﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143404</id><updated>2023-07-28T06:40:42Z</updated><additionalIndexing>Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht;Geldstrafe;Steuerrecht;Bank</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4914</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11040101</key><name>Bank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010107</key><name>Geldstrafe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070312</key><name>Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070304</key><name>Steuerabzug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070407</key><name>Unternehmenssteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070604</key><name>Steuerhinterziehung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010205</key><name>Steuerstrafrecht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-18T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-06-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-06-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-06-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>14.3404</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Unbestritten ist, dass Steuerbussen bei den Einkommens- und Gewinnsteuern keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen und folglich steuerlich nicht abzugsfähig sind (Art. 59 Abs. 1 Bst. a DBG, SR 642.11; Art. 25 Abs. 1 Bst. a StHG, SR 642.14). Keine Einigkeit besteht in der Lehre jedoch darüber, ob dies auch für andere finanzielle Sanktionen gilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Klärung der Begriffe sei darauf hingewiesen, dass eine solche untechnisch als "Busse" bezeichnete finanzielle Sanktion zumindest nach Schweizer Recht Verschiedenes bedeuten kann: so namentlich eine Busse als Strafe für eine Übertretung, eine Geldstrafe als Strafe für ein Vergehen, die Einziehung von widerrechtlich erworbenem Vermögen oder eine Gewinnabschöpfung als Massnahme z. B. zur Marktkorrektur. In der Beantwortung dieser Interpellation umfasst der Begriff "Busse" mit Bezug auf das Schweizer Recht jene finanziellen Sanktionen, welche das Schweizer Strafrecht für das schuldhafte Begehen einer Straftat vorsieht (d. h. Ordnungsbussen, Bussen und Geldstrafen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unbestrittenermassen ist in jedem Einzelfall zu klären, welchem Rechtsträger eine solche "Busse" zuzuordnen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Auffassung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), wonach "Bussen" keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen. Sie sind dementsprechend steuerlich nicht abzugsfähig. Anders verhält es sich bei finanziellen Sanktionen im Sinne einer Gewinnabschöpfung, welche keinen Strafzweck verfolgen. Diese sind als geschäftsmässig begründeter Aufwand grundsätzlich steuerlich abziehbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, die Frage der steuerlichen Behandlung von "Bussen" oder finanziellen Verwaltungssanktionen natürlicher und juristischer Personen bei Bund und Kantonen vertieft zu prüfen. Er wird einen Bericht zu dieser Frage ausarbeiten und hat entsprechend das von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer eingereichte Postulat 14.3087 zur Annahme empfohlen. Dabei wird er einen allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich nicht abschätzen, in welchem Rahmen solche "Bussen" gegen Schweizer Banken ausfallen werden. Unklar ist auch, ob die Urteile eine Differenzierung zwischen "Bussen" und anderen finanziellen Sanktionen zulassen. Soweit Abzüge zulässig sind, werden Mindereinnahmen die Folge sein. Der Bundesrat wird im Rahmen des genannten Berichtes auch klären, welchem Rechtsträger eine solche "Busse" zuzuordnen ist und inwiefern sie in der Schweiz steuerlich zum Abzug zugelassen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Über die Höhe der Steuerausfälle in Bezug auf einzelne Steuerpflichtige können wegen des Steuergeheimnisses keine Aussagen gemacht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. Der Bundesrat wird sich im genannten Bericht auch mit der Sicherung einer rechtsgleichen Praxis bei Bund und Kantonen befassen und allfälligen Handlungsbedarf in diesem Bereich aufzeigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass eine steuerliche Abzugsfähigkeit von "Bussen" das Steuersubstrat reduziert sowie die Wirkung der Strafe verringert und verschiebt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen der Beilegung des Rechtsstreits zwischen den US-Justizbehörden und verschiedenen Schweizer Banken wurden bzw. werden verschiedenen Banken hohe Bussen auferlegt. Im Falle der Credit Suisse beträgt die Busse 2,6 Milliarden Dollar, bei der UBS waren es 780 Millionen Dollar. Bussen für weitere Banken werden folgen. Damit stellt sich die Frage, wie diese Bussen und weitere finanzielle Sanktionen für rechtswidriges Verhalten - seien sie strafrechtlicher oder anderer Rechtsnatur - steuerlich zu behandeln sind. Die Praxis der Abzugsfähigkeit solcher Sanktionen als geschäftsmässiger Aufwand ist in den Kantonen offenbar unterschiedlich. Der Bundesrat prüft die Frage derzeit im Detail (Postulat 14.3087).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, dazu die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilt er die in der Bevölkerung weitverbreitete Ansicht, dass es stossend ist, wenn Sanktionen für rechtswidriges Verhalten als geschäftsmässig begründeter Aufwand abzugsfähig sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Steuerausfälle bei Bund und Kantonen wären im aktuellen Fall der in den USA straffällig gewordenen Banken die finanzielle Folge der Abzugsfähigkeit?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er bereit aufzuzeigen, wie eine einheitliche steuerliche Behandlung von Bussen und vergleichbaren Sanktionen beim Bund und in den Kantonen bei juristischen und natürlichen Personen und damit die Rechtsgleichheit sichergestellt werden kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie kann garantiert werden, dass die US-amerikanischen Sanktionen für alle betroffenen Schweizer Banken steuerlich gleichbehandelt werden? Ist dazu allenfalls eine gesetzliche Änderung mit einer Rückwirkung nötig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Teilt er die Ansicht, dass die Steuerpraxis den pönalen Charakter von Sanktionen nicht aushebeln darf, da dies über die Minderung des Steuersubstrats schliesslich auch noch zur Folge hätte, dass die Steuerzahlerinnen und -zahler anstelle der strafbaren Bank und Banker die Bussen usw. zu tragen hätten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen</value></text></texts><title>Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen</title></affair>