{"id":20143495,"updated":"2025-11-14T06:56:14Z","additionalIndexing":"66;Elektrizitätsmarkt;Kernenergie;Kostenrechnung;nukleare Sicherheit;Kernkraftwerk","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3021,"gender":"m","id":4114,"name":"Knecht Hansjörg","officialDenomination":"Knecht"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L03K170301","name":"Kernenergie","type":1},{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L04K17030302","name":"Elektrizitätsmarkt","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403128800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3021,"gender":"m","id":4114,"name":"Knecht Hansjörg","officialDenomination":"Knecht"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3495","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Alle zehn Jahre werden im Umkreis der fünf Schweizer Kernkraftwerke Jodtabletten an die Bevölkerung verteilt. Neu ist, dass der Bundesrat den Radius für die direkte Verteilung an die Bevölkerung von bisher 20 auf 50 Kilometer ausgeweitet hat. In der restlichen Schweiz werden wie bisher Tabletten in regionalen Lagern für die gesamte Bevölkerung gelagert. Der Bundesrat hat am 22. Januar 2014 die Änderungen der Jodtabletten-Verordnung (SR 814.52) gutgeheissen - diese ist am 1. März 2014 in Kraft getreten.<\/p><p>Diese Neuerung fand aufgrund einer Überprüfung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) im Rahmen einer vom Bundesrat beschlossenen Neubeurteilung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz statt. <\/p><p>Das BAG stützte sich bei der Überprüfung der Jodtablettenverteilung auf die neuen Referenzszenarien des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi). Somit wurden auch extreme Kernkraftwerk-Unfallszenarien mit sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten und ungünstigen Wettersituationen berücksichtigt.<\/p><p>1. Bei einem Kernkraftwerksunfall ist unter anderem ein Schutz der Bevölkerung mittels Jodtabletten vorgesehen. Nur wenn die Jodtabletten rechtzeitig eingenommen werden, schützen sie vor Schilddrüsenkrebs. Die Überprüfung der Jodtablettenverteilung ausserhalb der heutigen Notfallschutzzonen 1 und 2 zeigte, dass es in grossen Agglomerationen, wie zum Beispiel Zürich, Basel und Luzern, sehr schwierig ist, die Tabletten innerhalb der geforderten Zeit von 12 Stunden an die Bevölkerung zu verteilen. Die vorgängige Abgabe von Jodtabletten in einem Radius von 50 Kilometern behebt diesen Mangel und rechtfertigt somit den finanziellen Mehraufwand.<\/p><p>2.-4. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2014 die Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) verabschiedet. Gleichzeitig laufen die Revisionsarbeiten zur Kernenergiehaftpflichtverordnung vom 5. Dezember 1983 (KHV; SR 732.441). Der Verordnungsentwurf zur KHV soll ebenfalls noch im Laufe dieses Jahres dem Bundesrat zur Verabschiedung unterbreitet werden.<\/p><p>Die Änderungen in der Jodtabletten-Verordnung sowie in der SEFV und in der KHV haben teils erhebliche zusätzliche Kosten für die Kernkraftwerksbetreiber zur Folge. Der Bundesrat ist sich dieser finanziellen Mehrbelastung für die Betreiber bewusst.<\/p><p>Hinsichtlich Jodtablettenverteilung kann nicht zulasten des Bevölkerungsschutzes und zugunsten der Kernenergie auf Massnahmen verzichtet werden, die aufgrund neuer Erkenntnisse angezeigt sind. Bei der Revision der SEFV soll wiederum das Risiko des Bundes an einer Übernahme der Stilllegungs- und Entsorgungskosten, die von Gesetzes wegen durch die Betreiber zu tragen sind, minimiert werden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Verordnungsänderung im Sinne einer Abwägung zwischen Mehrbelastung für die Betreiber und Risikominimierung für den Bund ausgewogen bzw. verhältnismässig ist. Die zusätzlichen Kosten, die im Rahmen der Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung auf die Betreiber von Kernanlagen zukommen werden, sind in erster Linie durch die Erhöhung der obligatorischen Deckungspflicht für nukleare Schäden bedingt, welche das Parlament mit Gutheissen des totalrevidierten Kernenergiehaftpflichtgesetzes vom 18. März 1983 (KHG; SR 732.44) 2008 genehmigt hat.<\/p><p>Die angesprochenen Massnahmen sind daher begründet und erforderlich. Es ist nicht die Absicht des Bundesrates, die Zielsetzung des Stromversorgungsgesetzes zu unterlaufen oder eine vorzeitige Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu forcieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Vor Kurzem hat die \"NZZ\" über Verordnungsänderungen berichtet, die die Schweizer Kernkraftwerke mit Mehrkosten in Millionenhöhe belasten. Mit der Anpassung der Jodtablettenverordnung wird der Radius, in dem die Tabletten an die Bevölkerung abgegeben werden sollen, deutlich erweitert. Die Kosten werden vollständig den Betreibern der Kernkraftwerke angelastet. <\/p><p>Der erweiterten Abgabe von Jodtabletten liegen neue Extremszenarien zugrunde, die im Nachgang zu Fukushima formuliert worden sind. Das Ensi kommt in seiner Beurteilung allerdings zum Schluss, dass die bisherigen Referenzszenarien den Risiken in Schweizer Kernanlagen gerecht werden. Auch die KKW-Betreiber beurteilen die neuen Extremszenarien als äusserst unwahrscheinlich. Sie lassen die Überwälzung der Kosten für Massnahmen auf dieser Grundlage gerichtlich überprüfen. <\/p><p>Daneben dienen die Referenzszenarien auch der Notfallschutzplanung. Bei deren Festlegung geht es scheinbar um einen politisch motivierten Entscheid in der Absicht, möglichst hohe finanzielle Auflagen für die Kernenergie zu machen.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Wie rechtfertigt er die zusätzliche finanzielle Belastung angesichts der Verzerrungen der europäischen Strommärkte und weiterhin sinkender Strompreise?<\/p><p>2. Wie erklärt er den Widerspruch zwischen den Kostenfolgen seiner Politik und der Zielsetzung des Stromversorgungsgesetzes, das die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Elektrizitätswirtschaft bezweckt?<\/p><p>3. Sind weitere, auf dem Verordnungsweg bereits beschlossene oder geplante Belastungen der Kernenergie vorgesehen? Wenn ja, welche und warum?<\/p><p>4. Versucht er, auf dem Verordnungsweg die Gestehungskosten der Kraftwerke in die Höhe zu treiben und so ihre vorzeitige Ausserbetriebnahme zu erzwingen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Finanzielle Belastungen der Kernenergie"}],"title":"Finanzielle Belastungen der Kernenergie"}