{"id":20143640,"updated":"2023-07-28T06:48:33Z","additionalIndexing":"52;Abfallaufbereitung;Abfall;Abfallbeseitigung;Verursacherprinzip","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2454,"gender":"m","id":404,"name":"Baader Caspar","officialDenomination":"Baader Caspar"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L03K060101","name":"Abfall","type":1},{"key":"L04K06010201","name":"Abfallaufbereitung","type":1},{"key":"L04K06010202","name":"Abfallbeseitigung","type":1},{"key":"L04K06010417","name":"Verursacherprinzip","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-11T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-09-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403215200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1410386400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3005,"gender":"m","id":4110,"name":"Egloff Hans","officialDenomination":"Egloff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2454,"gender":"m","id":404,"name":"Baader Caspar","officialDenomination":"Baader Caspar"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3640","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Menge an Asphaltbelägen, welche die Kantone in ihren Lagern (Zwischenlager) aufbewahren, ist dem Bund nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass die zwischengelagerten Mengen wesentlich kleiner sind als die Menge an PAK-haltigen Asphaltbelägen, die auf den Strassen liegt. Insgesamt gibt es in der Schweiz 125 Millionen Tonnen Asphaltbeläge. Von diesen Asphaltbelägen weisen rund 15 Prozent einen PAK-Gehalt zwischen 5000 und 20 000 Milligramm pro Kilo Bindemittel auf. Davon werden jährlich etwa 1,5 Prozent erneuert, womit jährlich rund 280 000 Tonnen Asphaltbeläge anfallen, die einen PAK-Gehalt zwischen 5000 und 20 000 Milligramm pro Kilo Bindemittel aufweisen. Nach Kantonen sind die Mengen nicht aufschlüsselbar. Gemäss der vorgesehenen Regelung gibt es keine Sanierungspflicht für PAK-haltige Strassenbeläge. Das bedeutet, dass die Gemeinden, Kantone und der Bund Asphaltbeläge mit mehr als 5000 Milligramm PAK pro Kilo Bindemittel nur dann korrekt entsorgen müssen, wenn diese Beläge im Rahmen einer Strassensanierung auch tatsächlich anfallen. Damit reduziert sich die fragliche Menge an zu behandelnden Asphaltbelägen ganz wesentlich.<\/p><p>2. Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt von 5000 bis 20 000 Milligramm pro Kilo Bindemittel kann während einer Übergangszeit von zehn Jahren im Rahmen von Bauarbeiten (Strassenbau) verwertet (= rezykliert) werden. Das aus dem Recycling resultierende Asphaltgranulat darf nach der Behandlung höchstens 5000 Milligramm PAK pro Kilo Bindemittel enthalten. Dies entspricht den heutigen Regelungen der Vollzugshilfe \"Verwertung von mineralischen Bauabfällen\" (Bafu 2006). Eine zusätzliche Möglichkeit zur Verwendung von belastetem Ausbauasphalt während der zehnjährigen Übergangszeit besteht darin, dass auch Ausbauasphalt mit mehr als 5000 Milligramm PAK pro Kilo Bindemittel mit der Zustimmung der kantonalen Umweltbehörde eingesetzt werden kann, jedoch so, dass keine PAK-Emissionen beim Einbau des Belags entstehen können. Das bedeutet insbesondere, dass der Ausbauasphalt beim Einbau nicht aktiv erhitzt werden darf. Nach der Übergangsfrist von zehn Jahren darf auch kein Ausbauasphalt mit einem Gehalt von mehr als 5000 Milligramm PAK pro Kilo Bindemittel mehr auf Deponien abgelagert werden. Solche Abfälle sind dann in der Regel thermisch zu behandeln, um den PAK-Gehalt zu zerstören.<\/p><p>3. Der Hauptgrund für die Behandlung von teerhaltigem Ausbauasphalt und für das Verbot der Verwertung liegt im Schutz der Bauarbeiter und der während des Strassenbaus exponierten Bevölkerung vor den krebserzeugenden Dämpfen beim Einbringen von teerhaltigem Asphalt. Der Bundesrat misst in diesem Fall dem Arbeitnehmerschutz höhere Priorität als dem Klimaschutz zu. Mit dieser Regelung wird aber das Recycling des Kieses aus den Asphaltbelägen nicht untersagt. Mit der vom Interpellanten genannten thermischen Entsorgung wird lediglich das PAK-haltige Bindemittel zerstört. Das Kies bleibt erhalten und kann wieder verwendet werden. Hier ist noch abzuklären, inwieweit diese Kiese und Sande nach der thermischen und mechanischen Behandlung noch die gleichen mineralogischen und bautechnischen Eigenschaften haben wie vor der Behandlung. Mit den notwendigen Abklärungen soll noch im Jahr 2014 begonnen werden. Dazu wird eine Studie durchgeführt. Des Weiteren ist festzuhalten, dass schon heute grosse Mengen an Ausbauasphalt mit weniger als 5000 Milligramm PAK pro Kilo Bindemittel, also unproblematischer Bauabfall, aufgrund fehlender Nachfrage nicht der Verwertung zugeführt werden können und auf Deponien abgelagert werden müssen. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass Ausbauasphalt mit hohen PAK-Gehalten direkt verwertet werden soll.<\/p><p>4.\/5. Wenn alle Strassen mit teerhaltigen Belägen saniert werden und die teerhaltigen Beläge umweltverträglich entsorgt werden, müsste mit einer vorübergehenden Verteuerung von 20 bis 30 Millionen Franken pro Jahr gerechnet werden. Bei einem gesamten Investitionsvolumen von rund 3 Milliarden Franken pro Jahr für Strassenunterhalt, Verbesserung und Neubau liegen diese Mehrkosten im Bereich von etwa 1 Prozent. Der Bundesrat ist sich der finanziellen Konsequenzen bewusst. Zu beachten ist dabei, dass eine Sanierungspflicht in vielen unserer Nachbarländer bereits eingeführt ist und nach Abschluss dieses gesamten Erneuerungszyklus der betroffenen Strassen dieses \"PAK-Problem\" gelöst ist und keine weiteren Kosten entstehen, da keine neuen teerhaltigen Baustoffe mehr in die Strassen eingebracht werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Zurzeit ist der Bundesrat daran, die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) zu revidieren. Unter anderem ist anscheinend geplant, nach einer Übergangsfrist von fünf bis zehn Jahren den heutigen Grenzwert für das Recycling von PAK-haltigem Ausbauasphalt (Asphalt mit polyzyklischen Kohlenwasserstoffen) von heute 20 000 Milligramm auf neu 5000 Milligramm PAK pro Kilogramm Bindemittel zu senken. PAK sind heute in der Belagsproduktion verschwunden, doch enthalten ältere Beläge zum Teil noch PAK. Diese geplante Senkung des Grenzwertes stellt diverse Tiefbau-Unternehmungen, aber auch Kantone vor grosse Probleme, weil sie bisher im Vertrauen darauf, diesen Ausbauasphalt künftig rezyklieren zu können, ihn an Lager genommen haben.<\/p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Hat er einen Überblick über die in unserem Land bei den Tiefbau-Unternehmungen und den Kantonen, aber auch in Belägen älterer Strassen vorhandenen Mengen an Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt pro Kilogramm Bindemittel zwischen 5000 und 20 000 Milligramm? Wie hoch schätzt er diese gesamten in unserem Land vorhandenen Lagermengen an Ausbauasphalt in Tonnen, und wie sind diese Mengen auf die einzelnen Kantone verteilt?<\/p><p>2. Wie soll diese gesamte Lagermenge an Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt zwischen 5000 und 20 000 Milligramm pro Kilogramm Bindemittel nach Auffassung des Bundesrates entsorgt werden, wenn sie nicht mehr rezykliert werden darf - thermisch?<\/p><p>3. Ist es nach seiner Auffassung umweltpolitisch und volkswirtschaftlich gesehen tatsächlich richtig und nötig, diese riesigen Mengen an Asphaltgranulat mit hohen CO2-Emissionen thermisch zu entsorgen, obwohl PAK in unseren Strassenbelägen faktisch ähnlich immobilisiert werden wie auf einer Deponie, da die Belagstemperaturen deutlich unter 100 Grad Celsius liegen?<\/p><p>4. Mit welchen Kosten rechnet er für die Entsorgung dieser gesamten Lagermenge mit einem PAK-Gehalt zwischen 5000 und 20 000 Milligramm pro Kilogramm Bindemittel?<\/p><p>5. Ist er sich bewusst, dass der grösste Teil dieser Lagermengen von Strassen der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) stammt, und ist er bereit, dafür zu sorgen, dass sich diese als ehemalige Eigentümer dieses Materials und damit letztlich Verhaltensstörer nach dem Verursacherprinzip an den Entsorgungskosten dieses Materials beteiligen müssen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Recycling von Ausbauasphalt"}],"title":"Recycling von Ausbauasphalt"}