{"id":20143560,"updated":"2023-07-28T06:54:09Z","additionalIndexing":"10;24;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Versicherung;bilaterales Abkommen;Angleichung der Rechtsvorschriften","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L03K111001","name":"Versicherung","type":1},{"key":"L05K1002020103","name":"bilaterales Abkommen","type":1},{"key":"L04K09020101","name":"Vertrag mit der EU","type":1},{"key":"L04K09010103","name":"Angleichung der Rechtsvorschriften","type":1},{"key":"L04K09020103","name":"Beziehungen Schweiz-EU","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403128800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3560","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein institutionelles Abkommen sind zurzeit im Gang. Auf welche bilateralen Abkommen das institutionelle Abkommen genau Anwendung findet und welche konkreten Auswirkungen es auf diese Abkommen haben wird, bildet Gegenstand dieser Verhandlungen. Grundsätzlich soll das institutionelle Abkommen für die bilateralen Marktzugangsabkommen Regeln zur Rechtsauslegung, zur Überwachung und zum Streitbeilegungsverfahren zwischen den Vertragsparteien festlegen. Zudem ist eine dynamische Rechtsanpassung der Abkommen an den relevanten EU-Acquis vorgesehen; jede zukünftige Rechtsübernahme soll jedoch weiterhin Gegenstand eines selbstständigen Entscheids der Schweiz bilden. Dabei bleiben die Unabhängigkeit, die verfassungsrechtlichen Grundsätze und die demokratischen Verfahren der Schweiz gewahrt.<\/p><p>1. Das Direktversicherungsabkommen mit der EU von 1989 (SR 0.961.1) regelt die gegenseitige Niederlassungsfreiheit von Schadensversicherern in der Schweiz und in der EU. Die unter Anhang 2 Buchstabe d des Abkommens erwähnten kantonalen Gebäudeversicherer sind vom materiellen Geltungsbereich des Abkommens ausgenommen. Dies würde sich mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens nicht ändern.<\/p><p>2. Regeln betreffend Sammelklagen sind nicht Teil bestehender bilateraler Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dies würde sich mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens nicht ändern.<\/p><p>3. Das EU-Recht betreffend die Tarifierung von Versicherungsdienstleistungen ist nicht Teil des materiellen Geltungsbereichs des Direktversicherungsabkommens. Dies würde sich mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens nicht ändern.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Es stellen sich im Zusammenhang mit dem geplanten institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU folgende Fragen in Bezug auf das Versicherungsabkommen:<\/p><p>1. Im Versicherungsabkommen der Schweiz mit der EU gibt es im Bereich der kantonalen Brandversicherungsanstalten eine Ausnahmeregelung. Ist er auch der Ansicht, dass mit Abschluss eines institutionellen Abkommens mit der EU diese Ausnahme hinfällig würde und die Schweiz die Regelungen über die Brandversicherungsanstalten vollständig den EU-Richtlinien anpassen müsste? Was würde das in Bezug auf die Kosten bedeuten?<\/p><p>2. Wie beurteilt er die Entwicklung im EU-Recht in Bezug auf Sammelklagen, die wir in der Schweiz in dieser Form nicht kennen? Ist davon auszugehen, dass via das Versicherungsabkommen oder die Personenfreizügigkeit die Schweiz nachziehen müsste? Wenn ja, was hätte dies für Folgen auf die Prämienhöhen für die einzelnen Versicherten und auf die Unternehmen in Bezug auf den Bürokratieaufwand und die steigende Regulierungsdichte?<\/p><p>3. Ist davon auszugehen, dass mit einem institutionellen Abkommen die Schweizer Versicherungen nur noch Unisex-Tarife (gleiche Prämien für Männer und Frauen trotz belegter statistischer Unterschiede) anbieten dürften?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Übernahme von EU-Recht im Bereich der Versicherungen"}],"title":"Übernahme von EU-Recht im Bereich der Versicherungen"}