{"id":20143657,"updated":"2023-07-28T06:43:37Z","additionalIndexing":"09;48;08;Terrorismus;rechtliche Vorschrift;Drohne;Völkerrecht;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Rechtsstaat;internationales humanitäres Recht;Menschenrechte","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L05K0402040403","name":"Drohne","type":1},{"key":"L03K050602","name":"Völkerrecht","type":1},{"key":"L04K04010404","name":"Opfer unter der Zivilbevölkerung","type":1},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":1},{"key":"L04K05020203","name":"internationales humanitäres Recht","type":1},{"key":"L04K08070109","name":"Rechtsstaat","type":2},{"key":"L04K04030108","name":"Terrorismus","type":2},{"key":"L04K05030101","name":"rechtliche Vorschrift","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-08-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403215200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3657","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Wie immer wieder von den Medien berichtet wird, wirft der militärische Drohneneinsatz zahlreiche Probleme hinsichtlich der Einhaltung des Kriegsrechts, des humanitären Völkerrechts sowie der Menschenrechte überhaupt auf. Das aussergerichtliche Töten von Personen sowie der Tod zahlreicher Zivilpersonen sind der Beweis dafür, dass die aktuellen internationalen Rechtsnormen den Einsatz dieser neuen Hightech-Waffen, welche die Kriegsführung völlig verändern, nicht einzugrenzen vermögen. Die Anzahl dieser ferngesteuerten Waffen wächst wie auch ihre Fähigkeit, immer noch komplexere und zunehmend unterschiedliche Aufgaben auszuführen - manchmal auch selbstständig, was sicherlich in der Zukunft noch mehr der Fall sein wird. Die Drohnen werden zudem in Ländern angewendet, die offiziell nicht im Kriegszustand sind. Angesichts dieser Tatsachen muss das Völkerrecht weiterentwickelt werden, um festzulegen, in welchem Rahmen Drohnen eingesetzt werden dürfen.<\/p><p>Als Depositarstaat der Genfer Konventionen und Sitz zahlreicher internationaler Organisationen, darunter auch des IKRK, spielt die Schweiz eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung und Anpassung internationaler Rechtsnormen für die Bewältigung von Konflikten und im Bereich der Menschenrechte. Aus diesem Grund sollte der Bundesrat mögliche Wege zur Ausarbeitung einer internationalen Regulierung suchen. Dies kann durch die internationalen Institutionen der Uno, mittels eines Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen oder zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, oder auf andere geeignete Weise erfolgen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bewaffnete und unbewaffnete Drohnen finden zunehmend Anwendung durch Sicherheitskräfte und Behörden weltweit. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass weder Drohnen noch der Einsatz bewaffneter Drohnen, inklusive Angriffe durch Drohnen, als solche gemäss Völkerrecht verboten sind. Die rechtlichen Regeln müssen jedoch bei jeder Anwendung von Waffengewalt eingehalten werden. Der existierende Rechtsrahmen, insbesondere die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, regelt Luftangriffe, einschliesslich Drohnenangriffe, in umfassender Weise. Für die Beurteilung der Rechtmässigkeit sind die Umstände sowie Folgen des jeweiligen Einsatzes massgeblich. Prioritär gilt es deshalb, die Anwendung und Einhaltung des existierenden Rechtsrahmens sicherzustellen bzw. bestehende Verpflichtungen zu klären (wie z. B. Fragen zur Transparenz und Verantwortlichkeit oder zum Einsatz dieser Waffensysteme ausserhalb bewaffneter Konflikte) und nicht neue Regeln zu schaffen. Die Schaffung neuer Regeln beinhaltet immer auch das Risiko, dass durch Neuverhandlungen die existierenden Standards aufgeweicht werden und dadurch die Schutzwirkung gesenkt wird.<\/p><p>Beim Einsatz kampffähiger Drohnen in bewaffneten Konflikten gelten die Regeln des humanitären Völkerrechts, insbesondere die Grundsätze und Normen, welche die Kriegsführung regeln. Um einen besseren Respekt des humanitären Völkerrechts sicherzustellen, unterhält die Schweiz einen regelmässigen Dialog mit verschiedenen Partnern, darunter das IKRK, über den Einsatz neuer Technologien. Zudem unterstützt sie entsprechende Projekte von Universitäten und der Zivilgesellschaft.<\/p><p>Der Einsatz bewaffneter Drohnen betrifft jedoch nicht nur das humanitäre Völkerrecht. Ausserhalb von bewaffneten Konflikten gelten die strengeren Regeln der Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Leben.<\/p><p>Die Schweiz unterstützt die Uno-Mechanismen im Bereich des Menschenrechtsschutzes, wie die Uno-Sonderberichterstatter über aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen sowie über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus und deren Berichte. Im vergangenen Jahr unterstützte die Schweiz im Rahmen der Uno die Verabschiedung mehrerer Resolutionen zur Thematik der bewaffneten Drohnen und insbesondere deren Einsatz in der Bekämpfung des Terrorismus, welche die Staaten auffordern, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Damit wurde und wird die Problematik der bewaffneten Drohnen im Rahmen der Uno bereits verschiedentlich thematisiert.<\/p><p>Die Schweiz engagiert sich darüber hinaus weiterhin aktiv für die Einhaltung und Klärung des Völkerrechts, wobei sie das grundsätzliche Anliegen des Motionärs teilt, dass das Völkerrecht zwingend eingehalten werden muss. Die Schweiz verfolgt die weiteren Entwicklungen aufmerksam. Falls sich Klärungen oder Anpassungen des rechtlichen Rahmens als notwendig erweisen sollten, insbesondere im Bereich des humanitären Völkerrechts, ist der Bundesrat zum gegebenen Zeitpunkt bereit, eine entsprechende Initiative zu prüfen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen internationalen Regulierungsprozess für den Einsatz von Drohnen einzuleiten. Dieser Prozess soll unter Berücksichtigung des Kriegsrechts und der Achtung der Menschenrechte und entweder im Rahmen der Uno, durch eine Erweiterung der Genfer Konventionen oder des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) oder auf jedem anderen dafür geeigneten Weg erfolgen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Drohneneinsatz beim Militär. Die Schweiz soll den Prozess für eine internationale Regulierung einleiten"}],"title":"Drohneneinsatz beim Militär. Die Schweiz soll den Prozess für eine internationale Regulierung einleiten"}