{"id":20143406,"updated":"2026-05-20T01:48:01Z","additionalIndexing":"12;24;organisiertes Verbrechen;Geldwäscherei;Bundesanwaltschaft;Kriminalität;Finanzplatz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-04T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L04K08040407","name":"Bundesanwaltschaft","type":1},{"key":"L05K0101020802","name":"organisiertes Verbrechen","type":1},{"key":"L04K01010208","name":"Kriminalität","type":1},{"key":"L04K11060112","name":"Finanzplatz","type":1},{"key":"L05K1106020104","name":"Geldwäscherei","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-27T00:00:00Z","text":"Antwort der Aufsichtsbehörde"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"AB-BA","id":12,"name":"Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1401832800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2694,"gender":"m","id":3891,"name":"Jositsch Daniel","officialDenomination":"Jositsch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3406","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Bundesanwaltschaft ist im Rahmen von Artikel 24 Absatz 1 StPO seit dem 1. Januar 2002 zuständig für die Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität gemäss Artikel 260ter des Strafgesetzbuches. Die gewünschten statistischen Zahlen präsentieren sich wie folgt (jeweils in Klammern die Zahlen der seit 2004 bestehenden Zweigstelle Lugano):<\/p><p>Verfahrenseröffnungen: 2002: 10; 2003: 35; 2004: 26 (1); 2005: 17 (1); 2006: 21 (5); 2007: 16 (4); 2008: 12 (2); 2009: 12 (2); 2010: 6 (2); 2011: 11 (1); 2012: 12 (1); 2013: 19 (5); 2014 (bis Ende Juli): 8 (2).<\/p><p>Verfahrensabschlüsse (Urteile, Strafbefehle, Einstellungen, Sistierungen): 2002: 0; 2003: 1; 2004: 8 (1); 2005: 16 (1); 2006: 9 (1); 2007: 16 (3); 2008: 12 (1); 2009: 11 (2); 2010: 10 (2); 2011: 11 (2); 2012: 11 (0); 2013: 15 (4); 2014 (bis Ende Juli): 8 (2).<\/p><p>Die Zahlen alleine lassen keine Rückschlüsse zu auf die Komplexität und Grösse der Verfahren bzw. die jeweilige Anzahl Beschuldigter. Diese Daten geben auch nicht Auskunft über die Anzahl passiver Rechtshilfeverfahren zugunsten ausländischer Strafverfahren, welche Ermittlungen zur Aktivität krimineller Organisationen zum Gegenstand hatten. Ein wichtiger Indikator für die aktive Führung von Verfahren wegen des Straftatbestandes der kriminellen Organisation sind zudem die angeordneten Einziehungen von Vermögenswerten, über welche die kriminellen Organisationen italienischen Ursprungs verfügten bzw. welche in der Verfügungsgewalt von Personen waren, deren Zugehörigkeit zur kriminellen Organisation von italienischen Gerichten festgestellt worden war. So wurden von 2002 bis einschliesslich 2013 in Strafverfahren der Zweigstelle Lugano Einziehungen in der Höhe von etwa 8 000 000 Franken angeordnet.<\/p><p>Bezüglich der Bedeutung der Zweigstelle Lugano sei schliesslich auch auf die Antwort der Aufsichtsbehörde vom 28. Mai 2014 auf die Interpellation Quadri 14.3279 verwiesen.<\/p><p>2. Die Bundesanwaltschaft unterhält regelmässige Beziehungen zu den entsprechenden italienischen Justizbehörden. Ebenso pflegt sie regelmässige Kontakte zur Direzione Nazionale Antimafia (DNA). Die Bundesanwaltschaft steht im Rahmen der von ihr geführten Strafverfahren in Kontakt mit jenen Justizbehörden, welche ihrerseits Strafverfahren führen, die Verbindungen zu den Verfahren der Bundesanwaltschaft aufweisen, dies gestützt auf die rechtlichen Grundlagen über die internationale Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden. Solche Kontakte bestehen oft auch mit italienischen Justizbehörden (Staatsanwaltschaften und Gerichten), die für die Bekämpfung der mafiösen, organisierten Kriminalität zuständig sind; dazu gehören auch die Justizbehörden der Region Lombardei. Analoge Kontakte bestehen zwischen der Bundeskriminalpolizei und den italienischen Polizeistellen.<\/p><p>Im Rahmen ihrer Strafverfahren hat die Bundesanwaltschaft via ihre Zweigstelle Lugano eng und aktiv mit den italienischen Strafverfolgungsbehörden, darunter auch jenen der Lombardei, zusammengearbeitet. Hierbei sei daran erinnert, dass dies im November 2012 in Italien zur Verhaftung von zahlreichen mutmasslichen Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung mafiöser Prägung des Typs 'Ndrangheta geführt hatte; unter den Verhafteten befanden sich auch Personen, die in der italienischen Schweiz wohnhaft waren und in Norditalien einer dauerhaften kriminellen Aktivität nachgingen.<\/p><p>3. Diese Kontakte sind institutioneller Art und werden durch die geltenden formellen Rechtsvorschriften über die internationale Zusammenarbeit geregelt. Bedingt durch die geografische Nähe und die sowohl quantitativ als auch qualitativ bedeutsame Aktivität der Justizbehörden der Lombardei und des Piemont unterhält die Bundesanwaltschaft seit 2004 auch weniger förmliche Kontakte mit den Staatsanwaltschaften Turin und Mailand. Im September 2009 wurde der Leiter der Zweigstelle Lugano von der Staatsanwaltschaft Turin eingeladen, um die Organisation und Zuständigkeiten der Bundesanwaltschaft vorzustellen; zudem hat der Bundesanwalt unmittelbar nach seinem Amtsantritt zusammen mit dem Leiter der Zweigstelle Lugano im Mai 2012 die Staatsanwaltschaft Mailand besucht.<\/p><p>Im Rahmen der breiten Zusammenarbeit mit Italien stützt sich die Bundesanwaltschaft auch auf ein Memorandum aus dem Jahre 2001 geschlossen mit der DNA, d. h. mit der italienischen Zentralbehörde, die funktionsgemäss die Ermittlungen der verschiedenen Bezirksstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Mafia auf italienischem Gebiet vorantreibt und koordiniert. Dieses Memorandum ermöglicht, mittels Informationsaustausch und regelmässiger Kontakte auf zentraler Ebene mit der Bundesanwaltschaft die notwendigen Strategien auszuarbeiten; weiter ermöglicht die zentralisierte Koordination den von beiden Seiten bestellten Vertretern, auf die Vereinfachung und Beschleunigung der jeweiligen nationalen Strafverfahren hinzuarbeiten. Das Memorandum hat sich als wirksam erwiesen: Diverse Verfahren der Bundesanwaltschaft wurden dank Informationen der DNA eingeleitet, welche aus bereits erfolgten Koordinationstätigkeiten der DNA auf dem eigenen nationalen Territorium stammten; in Strafverfahren, die in Zusammenarbeit oder unter Mithilfe von verschiedenen regionalen italienischen Staatsanwaltschaften durchgeführt wurden, hatte die DNA eine aktive Rolle bei der internen Koordination.<\/p><p>4. Die Bundesanwaltschaft ist von sich ändernden politischen Entwicklungen in ausländischen Staaten unabhängig; auch wird sie in ihrer Tätigkeit von diesen nicht direkt beeinflusst. Bereits in den vergangenen Jahren erfüllte die gegenseitige Rechtshilfezusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft bzw. der Zweigstelle Lugano und Italien alle qualitativen und quantitativen Erwartungen. Im strafrechtlichen Bereich werden die gegenseitige Rechtshilfe und die Zusammenarbeit mit den italienischen Strafverfolgungsbehörden weiter gefördert durch die Verwendung auch innovativer Instrumente der Rechtshilfe wie der Einsatz gemeinsamer Ermittlungsgruppen, welche insbesondere die Zweigstelle Lugano ausgiebig und proaktiv genutzt hat und weiterhin nutzt; hinzu kommen die Möglichkeiten des erwähnten Memorandums aus dem Jahr 2001 mit der DNA.<\/p><p>Die rechtlichen Grundlagen über die internationale Rechtshilfe erlauben der Zweigstelle Lugano oder den anderen operativen Organisationseinheiten der Bundesanwaltschaft keine weiter gehende Autonomie. Im Rahmen der geltenden Rechtslage setzt die Zweigstelle Lugano ihre Kräfte gezielt dafür ein, um die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität optimal zu nutzen.<\/p>  Antwort der Aufsichtsbehörde"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Es ist allgemein bekannt, dass in den letzten Jahrzehnten grosse Mafia-Organisationen wie Camorra, Cosa Nostra, 'Ndrangheta oder Sacra Corona Unita allmählich und systematisch ihren Einflussbereich in Norditalien ausgeweitet haben, um in den wichtigsten Wirtschaftsstandort Italiens vorzudringen und ihre Geldwäschereimechanismen zu optimieren. Verschiedene Ermittlungen italienischer Staatsanwaltschaften, insbesondere der Lombardei, haben kriminelle Organisationen zerschlagen können, deren Verästelungen bis in den Tessiner Finanzplatz reichen.<\/p><p>Die Zweigstelle der Bundesanwaltschaft in Lugano ist für ihre schlecht vorbereiteten Akten bekannt. Bereits zwei Mal wurden ihre Dossiers vom Bundesstrafgericht zurückgewiesen. Die Verfahren der Bundesanwaltschaft Lugano ziehen sich zudem über beinahe zehn Jahre hin. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Tessiner Bundesanwaltschaft gegenwärtig tatsächlich in der Lage ist, gegen das Vordringen und die Präsenz krimineller Organisationen aus Italien und anderen Ländern auf dem Tessiner Finanzplatz vorzugehen. Gegen den von den italienischen Behörden zerschlagenen Pensabene-Clan der 'Ndrangheta hat die Bundesanwaltschaft kein Strafverfahren eingeleitet, trotz der Tatsache, dass die Familie Geschäfte im Tessin betrieb und einer ihrer Anführer drei Jahre vor seiner Verhaftung in Savosa\/TI lebte. Dies ist ein Fall von vielen, der die tatsächliche Fähigkeit der Tessiner Zweigstelle, insbesondere im Finanzsektor effektiv gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen, infrage stellt.<\/p><p>In diesem Zusammenhang möchte ich der Bundesanwaltschaft die folgenden Fragen stellen:<\/p><p>1. Wie viele Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität hat die Bundesanwaltschaft - aufgeschlüsselt nach Jahr - eingeleitet und abgeschlossen? Wie viele davon entfallen auf die Zweigstelle Lugano seit deren Einrichtung?<\/p><p>2. Stehen die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei in regelmässigem Kontakt mit den italienischen Polizeibehörden und der dortigen Staatsanwaltschaft, insbesondere mit den Behörden der Lombardei?<\/p><p>3. Worin besteht dieser Kontakt?<\/p><p>4. Die italienische Politik hat in jüngster Zeit den Schutz der Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz wieder zu zentralen Anliegen der Regierung gemacht. Gleichzeitig sind die internationalen kriminellen Organisationen im Tessin offenkundig präsent. Ist es angesichts dieser Tatsachen nicht an der Zeit, zum einen die Zusammenarbeit mit den italienischen Strafverfolgungsbehörden und zum andern den proaktiven Einsatz der Luganer Zweigstelle der Bundesanwaltschaft zu stärken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bundesanwaltschaft. Zweigstelle Lugano. Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden"}],"title":"Bundesanwaltschaft. Zweigstelle Lugano. Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden"}