soliden und vertrauenswürdigen Operationsplattform mussten die Strukturen der Geschäftsstelle angepasst werden, wodurch auch zusätzliche personelle Ressourcen nötig wurden. Die Kosten dieser Internalisierung und Aufgabenentwicklung konnten hingegen durch eine deutliche Reduktion der externen Kosten, beispielsweise für die früheren Honorare an externe Vermögensverwalter oder an die Depotbank, bei Weitem kompensiert werden.<\/p><p>5. Der Personalaufwand und die Funktionsausgaben der Ausgleichsfonds werden nicht durch den Bundeshaushalt finanziert, sondern anteilmässig durch die drei Sozialversicherungen getragen. Entsprechend sind die Vermögensverwaltungs- und Betriebskosten der Ausgleichsfonds nicht Bestandteil der Staatsrechnung des Bundes, sondern sie werden im separaten Jahresbericht der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO ausgewiesen.<\/p><p>Die Ausgleichsfonds unterstehen der Aufsicht des Bundesrates und somit Oberaufsicht des Parlamentes.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nach Artikel 174 Absatz 2 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) gehört es zu den Aufgaben der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), der Geschäftsstelle der Ausgleichsfonds AHV\/IV\/EO \"die für eine zweckmässige Anlagebewirtschaftung notwendige Infrastruktur\" zur Verfügung zu stellen.<\/p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 14.3099, \"Verhältnis zwischen der Zentralen Ausgleichsstelle und den Ausgleichsfonds AHV\/IV\/EO\", weist der Bundesrat darauf hin, dass die ZAS bis zu Beginn der 2000er-Jahre den Ausgleichsfonds die zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendigen Einrichtungen (Räumlichkeiten, Informatik, administrative Personalverwaltung, Mobiliar usw.) zur Verfügung stellte. Damals bestand die Geschäftsstelle der Ausgleichsfonds lediglich aus vier Angestellten. Die ZAS und die Geschäftsstelle hatten eine Vereinbarung abgeschlossen, die 2005 gekündigt wurde. Seitdem sind die Ausgleichsfonds mit gegenwärtig rund vierzig Mitarbeitenden in von der ZAS getrennten Räumlichkeiten untergebracht.<\/p><p>1. Warum haben die Ausgleichsfonds AHV\/IV\/EO 2005 ihre Organisation plötzlich geändert, während der gesetzliche und regulatorische Rahmen - insbesondere Artikel 174 Absatz 2 AHVV - unverändert blieb? Wurde diese Organisationsänderung vom Bundesrat genehmigt? Falls ja, wann?<\/p><p>2. Woraus besteht heute die in Artikel 174 Absatz 2 AHVV erwähnte Infrastruktur? Es kann sich ja nicht um die Besorgung des Rechnungswesens handeln, da diese Aufgabe in Artikel 15 der Verordnung über die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO geregelt ist.<\/p><p>3. Wenn die ZAS der Geschäftsstelle keine Infrastruktur im Sinne von Artikel 174 Absatz 2 AHVV mehr zur Verfügung stellt, warum hat der Bundesrat diese Bestimmung nicht aufgehoben?<\/p><p>4. Wie lässt sich die Tatsache erklären, dass innerhalb von wenigen Jahren die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausgleichsfonds von vier auf vierzig angestiegen ist?<\/p><p>5. Werden der Personalaufwand und die Funktionsausgaben der Ausgleichsfonds AHV\/IV\/EO in der Staatsrechnung ausgewiesen, die dem Parlament jährlich zur Genehmigung vorgelegt wird? Wenn nicht, wie übt das Parlament die Oberaufsicht über die Ausgleichsfonds aus?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Organisation der Ausgleichsfonds AHV\/IV\/EO"}],"title":"Organisation der Ausgleichsfonds AHV\/IV\/EO"}