{"id":20143544,"updated":"2023-07-28T06:58:23Z","additionalIndexing":"12;Whistleblowing;Behinderte\/r;sexuelle Gewalt","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L06K050102010305","name":"sexuelle Gewalt","type":1},{"key":"L04K01040201","name":"Behinderte\/r","type":1},{"key":"L05K1201020204","name":"Whistleblowing","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403128800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2679,"gender":"f","id":3876,"name":"Estermann Yvette","officialDenomination":"Estermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3021,"gender":"m","id":4114,"name":"Knecht Hansjörg","officialDenomination":"Knecht"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3030,"gender":"m","id":4125,"name":"Rutz Gregor","officialDenomination":"Rutz Gregor"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3033,"gender":"f","id":4129,"name":"Herzog Verena","officialDenomination":"Herzog Verena"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3544","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat verfolgt im Ausland getroffene Lösungen mit Interesse, ist jedoch nicht in der Lage, die Arbeit und Wirkung von im Ausland geschaffenen Meldestellen abschliessend zu beurteilen.<\/p><p>2.-4. Am 1. Januar 2013 haben die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ihre Arbeit aufgenommen. Die Aufgabe der KESB ist der umfassende Schutz von hilfsbedürftigen Personen, namentlich von Kindern und Behinderten, wozu auch die Verhinderung von sexuellem Missbrauch gehört. Jedermann kann der KESB Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint, wobei die Bestimmungen über das Berufsgeheimnis vorbehalten sind. Wer in amtlicher Tätigkeit von einer solchen Person erfährt, ist zur Meldung verpflichtet (Art. 314 Abs. 1 ZGB in Verbindung mit Art. 443 ZGB; SR 210). Wenn an einem Minderjährigen eine strafbare Handlung begangen worden ist, sind die an das Amts- oder das Berufsgeheimnis gebundenen Personen nach Artikel 364 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) berechtigt, dies der KESB zu melden. Aufgrund der Motion Aubert 08.3790, \"Schutz des Kindes vor Misshandlung und sexuellem Missbrauch\", hat der Bundesrat zudem eine Vorlage ausarbeiten lassen, welche für bestimmte Fachpersonen noch weiter gehende Melderechte und -pflichten vorsieht (<a href=\"http:\/\/www.admin.ch\/ch\/d\/gg\/pc\/documents\/2366\/ZBG-Kindesschutz-Entwurf_de.pdf\">http:\/\/www.admin.ch\/ch\/d\/gg\/pc\/documents\/2366\/ZBG-Kindesschutz-Entwurf_de.pdf<\/a>). Das Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage dauerte bis am 31. März 2014, die Eingaben werden derzeit ausgewertet.<\/p><p>Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht auch die Möglichkeit, eine Strafanzeige einzureichen. Die infragekommenden Straftatbestände (Art. 187ff. StGB) können durch jedermann zur Anzeige gebracht werden und sind als Offizialdelikte von Amtes wegen zu verfolgen. Weiter können Ereignisse, welche anlässlich eines Ferienaufenthaltes im Ausland festgestellt werden und welche im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung von Kindern durch Touristen stehen, online gemeldet werden (<a href=\"http:\/\/www.stopchildsextourism.ch\">www.stopchildsextourism.ch<\/a>). Schliesslich kann Opferhilfe beanspruchen, wer durch eine in der Schweiz begangene Straftat in der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen und umfasst insbesondere Beratung sowie medizinische, psychologische oder juristische Hilfe. Die Opferhilfestellen ihrerseits können bei Verdacht auf ernsthafte Gefährdung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität eines minderjährigen Opfers oder einer anderen unmündigen Person eine Gefährdungsmeldung an die KESB machen oder Strafanzeige erstatten (Art. 11 Abs. 3 OHG; SR 312.5).<\/p><p>Es bestehen damit verschiedene Fachbehörden und Beratungsstellen, welche die Aufgaben von Meldestellen übernehmen und die Kompetenz haben sollten, auf Verdachtsmeldungen angemessen zu reagieren. Eine parallele Meldestelle auf Bundesebene hätte keinen Mehrwert und würde zu Doppelaufwand und Zuständigkeitsproblemen führen. Obwohl der Bundesrat grosse Sympathien für das Ziel des Anliegens hegt, hält er das Schaffen einer nationalen Meldestelle für sexuelle Missbräuche deshalb für nicht zweckmässig.<\/p><p>5. a.-c. Die KESB sind unabhängige Fachbehörden. Aufgrund der im Kindes- und Erwachsenenschutz geltenden Offizialmaxime und des Untersuchungsgrundsatzes müssen sie Untersuchungen auch ohne förmlichen Antrag von Amtes wegen an die Hand nehmen und durchführen, wenn sie Anzeichen für die Gefährdung einer hilfsbedürftigen Person erhalten. Die KESB erfüllen somit schon heute die genannten Kriterien.<\/p><p>d. Bund und Kantone haben die Melderechte und -pflichten gesetzlich geregelt. Wer in guten Treuen ein solches Recht oder eine solche Pflicht ausübt, kann dafür grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden, auch wenn sich der Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte (siehe auch Art. 173 Ziff. 2 StGB, \"Üble Nachrede\").<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Für sexuelle Missbräuche an Kindern, Erwachsenen und Behinderten muss Nulltoleranz gelten. Landesweit sorgen solche Fälle mit Recht für Entsetzen. Da es sich um eine heikle Angelegenheit handelt, wären Fachgesellschaften und Vereine froh um entsprechende Anlaufstellen, um bei Missbrauchsfällen in den eigenen Reihen korrekt und schnell vorzugehen. Entsprechende Forderungen wurden in der Presse bereits geäussert (\"NZZ\" vom 18. März 2014). In Deutschland kennt man das Modell von unabhängigen Beauftragten für Missbrauchsfälle bereits. Es gibt eine telefonische Anlaufstelle, die Fälle von sexuellem Missbrauch bearbeitet. <\/p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, dazu folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Kennt er solche Meldestellen aus dem Ausland? Wie beurteilt er deren Arbeit und die Wirkung?<\/p><p>2. Ist er bereit, eine solche Meldestelle einzurichten? Falls ja, wie könnte so eine Meldestelle aussehen, falls nein, warum nicht?<\/p><p>3. Gibt es bereits bestehende Stellen in vereinzelten Kantonen; falls ja, in welchen?<\/p><p>4. Könnten sie mit dieser Aufgabe betraut werden, um gegebenenfalls Doppelspurigkeiten und Mehraufwendungen zu vermeiden?<\/p><p>5. Kann er sich vorstellen, <\/p><p>a. dass so eine Meldestelle niederschwellig und unabhängig geführt wird?<\/p><p>b. dass alle Meldungen zwingend untersucht werden müssen? <\/p><p>c. dass auch anonyme Meldungen entgegengenommen werden?<\/p><p>d. dass Whistleblower nicht behaftet werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nationale Meldestelle für sexuelle Missbräuche"}],"title":"Nationale Meldestelle für sexuelle Missbräuche"}