{"id":20143541,"updated":"2023-07-28T06:56:54Z","additionalIndexing":"2841;AIDS;Prävention;Jugendschutz;Informationskampagne;Pornographie","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L05K1201020301","name":"Informationskampagne","type":1},{"key":"L04K01050101","name":"AIDS","type":1},{"key":"L04K01010210","name":"Pornographie","type":1},{"key":"L04K01040206","name":"Jugendschutz","type":1},{"key":"L05K0105050702","name":"Prävention","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-08-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403128800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2679,"gender":"f","id":3876,"name":"Estermann Yvette","officialDenomination":"Estermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2701,"gender":"m","id":3898,"name":"Nidegger Yves","officialDenomination":"Nidegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2758,"gender":"m","id":4053,"name":"Aeschi Thomas","officialDenomination":"Aeschi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3033,"gender":"f","id":4129,"name":"Herzog Verena","officialDenomination":"Herzog Verena"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3541","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Nach Artikel 197 im Strafgesetzbuch macht sich strafbar, \"wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen ... einer Person unter 16 Jahren ... zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet\". Dass das BAG in den Medien erklärt, bei den verbreiteten Videos bzw. den noch zu verbreitenden beabsichtigten Fotos mit kopulierenden Paaren handle es sich wegen nichtgezeigten Geschlechtsteilen nicht um Pornografie, ist eine Farce. Nach einem leitenden Bundesgerichtsentscheid (BGE 131 IV E. 10.1.1) geht es dann um (weiche) Pornografie, wenn die Darstellungen darauf ausgelegt sind, den Konsumenten \"sexuell aufzureizen\". Wenn dies nach dem Bundesgericht für eine halbnackte Frau allein schon wegen ihrem \"Gesichtsausdruck\" gilt, der keinen Zweifel daran lasse, \"dass das Foto darauf ausgerichtet ist, den Betrachter sexuell aufzureizen\" (E. 10.2.1), wie viel mehr sind dann die Videos und Fotos der laufenden BAG-Kampagne mit nackten Paaren in eindeutigen Stellungen Pornografie! Dass ein Amt des Bundes schweizerisches Gesetz bricht oder sich zumindest bewusst in die Nähe einer Gesetzesübertretung bringt, ist ein Skandal. Der Skandal wird noch grösser, wenn man bedenkt, dass das Amt als \"Bundesamt für Gesundheit\" mit Hingabe um die gesunde seelische und sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bemüht sein sollte. Mit seiner Kampagne untergräbt das BAG jedoch in massiver Weise die ethisch-erzieherischen Bemühungen zahlreicher Eltern, Lehrer, Pädagogen und staatlicher Stellen, die den Jugendlichen von Verantwortung und Zurückhaltung in Bezug auf ihr Sexualleben und von Vorsicht in Bezug auf das sogenannte Sexting erzählen. Und dies alles finanziert mit Steuergeldern für Aids-Prävention! Nicht zuletzt disqualifiziert sich die Kampagne auch durch die Illusion, dass es beim Sex nur um den Schutz des Körpers geht; wie viele Menschen in unserem Land bereuen es, zu schnell intim geworden zu sein oder durch Seitensprünge ihre Familien in die Brüche gehen haben zu lassen?<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Kampagne richtet sich an die gesamte sexuell aktive Bevölkerung der Schweiz. Sie zeigt Menschen, welche sich zu einer verantwortungsvollen Sexualität bekennen. Sie bringt zum Ausdruck, dass Sexualität ein wichtiger Teil des Lebens ist und dass damit eine Verantwortung verbunden ist: Verantwortung für die eigene Gesundheit und die des Partners, der Partnerin. Das Thema der Kampagne ist Schutz bei sexuellen Kontakten. Wenn die Prävention wirkungsvoll sein will, ist es wichtig und angemessen, über alltägliche Sexualität zu sprechen.<\/p><p>Die Kampagne erfüllt den in Artikel 197 des Strafgesetzbuches formulierten Tatbestand nicht. Die Bildsprache wäre eine ganz andere. Pornografie zielt auf die pure Befriedigung des Sexualtriebs, klammert andere emotionale und soziale, partnerschaftliche und weitere wichtige Aspekte der Sexualität (insbesondere Verantwortung) aus. Sie steht damit in Widerspruch zu den Botschaften der Kampagne, die Selbstbestimmung und Verantwortung als zentrale Werte vermittelt. Diese Werte sind es auch, die Jugendlichen die Entwicklung einer unbeschwerten Sexualität ermöglichen.<\/p><p>Alle Massnahmen der Kampagne tragen die breit bekannte Marke \"Love Life\" als Absender. Sie macht mit der Kondomverpackung und dem seit 27 Jahren eingesetzten Kondom-O deutlich, dass es sich bei den Massnahmen um eine Botschaft der HIV-Prävention handelt.<\/p><p>Im ersten Monat der Kampagne wurde 86 000 Mal Ja zum \"Love Life\"-Manifest gesagt, der \"Love Life\"-Spot wurde auf Youtube fast 550 000 Mal angeschaut. Zudem sind mehr als 250 Bewerbungen eingegangen von Menschen, die für die \"Love Life\"-Botschaft einstehen und sich dafür auf Plakaten zeigen wollen. Diese grosse Resonanz und die breite und ausgewogene Berichterstattung in den Medien zeigen: Die Kampagne hat HIV und Safer Sex wieder zum Thema machen können. Aus diesen Überlegungen ist der Bundesrat daher der Ansicht, dass die aktuelle Kampagne nicht gestoppt werden soll.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gegenwärtige BAG-Kampagne \"Love Life - und bereue nichts\" mit ihrer Verbreitung von pornografischen Videos und Fotos über die Medien wie z. B. Fernsehen, Internet und Plakatwände unverzüglich zu stoppen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stopp der Porno-Kampagne des BAG"}],"title":"Stopp der Porno-Kampagne des BAG"}