﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143601</id><updated>2023-07-28T06:57:35Z</updated><additionalIndexing>66;52;Lagerung radioaktiver Abfälle;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;Abfalllagerung;radioaktiver Abfall</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3013</code><gender>m</gender><id>4098</id><name>Keller Peter</name><officialDenomination>Keller Peter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4914</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K06010109</key><name>radioaktiver Abfall</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0601020302</key><name>Lagerung radioaktiver Abfälle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010203</key><name>Abfalllagerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040707</key><name>Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-26T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-08-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-06-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-09-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3013</code><gender>m</gender><id>4098</id><name>Keller Peter</name><officialDenomination>Keller Peter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3601</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Ziel der laufenden Etappe 2 des Auswahlverfahrens "Sachplan geologische Tiefenlager" ist eine Einengung auf mindestens zwei der sechs in Etappe 1 identifizierten geologischen Standortgebiete pro Lagertyp (Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie für hochradioaktive Abfälle). Im Fokus der Etappe stehen sicherheitstechnische Untersuchungen, die Bezeichnung von Oberflächenarealen unter Einbezug der Standortregionen sowie Studien zu sozioökonomisch-ökologischen Auswirkungen (SÖW).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Juli 2012 hat das Bundesamt für Energie (BFE) den ersten Teil der SÖW zu regionalwirtschaftlichen Auswirkungen veröffentlicht. Basierend auf der im Mai 2014 abgeschlossenen Bezeichnung von Arealen für die Oberflächenanlage wird zurzeit der zweite, lokal ausgerichtete Teil der SÖW ausgearbeitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die sicherheitstechnischen Untersuchungen sind ebenfalls zu einem grossen Teil abgeschlossen. Bevor die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ihren Vorschlag für die mindestens zwei Standorte pro Lagertyp fertigstellt und einreicht, beurteilt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) den geologischen Kenntnisstand für den sicherheitstechnischen Vergleich. Danach reicht die Nagra die sicherheitstechnischen Unterlagen zur formellen Grobprüfung beim Ensi und anschliessend ihren Vorschlag bei der verfahrensleitenden Behörde BFE ein. Der detaillierte Ablauf ist in einem Bericht des Ensi dokumentiert (Ensi 33/155).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1./3. Entsprechend dem obenskizzierten Ablauf liegen die relevanten Unterlagen aus heutiger Sicht bis Ende 2014 vor. Mit der Bekanntgabe der zwei Standortvorschläge der Nagra ist somit Anfang 2015 zu rechnen. Nach der Einreichung der Vorschläge durch die Nagra werden diese von behördlicher Seite vertieft geprüft. Danach findet eine öffentliche Anhörung statt. Sobald alle relevanten Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen vorliegen, wird der Bundesrat am Ende von Etappe 2 - voraussichtlich im Jahre 2017 - über die Standortvorschläge befinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ja, die Standortregionen, -kantone und -gemeinden, die deutschen Behörden sowie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden vorinformiert. Dies entspricht der etablierten Vorgehensweise im Sachplanverfahren, in dem die frühzeitige Information einen hohen Stellenwert hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat hat sich bei der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse schon mehrfach zum Standort Wellenberg geäussert und darauf hingewiesen, dass das heutige transparente, nachvollziehbare und partizipative Auswahlverfahren unter anderem aufgrund der Kritik im Zusammenhang mit dem Projekt Wellenberg entstanden ist. Ein vorgezogener Entscheid zu einem der Standorte widerspräche den Grundsätzen der Gleichbehandlung der Standorte sowie der Nachvollziehbarkeit des Verfahrensablaufs.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wie das Bundesamt für Energie (BFE) am 24. Mai mitgeteilt hat, liegen sämtliche Planungsstudien der Nagra vor, was die Platzierung der Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager betrifft. Ebenso sind die Ergebnisse der sozioökonomischen Untersuchungen abgeschlossen. Von Geologen wird der Opalinuston als das in der Schweiz am besten geeignete Gestein beurteilt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Ensi hat die zweite Etappe, in der sich das Sachplanverfahren heute befindet, folgenden Auftrag: "Ausgehend von den geologischen Standortgebieten der Etappe 1 haben die Entsorgungspflichtigen potenzielle Standorte für die unterirdischen Lagerbereiche und die Oberflächenanlagen unter Berücksichtigung von Sicherheit und technischer Machbarkeit sowie raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekten zu identifizieren und zu bewerten."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Offenbar liegen die nötigen Studien vor, um die Etappe 2 abzuschliessen. Gemäss Fahrplan sollte die Nagra noch 2014 mindestens zwei Standorte zuhanden des Bundesrates vorschlagen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wann wird die Auswahl der Standorte (öffentlich) bekanntgegeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Werden die betroffenen Standorte vorher informiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass genügend Studien und Ergebnisse der Etappe 2 vorliegen, um mindestens jenen Standort zu benennen, der am wenigsten geeignet (oder ungeeignet) ist für ein Tiefenlager?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Standort Wellenberg käme weder geologisch (Mergel), sozioökonomisch (gemäss Bericht), raumplanerisch (schwieriger Zugang, Lage in einem Bergtal) noch aufgrund seiner politischen Vorgeschichte (drei bzw. vier Volksentscheide) infrage als Standort. Wäre es nicht an der Zeit, dass der Bundesrat endlich Klarheit schafft, auch im Respekt gegenüber der Nidwaldner Bevölkerung, die nun schon seit rund 30 Jahren in dieser Frage hingehalten wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Geologische Tiefenlager. Abschluss der zweiten Etappe. Wann schafft der Bundesrat endlich Klarheit?</value></text></texts><title>Geologische Tiefenlager. Abschluss der zweiten Etappe. Wann schafft der Bundesrat endlich Klarheit?</title></affair>