{"id":20143550,"updated":"2023-07-28T06:54:39Z","additionalIndexing":"55;Milchkuh;Land- und Forstwirtschaft;Tierhaltung;Stallhaltung;Tierschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L02K1401","name":"Land- und Forstwirtschaft","type":1},{"key":"L04K14010102","name":"Tierhaltung","type":1},{"key":"L05K1401010211","name":"Stallhaltung","type":1},{"key":"L07K14010801010301","name":"Milchkuh","type":1},{"key":"L05K0601040802","name":"Tierschutz","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403128800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3550","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Gemäss Artikel 6 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes erlässt der Bundesrat Mindestanforderungen für das Halten von Tieren nach Anhören interessierter Kreise und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie dem Stand der technischen Entwicklung. Dabei verbietet er Haltungsarten, die den Grundsätzen des Tierschutzes widersprechen. Eine konforme Anbindehaltung von Rindvieh gekoppelt mit mindestens 90 Tagen Auslauf pro Jahr entspricht der aktuellen Rechtsgrundlage.<\/p><p>2. Die Tierschutzverordnung (TschV) macht keine Vorgaben, wie lange der Auslauf für Rinder pro Tag dauern muss. Entscheidend ist die freie Bewegung im Freien gemäss Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe c TschV. Aus arbeitstechnischen Gründen dauert der Auslauf üblicherweise mindestens eine Stunde.<\/p><p>3. Die Förderung der tiergerechten Haltung von Rindern über die Direktzahlungen für BTS und RAUS hat zu einer stetigen Verbesserung des Tierwohls geführt. Während beim BTS-Programm die Haltung von Milchkühen in Laufställen mit einer hohen Qualität des Liegebereichs gefördert wird, ist es beim RAUS-Programm der regelmässige Auslauf ins Freie auf einer Weide oder im Winter vorzugsweise in einen Laufhof. Seit 2003 nahm die Zahl der Milchkühe, die von RAUS profitieren, von 70,5 Prozent auf heute über 81,5 Prozent der betroffenen Grossvieheinheiten (GVE) zu; bei BTS stieg der Anteil von 21,3 Prozent auf 40,9 Prozent. <\/p><p>4. Die Förderung besonders tierfreundlicher Produktionsformen basiert auf einer Anreizstrategie: Bei Bauvorhaben wird für einen BTS-konformen Stall ein Zuschlag von 20 Prozent der Investitionshilfen gewährt. Im Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2013 wurden im Berg- und Hügelgebiet über 90 Prozent der mit Investitionshilfen unterstützten Ställe BTS-konform gebaut. In der Talzone sind es - mit Ausnahme einzelner Spezialfälle, welche sich zum Beispiel in Dorfzonen befinden - nur noch BTS-Ställe. Mit der AP 2014-2017 wurde das Budget für RAUS-Beiträge um rund 10 Millionen Franken aufgestockt. Für Milchkühe wurde der Beitrag um 10 auf 190 Franken pro GVE erhöht, um Landwirte für eine Beteiligung zu motivieren. Für 2017 wurde das Ziel von 80 Prozent Beteiligung über alle Tierkategorien gesetzt. Bei den Milchkühen wird davon ausgegangen, dass die Zunahme an den Tierwohlprogrammen ähnlich ansteigt wie bisher. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden Anreize zur Zielerreichung ausreichen.<\/p><p>5. Bei der Revision der Tierschutzverordnung im Jahr 1997 wurde der Auslauf für Rinder in Anbindehaltung von 60 auf 90 Tage erhöht. 2008 wurde im Rahmen einer weiteren Revision präzisiert, dass der Auslauf an mindestens 60 Tagen während der Vegetationsperiode und an 30 Tagen während der Winterfütterungsperiode gewährt werden muss und dass die Tiere höchstens zwei Wochen ohne Auslauf bleiben dürfen (Art. 40 Abs. 1 TSchV). Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass wenige Jahre nach der letzten Revision der Tierschutzverordnung nicht erneut weiter gehende Vorgaben erlassen werden sollen. Vielmehr wird eine steigende RAUS-Beteiligung der Milchvieh haltenden Betriebe angestrebt, damit noch mehr Tiere zusätzlichen Auslauf auf einer Weide oder in einem Laufhof erhalten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>2002 hat eine Studie des BLW gezeigt, dass besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) und häufiger Auslauf (RAUS) eine signifikant positive Auswirkung auf die Tiergesundheit haben. Milchkühe, die fast immer angebunden sind, leiden häufiger an Lahmheiten, Gangproblemen, Rötungen, Schwellungen, Zitzenverletzungen oder Abszessen. Daraus ist zu schliessen, dass strikte Anbindehaltung nicht artgerecht ist.<\/p><p>Zwölf Jahre später werden immer noch etwa 150 000 Milchkühe und viele Aufzuchtrinder ohne häufigen Auslauf angebunden. Die Tierschutzgesetzgebung sichert diesen Tieren 90-mal im Jahr Bewegung zu. Sie äussert sich aber nicht über die Dauer des Auslaufs. Gemäss Vollzugsorganen soll die Praxis bei einer Stunde je Auslauftag liegen. Die so gehaltenen Tiere stehen also 98 bis 99 Prozent der Zeit angebunden im Stall.<\/p><p>Dies steht in Kontrast zu Artikel 6 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes, welches eine \"für ihr Wohlergehen notwendige Bewegungsfreiheit\" verlangt, und zu Artikel 70a des Landwirtschaftsgesetzes, welches \"artgerechte Tierhaltung\" als Voraussetzung für Direktzahlungen festlegt. <\/p><p>Als Grund gegen eine strengere Gesetzesauslegung gilt die Rücksicht auf traditionelle Betriebe. Ein Teil der Höfe könne einen häufigeren Auslauf nicht gewährleisten. Der zusätzliche Aufwand sei nicht leistbar, die bestehende Infrastruktur nicht geeignet. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Argumentation für über 30 Prozent der Milchvieh-Betriebe zutreffen soll, zumal alle Betriebe schon heute jährlich 90-mal Auslauf gewähren müssen.<\/p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Entspricht das Anbinden von Rindern und Kühen während 98 bis 99 Prozent der Zeit einer artgerechten Tierhaltung, gemäss Artikel 70a LwG?<\/p><p>2. Wird mit der heute gängigen Rechtspraxis Artikel 6 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes Genüge getan?<\/p><p>3. Teilt er die Meinung, dass die Strategie über Direktzahlungen für BTS und RAUS zwar zu erheblichen Verbesserungen geführt hat, aber nicht genügt, um die artgerechte Tierhaltung bei allen Rindern sicherzustellen? <\/p><p>4. Was gedenkt er zu tun, um die Situation zu verbessern?<\/p><p>5. Wie steht er zu der Idee, die in der Tierschutzverordnung verankerten Auslaufzeiten für Kühe und Rinder deutlich zu erhöhen und daraus entstehenden Härtefällen auf für den Auslauf ungeeigneten Betrieben mit einer Ausnahmeregelung Rechnung zu tragen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Haltung von Kühen und Rindern"}],"title":"Haltung von Kühen und Rindern"}