﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143610</id><updated>2023-07-28T06:55:13Z</updated><additionalIndexing>2841;Gesundheitsrisiko;Kompetenzregelung;Beziehung Bund-Kanton;Informationsverbreitung;radioaktiver Abfall</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3032</code><gender>f</gender><id>4128</id><name>Trede Aline</name><officialDenomination>Trede</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4914</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K06010109</key><name>radioaktiver Abfall</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050510</key><name>Gesundheitsrisiko</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080704</key><name>Kompetenzregelung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K08070102010101</key><name>Beziehung Bund-Kanton</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010202</key><name>Informationsverbreitung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-26T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-08-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-06-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-09-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3032</code><gender>f</gender><id>4128</id><name>Trede Aline</name><officialDenomination>Trede</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3610</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die erneuten Vorfälle in Biel bezüglich radioaktiver Kontaminierungen, diesmal im Boden, hinterlassen bezüglich transparenter Information seitens der Behörden einmal mehr ein grosses Fragezeichen. Die Stadt Biel habe von den Kontaminierungen nichts gewusst, erst im Nachhinein, als die verseuchte Erde bereits abtransportiert war. Das BAG befand, es sei keine Information für die Öffentlichkeit nötig, da die Strahlenmenge nicht gesundheitsschädigend sei. Klar ist, die Abläufe bei einer Kontaminierung - egal wie hoch - sind nicht klar oder werden nicht klar umgesetzt, und Informationsdefizite sind gross.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kompetenzen müssen endlich geklärt werden, damit die Verantwortung nicht von Ebene zu Ebene geschoben werden kann. Der Bund muss hier eine klare Führungsrolle einnehmen und, wenn nötig, Weisungen an Kantone und Gemeinden erlassen können - und zwar auch in jenen Fällen, in denen die Gesundheit der Bevölkerung nicht gefährdet ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Artikel 100 der Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501) sorgt die Aufsichtsbehörde dafür, dass die betroffenen Personen und Kantone sowie die Bevölkerung über radiologische oder technische Störfälle rechtzeitig informiert werden. So ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verpflichtet, bei einer gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung oder einem Vorfall von nationaler Tragweite direkt und unverzüglich zu informieren. Bei radiologischen Altlasten ist die Lage jedoch komplexer, da es keinen Verantwortlichen gibt und es sich nicht um einen radiologischen Störfall handelt. Die Entdeckung von mit Radium kontaminierten radioaktiven Abfällen in der Altdeponie in Biel gehört zu dieser Art von Situation. Der Umstand, dass die örtliche Bevölkerung nicht früher von den Behörden über diese Entdeckung informiert wurde, hat gezeigt, dass das heutige Kommunikationskonzept im Bereich des Strahlenschutzes lückenhaft ist und gründlich überarbeitet werden muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat das BAG beauftragt, ein Kommunikationskonzept für Strahlenvorfälle auszuarbeiten. Einerseits müssen die Vorfälle klassifiziert werden, wobei verschiedene objektive Kriterien wie die Gefährdung für die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung, der Arbeitskräfte oder der Patientinnen und Patienten, aber auch die von der Bevölkerung subjektiv wahrgenommene Gefahr zu berücksichtigen sind. Andererseits müssen für jede dieser Vorfallklassen die Kommunikationsverantwortlichen klar definiert werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Gemeinden und Kantone nicht über das nötige Fachwissen in diesem Bereich verfügen. Das Konzept muss auch festlegen, welches Informationsmittel (Medienkonferenz, Medienmitteilung, Website, Newsletter oder Jahresbericht) sich am besten für jede Vorfallklasse eignet. Das Konzept wird auf der Website des BAG veröffentlicht. Seine Erarbeitung verursacht keine zusätzlichen Kosten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das EDI hat das BAG ebenfalls beauftragt, einen Aktionsplan für den Umgang mit radiologischen Altlasten zu erarbeiten und dieses Problem in den kommenden Jahren zu regeln. Das BAG erstellt insbesondere ein Diagnose- und Sanierungsprogramm für Wohnräume, in denen in der Vergangenheit mit radiumhaltiger Farbe gearbeitet wurde. Ausserdem erstellt das BAG ein Verzeichnis der Deponien, die mit Radium kontaminiert sein könnten, und informiert die betroffenen Gemeinden und Kantone darüber. Eine systematische Suche nach radioaktiven Abfällen in diesen Deponien wäre dagegen unverhältnismässig und aus gesundheitlicher Sicht nicht gerechtfertigt. Jedes Jahr werden dank der am Eingang von Verbrennungsanlagen und Deponien oder bei Schrotthändlern installierten Detektionsgeräte 50 bis 100 radioaktive Quellen entdeckt und unschädlich gemacht. Die Vorkehrungen, die bei solchen Entdeckungen zum Schutz der Arbeitskräfte und zur Einsammlung der radioaktiven Abfälle getroffen werden müssen, sind klar und werden einwandfrei beherrscht. Das war auch der Fall, als die mit Radium kontaminierten Abfälle aus der Altdeponie in Biel entdeckt wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie unter 1 erwähnt, wird das BAG bis Ende 2014 ein Kommunikationskonzept für Strahlenvorfälle ausarbeiten. Dieses Konzept wird zudem der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität für eine Stellungnahme vorgelegt. Die für die Umsetzung dieses Konzepts erforderlichen gesetzlichen Grundlagen werden im Rahmen der Totalrevision der StSV aufgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Nicht jede Entdeckung einer radioaktiven Quelle hat dieselben gesundheitlichen und emotionalen Auswirkungen. Deshalb muss das BAG mit einem proaktiven Kommunikationskonzept arbeiten, wenn die Bevölkerung von einer radioaktiven Kontamination betroffen ist, selbst wenn das gesundheitliche Risiko sehr gering ist. Dazu müssen die Kriterien, die bei der Einteilung eines Strahlenvorfalls und der Wahl des geeigneten Informationsmittels zu berücksichtigen sind, auf einer Abwägung zwischen dem objektiv vorhandenen Gesundheitsrisiko und dem subjektiv wahrgenommenen Strahlenrisiko beruhen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er bereit, eine Task-Force einzusetzen, welche alle Ebenen einbezieht (Bund, Kantone, Gemeinden und wenn möglich Grundeigentümer), um folgende Aspekte zu erarbeiten oder zu klären?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Kommunikationskonzept für den Strahlenschutz, welches beinhaltet:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Klare Kommunikations- und Informationsabläufe;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Kompetenzklärung zwischen den politischen Ebenen, die Verantwortlichkeiten müssen in Zukunft klar geregelt sein, damit auch die Haftung klar ist;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Eine klare Krisenkommunikation und ein Krisenkonzept;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Finanzielle Verantwortlichkeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie gedenkt er in Zukunft mit Kontaminierungen umzugehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche nächsten Schritte plant er bezüglich Kommunikation bei radioaktiver Kontaminierung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wird er sich für eine proaktive Kommunikation einsetzen, egal ob die Bevölkerung gefährdet ist oder nicht?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Erneute Vorfälle von radioaktiver Kontaminierung in Biel. Es braucht klare Kommunikationsabläufe zur Information der Öffentlichkeit</value></text></texts><title>Erneute Vorfälle von radioaktiver Kontaminierung in Biel. Es braucht klare Kommunikationsabläufe zur Information der Öffentlichkeit</title></affair>