﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143604</id><updated>2023-07-28T06:56:46Z</updated><additionalIndexing>48;Alpentransitverkehr;Schienenverkehr;Güterverkehr auf der Schiene;NEAT</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2631</code><gender>m</gender><id>1159</id><name>Schwander Pirmin</name><officialDenomination>Schwander</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4914</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1803020701</key><name>NEAT</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K180302</key><name>Schienenverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801020203</key><name>Güterverkehr auf der Schiene</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801010101</key><name>Alpentransitverkehr</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-26T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-17T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-08-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-06-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-06-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2292</code><gender>m</gender><id>91</id><name>Giezendanner Ulrich</name><officialDenomination>Giezendanner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2670</code><gender>m</gender><id>3867</id><name>Aebi Andreas</name><officialDenomination>Aebi Andreas</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3010</code><gender>m</gender><id>4100</id><name>Rösti Albert</name><officialDenomination>Rösti</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2631</code><gender>m</gender><id>1159</id><name>Schwander Pirmin</name><officialDenomination>Schwander</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3604</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das für die Inbetriebnahme des Gotthard- und Ceneri-Basistunnels vorgesehene Angebotskonzept sieht auf der Gotthardachse für den Schienengüterverkehr sechs Trassen pro Stunde und Richtung vor. Die Aufrechterhaltung des heutigen Angebotsumfangs im regionalen Personenverkehr in der Innerschweiz sowie auf den Zulaufstrecken ist im Rahmen dieses Angebotskonzepts in jedem Fall gewährleistet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zugleich strebt der Bundesrat im Rahmen der Planung der Infrastrukturkapazitäten für den Schienenverkehr eine den Bedürfnissen des Personen- und Güterverkehrs angemessene Infrastrukturplanung und Kapazitätssicherung an. Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes schlägt der Bundesrat daher eine Anpassung der geltenden Prioritätenregelung gemäss Artikel 9a des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) vor. Mit den Instrumenten des Netznutzungskonzepts und der Netznutzungspläne soll die Anzahl Trassen festgelegt werden, die für jede Verkehrsart mindestens zu reservieren sind. Dabei sollen insbesondere die Zwecke der von Bund und Kantonen getätigten oder beschlossenen Investitionen, die Bedürfnisse nach abgestimmten Transportketten im Personen- und Güterverkehr, die Kapazitäten, die für die Befriedigung der erwarteten Nachfrage im Güter- und Personenverkehr erforderlich sind, und die Ermöglichung einer wirtschaftlichen Abwicklung des Personen- und Güterverkehrs auf der Schiene berücksichtigt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr, welche die Trassenzuteilung auf den europäischen Güterverkehrskorridoren regelt, sieht dabei keine Priorität des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Personenverkehr vor, sondern verlangt in Artikel 14 ausdrücklich die angemessene Berücksichtigung des Kapazitätsbedarfs anderer Verkehrsarten einschliesslich des Personenverkehrs. Auch die Schweiz hat ein Interesse, an diesen Korridoren mitzuwirken und so die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu stärken. Die Schweiz arbeitet bislang de facto an den entsprechenden Korridoren mit. Die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 ist jedoch noch nicht in das Landverkehrsabkommen übernommen worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ausbauten und Änderungen an den Eisenbahnanlagen durchlaufen den gesetzlichen Genehmigungsprozess. Somit wird sichergestellt, dass den Bereichen wie Umwelt, Lärm oder Landschaft die erforderliche Beachtung geschenkt wird. Die Lärmbelastung der Bevölkerung entlang der Gotthardachse wird gemäss den heutigen Erkenntnissen nicht zunehmen, im Gegenteil. Heute liegt der Anteil lärmsanierter Güterwagen noch unter 60 Prozent. Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE; SR 742.144) sind strengere Emissionsgrenzwerte für Güterwagen festgelegt worden. Ab dem Jahr 2020 sind lärmige Güterwagen in der Schweiz faktisch verboten. Dadurch werden die Lärmemissionen des Schienenverkehrs trotz der erwarteten Verkehrszunahme deutlich zurückgehen, insbesondere auch in den sensiblen Nachtstunden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene ist ein mehrfach vom Volk bestätigter Schwerpunkt der schweizerischen Verkehrspolitik. Die Schweiz hat zu diesem Zweck umfangreiche Investitionen in die Schieneninfrastruktur (Neat, 4-Meter-Korridor usw.) vorgenommen. Die Verlagerungsinstrumente bleiben auch nach Inbetriebnahme der Neat an der Gotthardachse in Kraft. Sie tragen dazu bei, den Marktanteil der Schiene zu halten und die Anzahl alpenquerender Fahrten von schweren Güterfahrzeugen zu stabilisieren. Dadurch wird die Lärm- und Schadstoffbelastung der Bevölkerung entlang der Gotthardachse nicht zunehmen. Wie zu Ziffer 1 ausgeführt, sind im Jahr 2030 sechs Gütertrassen pro Stunde und Richtung auf der Gotthardachse geplant. Aufgrund der heute vorliegenden Prognosen zur Entwicklung des alpenquerenden Güterverkehrs, wie sie der Bundesrat im Bericht über die Verkehrsverlagerung vom November 2013 (Ziffer 6.1) dargestellt hat, genügt diese Kapazität. Es sind derzeit keine Ausweitungen des Trassenangebots für den Güterverkehr vorgesehen, die zu zusätzlichen Infrastrukturausbauten auf den besagten Zulaufstrecken führen würden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels wird deutlich, dass die regionale Bevölkerung an den Zulaufstrecken zu wenig in die Planung (Raumentwicklung) einbezogen wurde. An der Strecke nimmt die Lebensqualität stark ab, und auch das Landschaftsbild wird immer mehr beeinträchtigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Beabsichtigt der Bundesrat, dem Güterverkehr (Schiene) eine Vorrangstellung zuzugestehen? Wird der regionale Personenverkehr Innerschweiz langfristig durch den EU-Bahnkorridor beeinträchtigt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Massnahmen sieht er vor, um die Belastung der Landschaft und der Bevölkerung im Raum Freiamt/Zugersee/Schwyzer Talkessel durch die Neat-Zulaufstrecken qualitativ gegenüber heute nicht zu verschlechtern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welches ist das bundesrätliche Worst-Case-Szenario in Bezug auf das Alptransitaufkommen im Jahre 2030?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Neat-Zuführungsstrecken Freiamt-Zugersee-Innerschweiz</value></text></texts><title>Neat-Zuführungsstrecken Freiamt-Zugersee-Innerschweiz</title></affair>