{"id":20143439,"updated":"2023-07-28T06:55:25Z","additionalIndexing":"52;55;2841;Pestizid;Gesundheitsrisiko;Pestizidrückstände;Wasserverschmutzung;Verunreinigung durch die Landwirtschaft;Gewässerschutz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-13T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L04K06010407","name":"Gewässerschutz","type":1},{"key":"L04K06020304","name":"Wasserverschmutzung","type":1},{"key":"L06K140108020303","name":"Pestizid","type":1},{"key":"L04K06020317","name":"Verunreinigung durch die Landwirtschaft","type":1},{"key":"L05K0602010102","name":"Pestizidrückstände","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-07T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-08-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1402610400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1457305200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2728,"gender":"m","id":3931,"name":"Weibel Thomas","officialDenomination":"Weibel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2711,"gender":"m","id":3908,"name":"von Graffenried Alec","officialDenomination":"von Graffenried"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2615,"gender":"m","id":1112,"name":"Müller Geri","officialDenomination":"Müller Geri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2771,"gender":"m","id":4063,"name":"Müller-Altermatt Stefan","officialDenomination":"Müller-Altermatt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2785,"gender":"m","id":4082,"name":"Guhl Bernhard","officialDenomination":"Guhl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3001,"gender":"m","id":4096,"name":"Gmür Alois","officialDenomination":"Gmür Alois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3439","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Pestizide sind in weiten Teilen der Schweiz quasi allgegenwärtig geworden. In rund 70 Prozent der Schweizer Bäche und Flüsse können sie nachgewiesen werden. Menschen, Tiere und ihre Umwelt sind davon betroffen.<\/p><p>Pestizide sind synthetische Chemikalien. Sie sind unterschiedlich gefährlich, einige sehr. In der Bewertung durch die Behörden ist festzustellen, dass sie das Gefahrenpotenzial systematisch unterschätzen. Theoretisch sichere Einsätze können sich in der Praxis als gefahrvoll erweisen. Tatsache ist, dass sich immer wieder Effekte zeigen, die nicht vorhergesehen, geschweige denn vorgesehen waren.<\/p><p>Den Schaden trägt die Umwelt und tragen Menschen, aber auch Tiere. Beispiele solcher Unterschätzungen sind die Wirkung auf die Amphibien, aber auch jene auf die Bienen.<\/p><p>Die Folgerung muss sein, dass der Umgang mit Pestiziden von mehr Vorsicht geprägt werden muss. Es dürfen keine krebserregende, hormonaktive oder sehr persistente Stoffe in die Umwelt gelangen. Zur Umsetzung muss die Schweiz in dieser umweltpolitischen Frage nicht das Rad neu erfinden, im Ausland und in der Schweiz wurden bereits wichtige Vorarbeiten geleistet (siehe PSMV). Die EU hat in ihrer Pestizidverordnung mithilfe von Cut-off-Kriterien die Möglichkeit geschaffen, die Zulassung solcher problematischer Pestizide zu verhindern.<\/p><p>Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind zusätzlich bereits im Verkehr befindliche, besonders problematische Produkte gestützt auf ihr Gefährdungspotenzial aus dem Verkehr zu ziehen und zu verbieten. Als Richtschnur können internationale Klassifizierungsmodelle und Negativlisten zur Identifikation von besonders umwelt- und gesundheitsgefährdenden Pestiziden dienen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Pestizide werden in Form von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Schadorganismen in landwirtschaftlichen Kulturen, Lagern (Aufbewahrung von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs), Pärken sowie entlang von Verkehrswegen eingesetzt. Darüber hinaus werden sie in Form von Bioziden beispielsweise zum Schutz gewisser Materialien (Holz, Fassade, Schiffsrumpf), zur Desinfektion in der Lebensmittelindustrie und in Spitälern oder als Repellent gegen Mücken und zur Wasserdesinfektion in Schwimmbädern verwendet. Wo Pestizide zum Einsatz kommen, gibt es unweigerlich Rückstände in der Umwelt, die es auf einem annehmbaren Niveau zu halten gilt.<\/p><p>Pestizide haben eine biologische Wirkung auf lebende Organismen. Diese Wirkung ist nötig, um gegen Schadorganismen vorzugehen, kann jedoch auch negative Auswirkungen auf Nichtzielorganismen haben. Aufgrund ihres toxischen Potenzials müssen Pestizide vor dem Inverkehrbringen ein obligatorisches Bewilligungsverfahren durchlaufen. Mit diesem Vorgehen können Bedingungen festgelegt werden, die eine für Mensch und Umwelt sichere Verwendung gewährleisten.<\/p><p>Wie alle Chemikalien werden Pestizide aufgrund ihres toxikologischen Verhaltens gegenüber Menschen und Umwelt sowie aufgrund gewisser physikalischer Eigenschaften, insbesondere ihrer Entzündlichkeit, in Gefahrenkategorien eingestuft. Das Chemikalienrecht schränkt den Marktzugang in Abhängigkeit von dieser Einstufung ein. So dürfen Chemikalien, die als \"lebensgefährlich\" eingestuft werden, nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei den Pflanzenschutzmitteln gilt diese Einschränkung auch für als \"giftig\" eingestufte Mittel, die zudem im Siedlungsraum nicht eingesetzt werden dürfen.<\/p><p>In der Schweiz sind die Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden mit der EU harmonisiert. Die Cut-off-Kriterien, die der Motionär anspricht, gelten auch in der Schweiz (PSMV, Anhang 2 Ziff. 3, SR 916.161; VBP, SR 813.12). Im obligatorischen Bewilligungsverfahren, das Pestizide durchlaufen müssen, kann dem Gefahrenpotenzial Rechnung getragen werden, indem Anwendungsvorschriften festgehalten werden, die ein unannehmbares Risiko für Mensch und Umwelt bei deren Einsatz ausschliessen. Die Sicherheitsbestimmungen wurden in diesem Bereich bereits verschärft. Dies hat zur Folge, dass seit 2005 für mehr als einen Viertel der in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffe die Zulassung entzogen wurde. Ausserdem hat der Bundesrat beschlossen, einen Aktionsplan zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auszuarbeiten.<\/p><p>Die Direktzahlungsverordnung (SR 910.13), die Bio-Verordnung (SR 910.18) und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) legen weitere Einschränkungen bezüglich der Verwendung gewisser Pflanzenschutzmittel und gewisser Biozide fest.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf eines Erlasses zu unterbreiten, der besonders umwelt- und gesundheitsgefährdende Pestizide verbietet.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbot besonders umwelt- und gesundheitsgefährdender Pestizide"}],"title":"Verbot besonders umwelt- und gesundheitsgefährdender Pestizide"}