{"id":20143591,"updated":"2023-07-28T06:43:41Z","additionalIndexing":"2846;52;Beziehung Bund-Kanton;Sicherheit von Gebäuden;Erdbeben;Gebäude","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3027,"gender":"m","id":4122,"name":"Schläfli Urs","officialDenomination":"Schläfli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L05K0705030303","name":"Gebäude","type":1},{"key":"L05K0602020601","name":"Erdbeben","type":1},{"key":"L04K01020307","name":"Sicherheit von Gebäuden","type":1},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung Bund-Kanton","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403215200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2754,"gender":"m","id":4052,"name":"Ritter Markus","officialDenomination":"Ritter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2765,"gender":"m","id":4059,"name":"Flach Beat","officialDenomination":"Flach"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2771,"gender":"m","id":4063,"name":"Müller-Altermatt Stefan","officialDenomination":"Müller-Altermatt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3012,"gender":"m","id":4097,"name":"Müller Leo","officialDenomination":"Müller Leo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3027,"gender":"m","id":4122,"name":"Schläfli Urs","officialDenomination":"Schläfli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"14.3591","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Für den Bevölkerungsschutz sind grundsätzlich die Kantone zuständig<b><\/b>(Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, SR 520.1). Sie sind damit für die Organisation und Durchführung von Gebäudebeurteilungen nach einem Erdbeben verantwortlich. Die Bundeskompetenz ist bei Schadenereignissen von nationaler Tragweite gegeben, also bei einem Erdbeben, von dem mehrere Kantone gleichzeitig betroffen sind. In diesem Fall koordiniert der Bundesstab für ABCN-Ereignisse (BST ABCN, ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17) die Massnahmen des Bundes und der Kantone sowie den Einsatz der zusätzlich erforderlichen Ressourcen (z. B. Baufachleute für die Gebäudebeurteilung). Der Einsatz der auf Stufe Bund verfügbaren Ressourcen erfolgt nach dem Prinzip der Subsidiarität.<\/p><p>2.<b><\/b>Führung und Organisation:<b><\/b>Bis anhin haben sich nur einige Kantone mit erhöhter Erdbebengefährdung mit diesem Thema konkret beschäftigt. Dementsprechend sind die Vorsorge- und Einsatzplanungen für solche Beurteilungskampagnen erst ansatzweise in Arbeit bzw. vorhanden. Am weitesten fortgeschritten ist der Kanton Wallis. Ausser im Kanton Wallis wurden bisher keine Fachleute bezüglich Gebäudebeurteilung nach Erdbeben ausgebildet. Für die Beurteilungen sollen ausschliesslich ausgebildete und namentlich bezeichnete Personen eingesetzt werden.<\/p><p>Zurzeit laufen auch Abklärungen zur Regelung der Aufgaben- und Rollenteilung zwischen den Kantonen, dem Bund, Fachverbänden sowie auch Betreibern von kritischen Infrastrukturen, die bis Ende 2016 abgeschlossen sein sollen.<\/p><p>In der Schweiz stehen zwei Methoden zur Beurteilung der Bewohnbarkeit von Gebäuden nach Erdbeben zur Verfügung:<\/p><p>a. Handbuch zur Gebäudebeurteilung nach Erdbeben. Freigabe von Wohngebäuden (Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen, Schweizerischer Versicherungsverband, September 2010). Bei dieser Methode beurteilen Baufachleute Wohngebäude mit einfacher Baustruktur vor allem anhand einer Analyse der sichtbaren Schäden.<\/p><p>b. Anpassung der offiziellen Beurteilungsmethode des italienischen Departementes für Zivilschutz durch den Kanton Wallis. Diese Methode eignet sich für eine Beurteilung durch Bauingenieure aufgrund von sichtbaren Schäden und einer Analyse der Tragfähigkeit der Gebäudestruktur.<\/p><p>3. Die Verantwortung für die Organisation und Durchführung von Gebäudebeurteilungen nach einem Erdbeben liegt wie erwähnt bei den Kantonen. Seit 2001 koordiniert der Bund seine Aktivitäten im Bereich Erdbebenvorsorge durch ein Massnahmenprogramm, das alle vier Jahre aktualisiert und dem Bundesrat zur Verabschiedung eingereicht wird. Die operationelle Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen für die Beurteilung von Gebäuden nach Erdbeben wird in der Zeitperiode 2013-2016 dieses Massnahmenprogrammes (Bundesratsbeschluss vom 30. Januar 2013) noch im Einzelnen geregelt.<\/p><p>4. Die Schweiz soll in Zukunft über ein einheitliches System für die Beurteilung der Nutzbarkeit von Gebäuden nach Erdbeben verfügen. Dieses muss sowohl Experten wie auch Bauingenieure und Baufachleute einschliessen und mit den Kantonen abgesprochen sein.<\/p><p>Im Fall von Erdbeben grossen Ausmasses müssen<\/p><p>a. die für die Gebäudebeurteilung notwendigen Ressourcen (Personal, Material, Fachwissen) national koordiniert werden;<\/p><p>b. die Kantone über konkrete Einsatzplanungen für Gebäudebeurteilungen verfügen; und<\/p><p>c. die Rahmenbedingungen für die Ausbildung und den Einsatz von Fachleuten, die aus der ganzen Schweiz kommen, im Voraus geregelt sein.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Schweiz ereignen sich relativ wenig Erdbeben. Dank einer stabilen Bauweise von Gebäuden und auch wegen der geringen Stärke dieser Beben sind in jüngerer Zeit keine oder nur kleine Schäden an Immobilien entstanden.<\/p><p>Dies muss bekanntlich nicht immer so bleiben. Auch in der Schweiz können sich schwere Erdbeben mit gravierenden Folgen ereignen. Dass dabei neben dem menschlichen Leid auch finanzielle Schäden entstehen, ist unbestritten. Es stellt sich aber auch die Frage nach der Sicherheit der Gebäude nach dem Beben. Eine Beurteilung der Gebäudestabilität muss professionell und innert nützlicher Frist nach einem Ereignis erfolgen können. Die Bewohner wollen wissen, ob ihre Liegenschaft noch bewohnt werden kann oder ob eine Gefahr durch einen möglichen Einsturz besteht. Auch ist die Feststellung der Gebäudestabilität für die Behörden von Wichtigkeit, da sie für den allfälligen Wohnersatz zuständig sind.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist die Beurteilung der Gebäudestabilität nach einem Erdbeben in der Verantwortung der Kantone oder des Bundes?<\/p><p>2. Bestehen heute bereits Organisationen oder Institutionen, welche für diese Aufgaben die nötigen Kompetenzen und auch Ressourcen besitzen?<\/p><p>3. Wie ist eine allfällige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gewährleistet?<\/p><p>4. Wo sieht der Bund generell Handlungsbedarf, um im Ereignisfall schnell, koordiniert und zielführend die vorhandenen Ressourcen einsetzen zu können?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Beurteilung von Gebäudeschäden nach einem Erdbeben"}],"title":"Beurteilung von Gebäudeschäden nach einem Erdbeben"}