{"id":20143634,"updated":"2023-07-28T06:48:06Z","additionalIndexing":"66;24;Wassernutzung;Wasserkraft;Steuererhöhung;Energiepreis;Finanzausgleich;Kantonsvergleich","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2766,"gender":"f","id":4060,"name":"Schneeberger Daniela","officialDenomination":"Schneeberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L03K170507","name":"Wasserkraft","type":1},{"key":"L04K06010504","name":"Wassernutzung","type":1},{"key":"L05K1701010605","name":"Energiepreis","type":1},{"key":"L04K11080202","name":"Finanzausgleich","type":1},{"key":"L04K11070309","name":"Steuererhöhung","type":1},{"key":"L03K020219","name":"Kantonsvergleich","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403215200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2758,"gender":"m","id":4053,"name":"Aeschi Thomas","officialDenomination":"Aeschi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2761,"gender":"m","id":4054,"name":"Vitali Albert","officialDenomination":"Vitali"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2789,"gender":"m","id":4077,"name":"Feller Olivier","officialDenomination":"Feller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2784,"gender":"m","id":4084,"name":"Pezzatti Bruno","officialDenomination":"Pezzatti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3023,"gender":"f","id":4116,"name":"Gössi Petra","officialDenomination":"Gössi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2766,"gender":"f","id":4060,"name":"Schneeberger Daniela","officialDenomination":"Schneeberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3634","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Wasserzins ist das Entgelt für die Nutzung des Wassers. Artikel 76 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) weist das Verfügungsrecht über die Wasservorkommen den Kantonen zu. Diese wiederum treten das Verfügungsrecht teilweise an die Gemeinden ab. Das verfügungsberechtigte Gemeinwesen darf für die Verleihung des Nutzungsrechts gemäss Artikel 49 des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dezember 1916 (SR 721.80) bei Wasserkraftwerken mit einer mechanischen Bruttoleistung grösser als 2000 Kilowatt zurzeit maximal 100 Franken pro Kilowattstunde mechanischer Bruttoleistung Wasserzinsen verlangen. Ab 1. Januar 2015 steigt dieser maximale Betrag auf 110 Franken an. Die Wasserzinsen werden also pro Kraftwerk aufgrund der mittleren mechanischen Bruttoleistung und damit auf der Grundlage von nutzbarem Gefälle und Wassermenge erhoben. Sie orientieren sich also nicht an der effektiv produzierten Menge Strom und sind demnach \"fixe\" Kosten für die Kraftwerksbetreiber. Die Wasserzinsen sind dem Gemeinwesen also auch geschuldet, falls der Betreiber entscheidet, aufgrund der tiefen Marktpreise nicht zu produzieren.<\/p><p>1. Die Einnahmen aus den Wasserzinsen belaufen sich auf jährlich rund 500 Millionen Franken, nach der Erhöhung kommen weitere 50 Millionen Franken pro Jahr hinzu.<\/p><p>Für den liberalisierten Teil des Strommarktes (mehr als 100 Megawattstunden Verbrauch pro Jahr) gilt, dass die Stromgrosshandelspreise nicht in der Schweiz festgelegt, sondern vom europäischen Markt bestimmt werden. Das Jahresband Strom sank an der europäischen Börse seit 2008 um über die Hälfte auf heute 30 Euro pro Megawattstunde. Verharren die Preise an den Strombörsen in den nächsten fünf bis zehn Jahren auf dem heutigen tiefen Niveau, so wäre die Wasserkraft weiterhin wirtschaftlich in einer schwierigen Lage; dies umso mehr, als die Stromproduzenten gleichzeitig auch eine allfällige Erhöhung der Wasserzinsen zu tragen hätten. Für die Bergkantone ergeben sich mit der Wasserzinserhöhung demnach Mehreinnahmen. Allerdings müssten Gebirgs- sowie Mittellandkantone Abstriche machen bei den (Steuer-)Einnahmen, da die Elektrizitätsunternehmen aufgrund der angespannten Marktlage schlechtere Geschäftsergebnisse hinnehmen dürften und die Dividenden ebenfalls unter Druck kommen könnten. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass Elektrizitätsunternehmen auch in Jahren, in denen sie Verluste schrieben, Dividenden an die Eigentümer ausgezahlt haben.<\/p><p>Für den Teil des Marktes (weniger als 100 Megawattstunden Verbrauch pro Jahr), der noch nicht liberalisiert ist, ist die Ausgangslage für die Elektrizitätsunternehmen anders: Die Preise für Haushalte und kleines Gewerbe orientieren sich gemäss Artikel 4 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (SR 734.71) an den Gestehungskosten. Demnach erleiden die Stromunternehmen mit direktem Zugang zu den Endkunden für diesen Teil des Marktes keine Einbussen. Sie können ihren produzierten Strom kostendeckend an diese Kunden verkaufen. Rund die Hälfte der Stromnachfrage fällt auf Kunden, die den Lieferanten nicht wählen können.<\/p><p>2. Die Mittellandkantone profitieren als Standortkantone der Elektrizitätsunternehmen und gleichzeitige (Mit-)Eigentümer der Elektrizitätsunternehmen und damit der Wasserkraftwerke von Steuereinnahmen aus der Wasserkraft. Die Elektrizitätsunternehmen zahlen einen bedeutenden Betrag an direkten Steuern (Gewinn- und Kapitalsteuern) an die öffentliche Hand. In den Jahren 2008 bis 2010 beliefen sich diese Steuereinnahmen auf 500 bis 600 Millionen Franken. Im Jahr 2012 betrugen die direkten Steuern der Elektrizitätsunternehmen 360 Millionen Franken (Elektrizitätsstatistik BFE). Hinzu kommen jährliche Dividendenausschüttungen der Unternehmen an die Eigentümer.<\/p><p>Die Wasserzinsen sind Teil der Gestehungskosten für die Elektrizitätsproduktion. Hat ein Wasserkraftproduzent viele \"gefangene\" Endkunden in seinem Versorgungsgebiet, sind die Einbussen im Geschäftsergebnis aufgrund höherer Wasserzinsen kleiner, als wenn er keine Endkunden hat, sondern seinen Strom auf dem Markt verkaufen muss. Im letzteren Fall wird er die höheren Wasserzinsen nicht an seine Kunden weitergeben können. Dann ist davon auszugehen, dass die betroffenen Kantone aufgrund des schlechteren Geschäftsergebnisses steuerliche Einbussen erleiden können. Wie sich mit der Erhöhung der Wasserzinsen die Einnahmen in den Kantonen verändern, ist aufgrund des Zusammenspiels der erwähnten Elemente schwer abschätzbar.<\/p><p>3. Da die Einnahmen aus den Wasserzinsen nicht den Fiskaleinnahmen zuzurechnen sind, fliessen diese nicht in den Finanzausgleich ein. Deren Einbezug würde laut Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs aufgrund der geringen Masse die Gesamtbeträge der Ein- bzw. Auszahlungen kaum verändern. Wie sich die Erhöhung der Wasserzinsen indirekt über Mindereinnahmen bei den Steuern auf den Finanzausgleich auswirken könnte, lässt sich nicht quantifizieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aus den Medien erfahren wir, dass die Wasserkraft ein grosses Thema ist.<\/p><p>Mit dem Steigen der Wasserzinsen werden ab 2015 zusätzliche Mittel von den Kraftwerkbetreibern an die Kantone fliessen. Damit werden die Eigentümer, zu denen auch die Kantone und Gemeinden gehören, zur Kasse gebeten. Es ist also vor allem auch ein Thema der Finanzpolitik, denn es wird neben dem Finanzausgleich auf einer weiteren Ebene eine Umverteilung geschaffen.<\/p><p>Es ist wichtig, Klarheit über die negativen Folgen zu schaffen. Ich bitte den Bundesrat deshalb, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Mit welchen finanziellen Einbussen ist die geplante Erhöhung der Wasserzinsen für Kantone mittel- und langfristig verbunden, wenn die Strompreise auch in den kommenden fünf bis zehn Jahren tief bleiben?<\/p><p>2. Wie gross ist die Umverteilung der Mittel von den Werken zu den Kantonen insgesamt und pro Kanton?<\/p><p>3. Welche Auswirkungen hat dies auf den Finanzausgleich? Welche Auswirkungen hat es auf die Region Nordwestschweiz? Welche Kantone sind Nettoprofiteure, welche sind Nettoverlierer?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Welche negativen Folgen der Wasserzinserhöhungen sind für die Finanzpolitik zu erwarten?"}],"title":"Welche negativen Folgen der Wasserzinserhöhungen sind für die Finanzpolitik zu erwarten?"}