﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143525</id><updated>2023-07-28T06:41:57Z</updated><additionalIndexing>66;52;Lagerung radioaktiver Abfälle;nukleare Sicherheit;Abfallwirtschaft;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;radioaktiver Abfall</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3604</code><gender>f</gender><id>4108</id><name>Chevalley Isabelle</name><officialDenomination>Chevalley</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion GL</abbreviation><code>GL</code><id>137</id><name>Grünliberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4914</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0601020302</key><name>Lagerung radioaktiver Abfälle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K060102</key><name>Abfallwirtschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040707</key><name>Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030106</key><name>nukleare Sicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010109</key><name>radioaktiver Abfall</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-26T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-08-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-06-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-09-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3604</code><gender>f</gender><id>4108</id><name>Chevalley Isabelle</name><officialDenomination>Chevalley</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion GL</abbreviation><code>GL</code><id>137</id><name>Grünliberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3525</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) verlangt, dass die radioaktiven Abfälle in ein geologisches Tiefenlager verbracht werden (Art. 31). Ein geologisches Tiefenlager ist eine Anlage im geologischen Untergrund, die verschlossen werden kann, sofern der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt durch passive Barrieren sichergestellt wird. Die radiologischen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers dürfen 0,1 Millisievert pro Jahr nicht überschreiten (Schutzkriterium der Richtlinie des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates, Ensi-G03). Dies ist ein Bruchteil der in der Schweiz durch natürliche radioaktive Strahlung vorhandenen Jahresdosis, der Mensch und Umwelt ausgesetzt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bis zur Inbetriebnahme von geologischen Tiefenlagern in der Schweiz dürfte es noch mehr als dreissig Jahre dauern. In dieser Zeit wird der Kenntnisstand laufend erhöht. Heute können und müssen deshalb nicht alle Fragen bis ins Detail beantwortet werden. Das Auswahlverfahren für den sichersten Standort sowie die weiteren Schritte werden begleitet von nationalen und internationalen Forschungsprojekten. Viele noch offene technisch-wissenschaftliche Fragen werden im Rahmen dieser Projekte untersucht. Der Bundesrat sieht weiteren Forschungsbedarf und unterstützt künftige Forschungsarbeiten im Bereich sowohl der Grundlagen- als auch der Ressortforschung, welche neue Erkenntnisse für die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle liefern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das KEG sieht vor, dass die geologischen Tiefenlager nach einer Beobachtungsphase verschlossen werden. Die Langzeitsicherheit wird durch ein Mehrfachbarrierensystem (technische und natürliche Barrieren) sichergestellt. Wichtigste Barriere ist das Wirtgestein, dessen Eigenschaften die Ausbreitung der radioaktiven Stoffe verhindern oder so weit einschränken, dass der maximal zulässige Dosiswert nicht überschritten wird. Bis zum Verschluss des Lagers muss gemäss KEG eine Rückholung der Abfälle ohne grossen Aufwand möglich sein. Dafür sind vom Betreiber des Lagers Rückholtechniken zu entwickeln, deren Funktionsfähigkeit vor der Einlagerung der ersten Abfälle zu demonstrieren ist. Eine Rückholbarkeit nach dem Verschluss des Lagers ist nicht vorgesehen, wäre mit erhöhtem Aufwand aber immer noch möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gemäss Lagerkonzept der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) werden die hochradioaktiven Abfälle in dickwandigen Stahlbehältern eingelagert, welche dem Bergdruck standhalten und für einen vollständigen Einschluss der Radionuklide während tausend Jahren auszulegen sind. Die umgebende Stollenverfüllung aus Bentonitgranulat ist aufgrund ihrer Plastizität zudem geeignet, lokale Deformationen des Umgebungsgesteins (z. B. durch eine reaktivierte Störung) aufzunehmen. Die Fässer mit mittel- und schwachradioaktiven Abfällen werden vor der Einlagerung in Blöcke aus Zement eingegossen. Diese sollen in Kavernen gestapelt und die Kavernen mit Mörtel verfüllt werden. Zementblöcke und Kavernenverfüllung widerstehen ebenfalls den geomechanischen Belastungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ein zukünftiges geologisches Tiefenlager (inklusive der dazugehörigen Oberflächenanlagen) ist eine Kernanlage. Demnach gelten dafür die massgebenden Gesetze und Verordnungen für Kernanlagen im Allgemeinen und für geologische Tiefenlager im Speziellen. Zusätzlich sind die Anforderungen des Ensi zu berücksichtigen, wie sie in diversen Ensi-Richtlinien in Übereinstimmung mit internationalen Vorgaben formuliert sind. Wichtige Bestandteile eines geologischen Tiefenlagers sind der Testbereich (Art. 65 KEV) sowie das Pilotlager (Art. 66 KEV). Diese dienen dazu, vor Ort im Untergrund den Kenntnisstand standortspezifisch zu vertiefen sowie Mess- und Überwachungstechniken (weiter) zu entwickeln und zu prüfen. Heute werden Vorarbeiten und Studien im Rahmen von bestehenden Forschungslabors und internationalen Forschungsprogrammen, an denen teilweise auch der Bund beteiligt ist, durchgeführt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Nagra beabsichtigt, für die hochradioaktiven Abfälle Behälter aus Stahl zu verwenden. Alternativ prüft sie zusätzlich Kupferaussenbehälter, Metallüberzüge und Behälter aus Keramik. Das Lagerkonzept mit Stahlbehälter wurde bei der Beurteilung des Entsorgungsnachweises für hochradioaktive Abfälle von den Sicherheitsbehörden geprüft; es erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Langzeitsicherheit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ein geologisches Tiefenlager muss langfristig passiv, d. h. ohne aktive Massnahmen der Gesellschaft, sicher sein. Zum Schutz der Integrität des geologischen Untergrundes sowie zum Wissenserhalt muss der Eigentümer des Tiefenlagers eine Dokumentation erstellen und nach dem Verschluss des Lagers dem Bund übergeben. Weiter ist eine Markierung des Lagers vorgesehen. Die langfristige Weitergabe der Information liegt in der Hand des Bundes. Bezüglich Dokumentation, Wissenstransfer und Markierung sind heute noch Fragen offen, welche zum Teil erst in einigen Jahrzehnten beantwortet werden müssen. Die Bundesbehörden beteiligen sich bereits heute an internationalen Projekten zu diesen Fragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die verglasten hochradioaktiven Abfälle stammen aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus Schweizer Kernkraftwerken, welche vor Inkrafttreten des Moratoriums zur Wiederaufarbeitung am 1. Juni 2006 nach Frankreich und Grossbritannien ausgeführt wurden. Alle anderen radioaktiven Abfälle aus den schweizerischen Kernkraftwerken werden in der Schweiz verarbeitet und - sofern sie nicht bereits in fester Form vorliegen - dabei verfestigt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wir haben zurzeit keine Lösung für die langfristige Lagerung radioaktiver Abfälle. Zahlreiche Fragen zur Einlagerung dieser Abfälle in tiefen geologischen Formationen sind noch offen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Darum frage ich den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie lässt sich die langfristige Sicherheit dieser hochgiftigen Abfälle sicherstellen und gleichzeitig gewährleisten, dass sie wieder zurückgeholt werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie kann man die geomechanischen Wirkungen des Gesteins auf die Abfallfässer steuern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Aufsichtsvorschriften und Standards gelangen bei den Versuchen und bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle zur Anwendung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Materialien sind geeignet, um darin hochradioaktive Abfälle aufzunehmen und dann für Zehntausende von Jahren in den Tiefen versenkt zu werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie stellt man den absolut notwendigen Wissenstransfer über den vorgesehenen Beobachtungszeitraum hinaus sicher?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Werden die radioaktiven Abfälle weiterhin verglast?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Radioaktive Abfälle. Viele Fragen, wenig Antworten</value></text></texts><title>Radioaktive Abfälle. Viele Fragen, wenig Antworten</title></affair>