{"id":20143534,"updated":"2023-07-28T06:39:19Z","additionalIndexing":"48;Motorfahrzeug;Führerschein;Strassenverkehrsordnung;Verkehr;Sicherheit im Strassenverkehr;Strassenverkehr;älterer Mensch","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L01K18","name":"Verkehr","type":1},{"key":"L03K180301","name":"Strassenverkehr","type":1},{"key":"L04K18020406","name":"Strassenverkehrsordnung","type":1},{"key":"L05K1802020301","name":"Sicherheit im Strassenverkehr","type":1},{"key":"L04K18030101","name":"Motorfahrzeug","type":1},{"key":"L04K18020401","name":"Führerschein","type":2},{"key":"L05K0107010201","name":"älterer Mensch","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-15T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-08-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403128800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1465941600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3534","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Auf dem schweizerischen Strassennetz bewegen sich grossmehrheitlich PKW aus der Schweiz und den Nachbarländern. Zurzeit schickt sich der Bundesrat an, die Fahreignung von schweizerischen Lenkern ab Alter 70 neu zu regeln. Bis anhin gilt in der Schweiz eine gesundheitliche Kontrolluntersuchung im Abstand von zwei Jahren, durchgeführt von Hausärzten. Mittels Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) schickt sich der Bundesrat an, diese Fahreignungsuntersuchung ab Mitte 2015 deutlich zu verschärfen. <\/p><p>Das wird zur Folge haben, dass es bei den älteren Personen, die am motorisierten Individualverkehr unseres Landes teilhaben werden, künftig zu deutlichen Unterschieden bezüglich der Überprüfung ihrer Fahrtauglichkeit kommen wird. Es werden sich dann scharf geprüfte Inländer und teilweise kaum überprüfte Ausländer auf dem schweizerischen Strassennetz begegnen. De facto wird es somit zu einer Diskriminierung von Inländern gegenüber Ausländern kommen, denn weder Deutschland noch Frankreich beispielsweise kennen analoge führerscheinrechtliche Kontrollmassnahmen für ältere PKW-Lenker. Gerade aber aus diesen Ländern stammen viele. Eine unterschiedliche Behandlung von Seniorinnen und Senioren aus der Schweiz bzw. aus unseren Nachbarländern bezüglich ihrer Fahrkompetenz ist inakzeptabel, ist diskriminatorisch und dient in keiner Weise der Verkehrssicherheit.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Parlament hat sich im Juni 2012 im Rahmen der Beratungen zu Via sicura für die periodische Kontrolluntersuchung von über 70-jährigen Führerausweisinhabern und -inhaberinnen ausgesprochen und diese im Strassenverkehrsgesetz verankert.<\/p><p>Der Bundesrat will die vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung nicht verschärfen, sondern mit der Revision der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976 (VZV; SR 741.51) die Qualität der Fahreignungsabklärungen verbessern. Inhaltlich ändert sich bei den Kontrolluntersuchungen der über 70-Jährigen nichts. Die Kontrolluntersuchungen können auch weiterhin von Hausärzten und Hausärztinnen durchgeführt werden.<\/p><p>Der Bundesrat sieht in den Kontrolluntersuchungen keine Diskriminierung: Mit der laufenden VZV-Revision werden die geltenden medizinischen Mindestanforderungen mit jenen der Europäischen Union (EU) harmonisiert. Somit müssen die schweizerischen und die ausländischen Senioren die gleichen Anforderungen an die Fahreignung erfüllen.<\/p><p>Einzig die Überprüfung, ob diese Anforderungen erfüllt sind, wird von den einzelnen Staaten unterschiedlich gehandhabt. Dies ist jedoch in der EU-Richtlinie 2006\/126\/EG ausdrücklich so vorgesehen. Diese regelt, dass die Einhaltung der medizinischen Mindestanforderungen regelmässig überprüft werden soll. Dazu haben die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ärztliche Untersuchungen vorzuschreiben. Dies haben 19 EU-Staaten sowie die Schweiz getan. Eine Diskriminierung ist hierbei nicht ersichtlich. Auch das Internationale Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr (\"Wiener Übereinkommen\"; SR 0.741.10) sieht vor, dass die Unterzeichnerstaaten nur fahrgeeigneten Personen einen Führerausweis erteilen dürfen. Wie dies sichergestellt werden soll, kann aber jeder Staat selber regeln.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zuge der Inkraftsetzung der mit \"Via sicura\" bezeichneten Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes vom 15. Juni 2012 folgende Massnahme zu treffen:<\/p><p>Er ordnet im Rahmen der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) für die Fahreignungsuntersuchung von PKW-Lenkerinnen und -Lenkern ab Alter 70 nur solche Massnahmen an, die mit der Regelung und der Praxis in unseren Nachbarländern harmonieren und keine Diskriminierung der schweizerischen Automobilisten bei der Verlängerung ihres Fahrausweises im Vergleich zu denjenigen in unseren Nachbarländern zur Folge haben.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Keine Diskriminierung von schweizerischen gegenüber ausländischen PKW-Lenkern ab Alter 70 durch die neue Verkehrszulassungsverordnung"}],"title":"Keine Diskriminierung von schweizerischen gegenüber ausländischen PKW-Lenkern ab Alter 70 durch die neue Verkehrszulassungsverordnung"}