{"id":20143485,"updated":"2023-07-28T06:56:40Z","additionalIndexing":"55;10;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;Tierschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L05K0701020304","name":"Handel mit Agrarerzeugnissen","type":1},{"key":"L04K09020101","name":"Vertrag mit der EU","type":1},{"key":"L05K0601040802","name":"Tierschutz","type":1},{"key":"L04K09020103","name":"Beziehungen Schweiz-EU","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-03T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403128800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1449097200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3485","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein institutionelles Abkommen sind zurzeit im Gang. Auf welche bilateralen Abkommen das institutionelle Abkommen genau Anwendung findet und welche konkreten Auswirkungen es auf diese Abkommen haben wird, bildet Gegenstand dieser Verhandlungen. Grundsätzlich soll das institutionelle Abkommen für die bilateralen Marktzugangsabkommen Regeln zur Rechtsauslegung, zur Überwachung und zum Streitbeilegungsverfahren zwischen den Vertragsparteien festlegen. Zudem ist eine dynamische Rechtsanpassung der Abkommen an den relevanten EU-Acquis vorgesehen; jede zukünftige Rechtsübernahme soll jedoch weiterhin Gegenstand eines selbstständigen Entscheids der Schweiz bilden. Dabei bleiben die Unabhängigkeit, die verfassungsrechtlichen Grundsätze und die demokratischen Verfahren der Schweiz gewahrt.<\/p><p>1. Die Schweiz verfügt insgesamt über eine strengere Tierschutzgesetzgebung als die EU. Ausnahmen gibt es bei den Tiertransportmitteln und der Installation von Alarmanlagen für künstliche Belüftungen in geschlossenen Ställen. Ob und in welchem Umfang die Tierschutzbestimmungen Bestandteil allfälliger künftiger vertraglicher Regelungen mit der EU im Bereich der Verbesserung des Marktzugangs im Agrar- und Lebensmittelbereich darstellen werden, wird Gegenstand von Gesprächen zwischen der Schweiz und der EU sein. So oder so hätte die Schweiz die Möglichkeit, strengere Tierschutznormen zu erlassen (wir verweisen diesbezüglich auf den Bericht des Bundesrates vom 20. Juni 2012 in Erfüllung des Postulates Graf Maya 08.3696).<\/p><p>2. Im Rahmen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Seco werden Abklärungen über die möglichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommens (FHA) EU-USA auf die Schweiz gemacht. Wie bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Böhni 14.3111 vom 18. März 2014 erläutert, kann der Bundesrat keine verlässlichen Aussagen zu den Auswirkungen eines möglichen FHA EU-USA auf die Schweiz machen, solange der Inhalt der ausgehandelten Bestimmungen nicht bekannt ist. Abhängig von den Perspektiven und dem Inhalt der Verhandlungen zwischen der EU und den USA sollen konkrete Optionen geprüft werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu bewahren.<\/p><p>Im Agrarbereich kann zurzeit keine abschliessende Einschätzung zu den möglichen Auswirkungen eines FHA EU-USA auf die Schweizer Standards gemacht werden. Fest steht, dass die Schweiz auch nach einer allfälligen Anpassung von EU-Standards eine politische Abwägung zwischen Marktzugangs- und Konsumentenschutzaspekten vornehmen kann, bevor erwägt wird, lebensmittelrechtliche Standards anzupassen. Ein Automatismus besteht in diesen Fragen auch im Falle eines institutionellen Abkommens mit der EU nicht.<\/p><p>3. Die Schweiz wird unabhängig von den institutionellen Fragen über den allfälligen Abschluss eines Abkommens im Bereich der Marktöffnung im Agrar- und Lebensmittelbereich entscheiden können. Es ist das Verständnis beider Verhandlungsparteien, dass ein solches Abkommen ausschliesslich Handelsaspekte betreffen würde. Eine Übernahme der Gemeinsamen Agrarpolitik ist nicht Verhandlungsgegenstand.<\/p><p>4. Ein institutionelles Abkommen regelt nicht die Frage, in welchem Umfang die Schweiz ihren Markt öffnen will. Die Rechtsübernahmemechanismen, die im Rahmen der institutionellen Verhandlungen diskutiert werden, haben daher keinen Einfluss auf die Frage des präferenziellen Marktzugangs zur EU. Mit einer Lösung der institutionellen Fragen wird die Schweiz keine Verpflichtung zur Öffnung spezifischer neuer Produktelinien eingehen. Ein institutionelles Abkommen wird somit nicht automatisch zu einem Agrarfreihandel zwischen der Schweiz und der EU führen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Rahmen der Diskussion um ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten: <\/p><p>1. In welchen Bereichen des Tierschutzes hat die Schweiz härtere Vorschriften als die EU (Tiertransporte usw.), und wie müssten diese angepasst werden?<\/p><p>2. Die EU verhandelt mit den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP). Inwiefern wäre die Schweizer Landwirtschaft konkret (in welchen Bereichen, welche Nahrungsmittel, welche Produktionsarten usw.) davon betroffen, wenn wir ein institutionelles Abkommen mit der EU hätten?<\/p><p>3. Müsste die Schweiz mit Abschluss eines institutionellen Abkommens im Agrarbereich das gesamte oder Teile der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) übernehmen, um die Freiheit des beidseitigen Marktzuganges zu gewährleisten? Welche Teile wären konkret betroffen?<\/p><p>4. Würde die automatische Rechtsübernahme in Bereichen der vier Grundfreiheiten nicht automatisch zu einem Freihandel zwischen der Schweiz und der EU führen? Wenn nicht, wie gedenkt er ein solches zu verhindern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU auf die Landwirtschaft"}],"title":"Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU auf die Landwirtschaft"}