{"id":20143475,"updated":"2023-07-28T06:43:39Z","additionalIndexing":"2841;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Gesundheitsrisiko;Mutterschaft;Grenzwert;Mutterschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L04K06020103","name":"elektromagnetische schädliche Auswirkung","type":1},{"key":"L05K0601040402","name":"Grenzwert","type":1},{"key":"L04K01050513","name":"Mutterschutz","type":1},{"key":"L05K0107030401","name":"Mutterschaft","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-09-23T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403042400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411423200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2573,"gender":"f","id":823,"name":"Bruderer Wyss Pascale","officialDenomination":"Bruderer Wyss"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3475","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gefährlicher Strahlung am Arbeitsplatz erfolgt durch die Arbeits- und Unfallversicherungsgesetzgebung. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt hat Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung am Arbeitsplatz erlassen. Diese Arbeitsplatzgrenzwerte stimmen mit den in der Richtlinie der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung empfohlenen Referenzwerten für Arbeitsplätze überein.<\/p><p>Bei der Festlegung von Grenzwerten für die allgemeine Bevölkerung kommen nach international üblicher Praxis grössere Sicherheitsfaktoren zur Anwendung als bei den Grenzwerten für Arbeitsplätze. Deshalb empfiehlt die genannte internationale Richtlinie deutlich strengere Grenzwerte für die allgemeine Bevölkerung. Je nach Strahlungsfrequenz sind sie um den Faktor 2 bis 7 tiefer und stimmen exakt mit den Immissionsgrenzwerten überein, welche gestützt auf das Umweltschutzgesetz in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) verankert sind.<\/p><p>Mit der Festlegung dieser strengeren Grenzwerte in der laufenden Änderung der Mutterschutzverordnung wird im Rahmen des Arbeitsrechts der Schutz der schwangeren Arbeitnehmerinnen und ihrer ungeborenen Kinder deutlich verbessert. Die Forderung der Interpellation, wonach die in der geänderten Mutterschutzverordnung festgelegten Grenzwerte nicht höher sein sollen als die Immissionsgrenzwerte der NISV, wird damit bereits vollumfänglich erfüllt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ziel der Revision der Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) ist namentlich, den Schutz vor potenziell schädlichen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung in den Verordnungstext aufzunehmen und in einem Anhang die betreffenden Grenzwerte festzulegen.<\/p><p>Mit dieser Revision soll der Schutz von angestellten Schwangeren und deren ungeborenen Kindern gestärkt werden. Das ist lobenswert. Nun ist jedoch der Medienmitteilung vom 16. Januar 2014 des Dachverbands Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein zu entnehmen, dass die in die Anhörung geschickten Grenzwerte gemäss dem Anhang der Mutterschutzverordnung höher als die Immissionsgrenzwerte gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sind.<\/p><p>Kann der Bundesrat dies bestätigen? Wenn ja, ist er nicht auch der Ansicht, dass die Grenzwerte, die für den Schutz von besonders verletzlichen Personen, wie von Schwangeren und deren ungeborenen Kindern, gelten, keinesfalls höher sein dürfen als die Immissiongrenzwerte gemäss NISV? Wenn er auch dieser Ansicht ist, hat er den Anhang der Mutterschutzverordnung in diesem Sinn angepasst, oder beabsichtigt er, dies zu tun?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stärkung oder Schwächung des Mutterschutzes?"}],"title":"Stärkung oder Schwächung des Mutterschutzes?"}