{"id":20143432,"updated":"2023-07-28T06:41:10Z","additionalIndexing":"2841;Leistungsauftrag;Spitzenmedizin;interkantonale Zusammenarbeit;Spital","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2789,"gender":"m","id":4077,"name":"Feller Olivier","officialDenomination":"Feller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L04K01050218","name":"Spitzenmedizin","type":1},{"key":"L06K080701020109","name":"interkantonale Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L05K0105051101","name":"Spital","type":1},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1402524000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2789,"gender":"m","id":4077,"name":"Feller Olivier","officialDenomination":"Feller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3432","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Wie in der Interpellation erwähnt, sind für die Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) die Kantone zuständig. Die Übergangsfrist für deren Erstellung läuft Ende 2014 ab. Der Bundesrat hat ausschliesslich eine subsidiäre Kompetenz für den Fall, dass die Kantone ihrer Aufgabe nicht fristgerecht nachkommen. Wie er bereits in den Antworten vom 12. Februar 2014 und 14. Mai 2014 auf die Interpellationen Humbel 13.4272 und Gutzwiller 14.3205 dargelegt hat, wird der Bundesrat erst nach Ablauf der Übergangsfrist entscheiden, in welcher Form er gegebenenfalls von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen will. Eine Überprüfung der von den Kantonen erstellten Planung und damit namentlich der im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) angewendeten Kriterien erfolgt zudem im Beschwerdefall durch das Bundesverwaltungsgericht. Nach Artikel 53 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) kann gegen Planungsentscheide Beschwerde erhoben werden. Die betroffenen Parteien können also gegen die HSM-Planung, inklusive der Zuteilung von Leistungsbereichen, Beschwerde erheben.<\/p><p>3. Gegen mehrere Zuteilungsentscheide des HSM-Beschlussorgans sind bereits Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht erhoben worden. Das Gericht hat die Durchführung eines zweistufigen Planungsverfahrens - mit Trennung zwischen Definition eines Bereiches als HSM und dessen Zuteilung an einzelne Leistungserbringer - gefordert, damit das rechtliche Gehör gewährleistet ist (vgl. Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes, BVGer, vom 26. November 2013, C-6539\/2011).<\/p><p>4.\/5. Es liegt in der Zuständigkeit und Kompetenz der Kantone zu entscheiden, nach welchen Regeln und durch welche Organe, inklusive deren Zusammensetzung, die Planung der HSM erfolgen soll. Sie haben dabei immer den gesetzlichen Vorgaben von Artikel 39 KVG Rechnung zu tragen. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt im Beschwerdefall die erhobenen Rügen und gewährleistet damit die Gesetzeskonformität der Planung.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Artikel 39 Absatz 2bis des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sieht vor, dass die Kantone im Bereich der hochspezialisierten Medizin gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung beschliessen. Aufgrund dieser Bestimmung haben die Kantone die Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) verabschiedet. In der Vereinbarung werden zwei Organe eingeführt: das Beschlussorgan, das die Bereiche der hochspezialisierten Medizin bestimmt, die einer schweizweiten Konzentration bedürfen, und das die Planungs- und Zuteilungsentscheide trifft, sowie das Fachorgan.<\/p><p>1. Gemäss Artikel 1 der IVHSM umfasst die hochspezialisierte Medizin die Bereiche der Medizin, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand und durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. Für die Zuordnung müssen mindestens drei dieser Kriterien erfüllt sein, wobei immer aber das der Seltenheit vorliegen muss.<\/p><p>Denkt der Bundesrat, dass die Kriterien von Artikel 1 der IVHSM genügend präzise sind, um ohne Willkür zu unterscheiden zwischen den Bereichen, die zur hochspezialisierten Medizin gehören, und denjenigen, die es nicht tun? Wie viele Eingriffe müssen beispielsweise pro Jahr durchgeführt werden, damit ein Bereich nicht der hochspezialisierten Medizin zugeordnet wird?<\/p><p>2. Nach Artikel 4 Absatz 4 Ziffer 3 der IVHSM sind die Entscheide über die Zuweisung von Leistungsaufträgen an die Spitäler insbesondere aufgrund von deren Aktivitäten im Bereich der Forschung und Lehre zu treffen.<\/p><p>Hat dieses Kriterium nicht als einziges Ziel, die Universitätsspitäler auf Kosten der privaten Einrichtungen zu bevorzugen? Mit anderen Worten: Hat dieses Kriterium nicht eine diskriminierende Seite, die im Widerspruch steht zu Sinn und Zweck von Artikel 39 KVG?<\/p><p>3. Konsultiert das Beschlussorgan die interessierten Kreise, bevor es seinen Entscheid fällt? Wenn ja, nach welchen Modalitäten?<\/p><p>4. Das Fachorgan setzt sich ausschliesslich aus Professorinnen und Professoren zusammen. Wäre es im Interesse der Vielfalt nicht klug, auch einige Vertreterinnen und Vertreter von Ärztegesellschaften darin aufzunehmen?<\/p><p>5. Wer übt die Oberaufsicht über das Beschlussorgan und über das Fachorgan aus? Die Bundesversammlung? Oder die Kantonsparlamente?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Regulierung der hochspezialisierten Medizin"}],"title":"Regulierung der hochspezialisierten Medizin"}