{"id":20143615,"updated":"2023-07-28T06:56:05Z","additionalIndexing":"24;12;15;Kontrolle;Bodenmarkt;Bankgeschäft;Finanzrecht;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Kapitalgesellschaft;Anlagefonds;Haftung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L04K11060115","name":"Finanzrecht","type":1},{"key":"L06K110602010102","name":"Anlagefonds","type":1},{"key":"L03K110402","name":"Bankgeschäft","type":1},{"key":"L04K05070202","name":"Haftung","type":1},{"key":"L04K08040513","name":"Eidgenössische Finanzmarktaufsicht","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":2},{"key":"L05K0703030101","name":"Kapitalgesellschaft","type":2},{"key":"L04K01020403","name":"Bodenmarkt","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403215200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3615","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/3. Immobilienfonds unterstehen dem Kollektivanlagengesetz (KAG). Das Gesetz beschränkt die Anlagemöglichkeiten für Immobilienfonds. Unter anderem dürfen Betriebsgesellschaften nicht Teil des Fondsvermögens sein. Die Betriebsgesellschaften fungieren als Beauftragte im Sinne des Obligationenrechts; sie sind weder dem KAG unterstellt noch von der Finma beaufsichtigt. Die Finma überwacht aber im Rahmen ihrer Aufsichtskompetenz (vgl. Ziff. 2) unter anderem auch, ob eine Fondsleitung den gesetzlichen Verhaltenspflichten nachkommt. Nach diesen ist die Fondsleitung namentlich verpflichtet, unabhängig zu handeln und ausschliesslich die Interessen der Anlegerinnen und Anleger zu wahren, was auch bei der Beauftragung einer Betriebsgesellschaft gilt. <\/p><p>Für die von ihr eingegangenen Verpflichtungen haftet die Betriebsgesellschaft unabhängig vom Immobilienfonds.<\/p><p>2. Der Schutz der Anlegerinnen und Anleger ist ein wesentlicher Zweck des KAG (vgl. Art. 1 KAG). Immobilienfonds müssen von der Finma genehmigt und deren Fondsleitungen von der Finma bewilligt werden. Bei diesen Fonds gilt das Prinzip der Risikoverteilung, wonach einseitige risikobehaftete Investitionen (z. B. die Anlage in ein einziges Projekt) nicht zulässig sind. Das von der Interpellantin angesprochene Investment des Credit Suisse Real Estate Fund Hospitality macht gemäss Jahresbericht 2013 einen kleineren Teil des in Grundstücke investierten Fondsvermögens von rund 1,3 Milliarden Franken aus. Die Einhaltung der Bestimmungen des KAG wird von der Finma in Zusammenarbeit mit den Prüfgesellschaften überwacht. Stellt die Finma Pflichtverletzungen fest, ergreift sie die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Massnahmen. Sind speziell die Rechte der Anlegerinnen und Anleger gefährdet, kann die Finma die Fondsleitungen auch zu Sicherheitsleistungen verpflichten. <\/p><p>4. Bewilligungsvoraussetzung für Bewilligungsträger wie Fondsleitungen (Art. 14 Abs. 1 Lit. a KAG) ist unter anderem, dass die für Verwaltung und Geschäftsführung verantwortlichen Personen einen guten Ruf geniessen, Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bieten und die erforderlichen fachlichen Qualifikationen aufweisen. Da die Bewilligungsvoraussetzungen nicht nur bei Erteilung der Bewilligung, sondern dauernd vorliegen müssen, überwacht die Finma deren Einhaltung fortlaufend.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Hospitality-Fonds der Credit Suisse kam in die Schlagzeilen, weil ein prominentes Investment (155 Millionen Franken) in Schieflage geraten war: Das Hotel Intercontinental in Davos (\"Goldenes Ei\") verlor seine Pachtgesellschaft. Die Stilli Park AG (2 Millionen Franken Aktienkapital) musste Konkurs anmelden. Die Nachfolge-\/Auffanggesellschaft weist ein Kapital von 100 000 Franken auf. Inzwischen teilte die Credit Suisse auch mit, dass der Hospitality-Fonds-Manager die Bank verlasse.<\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zum Komplex Immobilienfonds mit Investitionen im Hotelsektor folgende Fragen (vgl. auch Fragestunde 10. Juni und 16. Juni 2014) zu beantworten:<\/p><p>1. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben zu den Fonds nicht via unterkapitalisierte Betriebsfirmen umgangen werden?<\/p><p>2. Wie werden die potenziellen Anlegerinnen und Anleger des Fonds durch die Finma geschützt?<\/p><p>3. Wer haftet bei einem Konkurs der Betriebsgesellschaft für ausstehende Forderungen wie im konkreten Fall der öffentlichen Hand für Gebühren, der Tourismusorganisationen, der Handwerker usw.? Besteht eine Haftung des Fonds und\/oder der Bank, die den Fonds herausgegeben hat, im konkreten Fall der Credit Suisse?<\/p><p>4. Überprüft die Finma, ob die Fondsleitung Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bietet?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Hospitality-Fonds der Credit Suisse kommt nicht zur Ruhe"}],"title":"Hospitality-Fonds der Credit Suisse kommt nicht zur Ruhe"}