{"id":20143650,"updated":"2023-07-28T06:45:48Z","additionalIndexing":"2841;Kontrolle;Bundesamt für Gesundheit;Krankenversicherung;Gesundheitsrecht;Zusatzversicherung;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L04K08040513","name":"Eidgenössische Finanzmarktaufsicht","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K1110011201","name":"Zusatzversicherung","type":1},{"key":"L04K01050509","name":"Gesundheitsrecht","type":1},{"key":"L04K08040103","name":"Bundesamt für Gesundheit","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-09-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403215200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2784,"gender":"m","id":4084,"name":"Pezzatti Bruno","officialDenomination":"Pezzatti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2796,"gender":"f","id":4090,"name":"Amaudruz Céline","officialDenomination":"Amaudruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2788,"gender":"m","id":4079,"name":"Derder Fathi","officialDenomination":"Derder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3031,"gender":"m","id":4126,"name":"Stolz Daniel","officialDenomination":"Stolz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3650","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Versicherungsunternehmen, welche Krankenzusatzversicherungen anbieten, werden vom Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) erfasst und unterstehen damit der Aufsicht durch die Finma. Der Entwurf zum Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) sieht im Übrigen keine neue Kompetenzaufteilung zwischen der Finma und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor. Erstere ist weiterhin für die Aufsicht der Krankenzusatzversicherer zuständig und Letztere für die soziale Krankenversicherung. Mit der vorgesehenen Gruppenaufsicht im KVAG erhält das BAG aber neu die Kompetenz, die Finanzflüsse und die Transaktionen zwischen der Krankenkasse, welche die soziale Krankenversicherung betreibt, und den anderen Gruppeneinheiten zu überwachen.<\/p><p>Mit den Regelungen des VAG wird der Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen bezweckt. Die Finma sorgt somit auch bei den Krankenzusatzversicherungen dafür, dass die Solvenz der Unternehmen gesichert ist und Missbräuche geahndet werden. Obendrein sieht das VAG bei den Krankenzusatzversicherungen eine präventive Verwaltungskontrolle sowohl der Tarife als auch der allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vor. Die Tarife (Prämien) werden nur genehmigt, sofern sie sich in einem Rahmen halten, der einerseits die Solvenz der einzelnen Versicherungsunternehmen gewährleistet und andererseits die Versicherten vor Missbrauch schützt (Art. 38 VAG). Mit der systematischen und präventiven Prüfung der AVB stellt die Finma zudem sicher, dass diese verständlich abgefasst und mit dem VAG und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vereinbar sind.<\/p><p>Die Finma verfügt über ein einheitliches Aufsichtskonzept bei den ihr unterstellten Versicherungsunternehmen und misst deren Beaufsichtigung einen hohen Stellenwert bei. Eine speziell dafür vorgesehene Einheit sorgt bei der Beaufsichtigung der Krankenzusatzversicherer für die Umsetzung der obendargestellten Ziele des Aufsichtsrechts. Bei Unregelmässigkeiten wurden in der Vergangenheit Korrekturen von der Finma veranlasst. Diese sahen beispielsweise Tarifanpassungen, Veränderungen der Organisationsstruktur, Nachdeckungen des sogenannten gebundenen Vermögens, Verstärkung der Rückstellungen oder auch Anpassungen von AVB vor. In den Jahresberichten der Finma wird denn auch regelmässig über die Aufsicht und über Interventionen und Massnahmen im Bereich der Krankenzusatzversicherungen orientiert.<\/p><p>Aufgrund der Ausführungen können beide Fragen verneint werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Rahmen des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung schlägt der Bundesrat vor, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auch die Versicherungsgruppen beaufsichtigen soll. Damit sind die Krankenzusatzversicherungen von Kassen gemeint, die neben der sozialen Krankenversicherung auch Zusatzversicherungen anbieten. Es scheint, dass die Finma mehr auf die Beaufsichtigung ausländischer Privatversicherungen fokussiert ist als auf Krankenkassen, die in der Schweiz Zusatzversicherungen anbieten. In diesem Sinne erweckt es den Eindruck, dass das Eingreifen der Finma im Fall Assura\/Supra eine Ausnahme war.<\/p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Finma entschieden hat, sich bei ihrer Aufsicht auf die ausländischen Privatversicherungen zu konzentrieren?<\/p><p>2. Kann der Bundesrat bestätigen, dass Krankenkassen, die Zusatzversicherungen anbieten, nur selten beaufsichtigt werden, wie es der Fall Assura\/Supra zeigt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nimmt die Finma ihre Aufsichtspflicht auch in Bezug auf den Bereich der Krankenzusatzversicherungen in der Schweiz regelmässig wahr?"}],"title":"Nimmt die Finma ihre Aufsichtspflicht auch in Bezug auf den Bereich der Krankenzusatzversicherungen in der Schweiz regelmässig wahr?"}