{"id":20143490,"updated":"2023-07-28T06:54:38Z","additionalIndexing":"48;Verkehrssicherheit;Littering;Strassenverkehr;Velo;Diebstahl","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3011,"gender":"m","id":4099,"name":"Lehmann Markus","officialDenomination":"Lehmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L05K1803010501","name":"Velo","type":1},{"key":"L03K180301","name":"Strassenverkehr","type":1},{"key":"L06K050102010202","name":"Diebstahl","type":1},{"key":"L04K01010220","name":"Littering","type":1},{"key":"L04K18020203","name":"Verkehrssicherheit","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403128800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3011,"gender":"m","id":4099,"name":"Lehmann Markus","officialDenomination":"Lehmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"14.3490","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Fahrradregister wurden nicht erst mit der Velovignette abgeschafft, sondern bereits beim Wechsel vom Fahrradkennzeichen aus Metall zur Klebevignette im Jahre 1990. Mit der Velovignette konnte einzig die deckungspflichtige Haftpflichtversicherungsgesellschaft eruiert werden, nicht aber der Fahrradeigentümer. Die Einführung von Velokennzeichen oder -schildern zur Identifizierung des Eigentümers würde die Schaffung eines Fahrradeigentümer-Registers bedingen. Dazu müssten die gesetzlichen Grundlagen auf Stufe Bundesgesetz geschaffen werden. Die Erfassung von rund vier Millionen Fahrrädern und ihren Eigentümern sowie die anschliessende Pflege der Mutationen in dieser Datenbank hätten einen enormen Informatik- und Verwaltungsaufwand zur Folge. Dieser dürfte in keinem Verhältnis zum erhofften Nutzen stehen.<\/p><p>Da die Problematik ohnehin auf die eher grösseren Städte beschränkt ist, sollten Lösungen auf Gemeindeebene gesucht werden. Ein Ansatz wäre die bessere Bewirtschaftung des öffentlichen Grundes, indem der übermässig gesteigerte Gemeingebrauch durch Fahrräder mittels eines Gemeindereglements eingeschränkt würde. Gemeindeorgane könnten so Fahrräder, die \"herrenlos\" auf öffentlichem Grund abgestellt sind, abräumen und verwerten oder entsorgen.<\/p><p>2. Die Kantone haben grundsätzlich das Recht, Fahrzeuge zu besteuern und Gebühren zu erheben (Art. 105 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SVG; SR 741.01). Die Erträge können im Rahmen der kantonalen Ordnung auch für die Finanzierung von Veloinfrastrukturen eingesetzt werden. Eine schweizweit erhobene Veloabgabe und deren anteilmässige Verwendung für Veloinfrastrukturen, vorab bei Kantons- und Gemeindestrassen, würde hingegen eine Verfassungsänderung erfordern.<\/p><p>3. Schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung zwischen 26 und 45 Stundenkilometern sind den Motorfahrrädern gleichgestellt und tragen auch ein Motorfahrrad-Kontrollschild. Dieses kann von Geschwindigkeitsmessanlagen erfasst werden. Selbstverständlich müssen auch die Fahrer dieser Fahrzeuge die Geschwindigkeitsvorschriften einhalten. Da sie aber keinen Geschwindigkeitsmesser benötigen, kann ihren Lenkern keine kilometergenaue Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit vorgeworfen werden. Bei klaren Widerhandlungen können sie indessen wegen nichtangepasster Geschwindigkeit zur Rechenschaft gezogen werden.<\/p><p>4. Der Veloverkehr findet hauptsächlich auf Gemeinde- und Kantonsstrassen statt. Gemeindestrassen werden vorwiegend aus allgemeinen Steuereinnahmen finanziert, Kantonsstrassen zumindest teilweise. Damit tragen die Velofahrenden, wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden auch, mit ihren Steuern bereits heute zur Finanzierung der von ihnen benützten kantonalen und kommunalen Infrastrukturen bei. Die Einführung einer über die allgemeine Strassenfinanzierung hinausgehenden Beteiligung der Benutzer an den Kosten für grössere, ausschliesslich dem Veloverkehr dienende Infrastrukturen wie z. B. Velostationen, Velobrücken oder Velobahnen (eine \"Velogebühr\") ist nicht ausgeschlossen, liegt aber in der Regelungskompetenz der Kantone, allenfalls der Gemeinden (s. Ziff. 2).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit die Veloschilder schweizweit abgeschafft wurden, stellt man in den Städten und grösseren Agglomerationen eine Zunahme von wild abgestellten Fahrrädern fest, welche nicht nur ein unschönes Bild abgeben, sondern auch zum Diebstahl einladen. Seit die Privathaftpflichtversicherungen die Haftpflichtdeckung für Velos automatisch integrieren, haben die Behörden keine Informationen mehr über die Halter von Velos. Die Kosten für die Aufwände von nicht sorgfältig und verbotenerweise abgestellten Velos bleiben bei den Behörden, und der Steuerzahler muss dafür aufkommen! Weiter ist eine zunehmende Disziplinlosigkeit bei vielen Velofahrern festzustellen, mit teilweise nahezu kriminellem Verhalten im Strassenverkehr (Basel zwei Tote, Velo gegen Velo!).<\/p><p>Ich möchte dem Bundesrat diesbezüglich folgende Fragen stellen:<\/p><p>1. Wie stellt er sich zur Wiedereinführung von Veloschildern, um fehlbare Halter identifizieren zu können? Wenn nicht bundesweit, könnte man die Einführung den Kantonen gestatten, welche vom Velolittering stark betroffen sind, wie z. B. Basel?<\/p><p>2. Könnte mit der Wiedereinführung der Kontrollschildpflicht eine kostendeckende Gebühr verlangt werden, welche den administrativen Aufwand vollumfänglich deckt? Ist auch eine anteilmässige Beteiligung der nichtmotorisierten Zweiräder an der Strasseninfrastruktur möglich, im Sinn der Kostenwahrheit?<\/p><p>3. Bestehen rechtliche Möglichkeiten, dass man dem E-Bike \"grosse\" Veloschilder abgibt, welche auch für Radarkontrollen (in Zonen mit Tempo 20 oder 30) genügen?<\/p><p>4. Welche Massnahmen sieht er vor, um die Zweiradfahrer auch an den vielen baulichen Verbesserungen im Strassenverkehr zu beteiligen, analog anderen Verkehrsteilnehmern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stopp dem Velolittering"}],"title":"Stopp dem Velolittering"}