{"id":20143539,"updated":"2023-07-28T06:57:29Z","additionalIndexing":"2841;Bundesamt für Gesundheit;AIDS;Jugendschutz;Informationskampagne;Pornographie","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L04K01040206","name":"Jugendschutz","type":1},{"key":"L04K01010210","name":"Pornographie","type":1},{"key":"L04K08040103","name":"Bundesamt für Gesundheit","type":1},{"key":"L04K01050101","name":"AIDS","type":1},{"key":"L05K1201020301","name":"Informationskampagne","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-08-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403128800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2679,"gender":"f","id":3876,"name":"Estermann Yvette","officialDenomination":"Estermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2701,"gender":"m","id":3898,"name":"Nidegger Yves","officialDenomination":"Nidegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2758,"gender":"m","id":4053,"name":"Aeschi Thomas","officialDenomination":"Aeschi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3033,"gender":"f","id":4129,"name":"Herzog Verena","officialDenomination":"Herzog Verena"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3539","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Nach Artikel 197 im Strafgesetzbuch macht sich strafbar, \"wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen ... einer Person unter 16 Jahren ... zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet\". Nach einem leitenden Bundesgerichtsentscheid (BGE 131 IV E. 10.1.1) geht es dann um (weiche) Pornografie, wenn die Darstellungen darauf ausgelegt seien, den Konsumenten \"sexuell aufzureizen\". Wenn dies nach dem Bundesgericht für eine halbnackte Frau allein schon wegen ihrem \"Gesichtsausdruck\" gilt, der keinen Zweifel daran lasse, \"dass das Foto darauf ausgerichtet ist, den Betrachter sexuell aufzureizen\" (E. 10.2.1), wie viel mehr sind dann die Videos und Fotos der BAG-Aids-Kampagne 2014 \"Love Life - und bereue nichts\" mit nackt kopulierenden Paaren Pornografie! Dass ein Amt des Bundes schweizerisches Gesetz bricht oder sich zumindest bewusst in die Nähe einer Gesetzesübertretung bringt, darf nie wieder vorkommen. Zukünftige Aids-Kampagnen dürfen die ethisch-erzieherischen Bemühungen zahlreicher Eltern, Lehrer, Pädagogen und staatlicher Stellen, die den Jugendlichen von Verantwortung und Zurückhaltung in Bezug auf ihr Sexualleben und von Vorsicht in Bezug auf das sogenannte Sexting erzählen, nie mehr derartig untergraben! Das Ziel der \"Stopp Aids\"-Kampagnen muss wieder eindeutig und offensichtlich die zielgruppengerichtete HIV-Prävention sein und nicht das Zeigen von pornografischem oder pornografieähnlichem Material in der breiten Öffentlichkeit. So hat auch eine vom BAG eigens in Auftrag gegebene Evaluation der Präventionskampagne 2005, die ebenfalls mit Sex-Fotos Aufsehen erregte, folgende Empfehlung ergeben: \"Da die Verwendung extremer Bildwelten mit einer breiten Akzeptanz nicht vereinbar ist, empfiehlt es sich, die speziellen Zielgruppen über spezifische Kanäle direkt anzusprechen.\"<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Kampagne richtet sich an die gesamte sexuell aktive Bevölkerung der Schweiz. Sie zeigt Menschen, welche sich zu einer verantwortungsvollen Sexualität bekennen. Sie bringt zum Ausdruck, dass Sexualität ein wichtiger Teil des Lebens ist und dass damit eine Verantwortung verbunden ist: Verantwortung für die eigene Gesundheit und die des Partners, der Partnerin. Das Thema der Kampagne ist Schutz bei sexuellen Kontakten. Wenn die Prävention wirkungsvoll sein will, ist es wichtig und angemessen, über alltägliche Sexualität zu sprechen.<\/p><p>Die Kampagne erfüllt den in Artikel 197 des Strafgesetzbuches formulierten Tatbestand nicht. Die Bildsprache wäre eine ganz andere. Pornografie zielt auf die pure Befriedigung des Sexualtriebs, klammert andere emotionale und soziale, partnerschaftliche und weitere wichtige Aspekte der Sexualität (insbesondere Verantwortung) aus. Sie steht damit in Widerspruch zu den Botschaften der Kampagne, die Selbstbestimmung und Verantwortung als zentrale Werte vermittelt. Diese Werte sind es auch, die Jugendlichen die Entwicklung einer unbeschwerten Sexualität ermöglichen.<\/p><p>Alle Massnahmen der Kampagne tragen die breit bekannte Marke \"Love Life\" als Absender. Sie macht mit der Kondomverpackung und dem seit 27 Jahren eingesetzten Kondom-O deutlich, dass es sich bei den Massnahmen um eine Botschaft der HIV-Prävention handelt.<\/p><p>Die angesprochene Evaluation wurde 2006 veröffentlicht und hat einzelne Sujets der ersten \"Love Life, Stop Aids\"-Kampagne von 2005 untersucht. Eine Aussage dieser Evaluation war, dass die untersuchten Sujets einige der damals definierten Zielgruppen nicht optimal erreicht hatten. Die Bildwelt und -sprache für diese spezifischen Zielgruppen müsste laut Evaluatoren besser auf sie fokussiert sein. Die Kampagne würde damit aber in der breiten Bevölkerung an Akzeptanz verlieren. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde empfohlen zu prüfen, ob diese spezifischen Zielgruppen über eigene Massnahmen und Kanäle direkt angesprochen werden sollen. Zugunsten der Schlagkraft der Kampagne in der Gesamtbevölkerung wurde darauf verzichtet.<\/p><p>Seit Beginn der HIV-Prävention hat die Schweiz einerseits die gesamte Bevölkerung über die Gefahren und Schutzmassnahmen mittels der \"Stop Aids\"-Kampagne informiert und andererseits unter dem Dach der Kampagne zielgruppenspezifische Prävention vor allem durch die privaten Partner (Aids-Hilfe Schweiz, Sexuelle Gesundheit Schweiz, Checkpoints) organisiert. Diese Kombination von Information der Gesamtbevölkerung und zielgruppenspezifischer Aufklärung war und ist erfolgreich: Die HIV-Epidemie konnte sich nicht in der Bevölkerung generalisieren, sondern ist auf die seit Anbeginn besonders betroffenen Gruppen konzentriert geblieben. Der Bundesrat will dieses bewährte Konzept weiterführen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, zukünftige BAG-Aids-Kampagnen ohne über Medien verbreitete pornografische oder pornografieähnliche Videos oder Fotos zu führen und zielgruppenorientierter zu arbeiten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Keine pornografischen Kampagnen des BAG mehr!"}],"title":"Keine pornografischen Kampagnen des BAG mehr!"}