{"id":20143688,"updated":"2023-07-28T06:57:53Z","additionalIndexing":"2841;arztähnlicher Beruf;Tarif;Festpreis;Krankenversicherung;Therapeutik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L04K01050401","name":"arztähnlicher Beruf","type":1},{"key":"L06K110503020101","name":"Tarif","type":1},{"key":"L05K1105030201","name":"Festpreis","type":1},{"key":"L04K01050214","name":"Therapeutik","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"committee":{"abbreviation":"Bü-NR","id":1,"name":"Büro NR","abbreviation1":"Bü-N","abbreviation2":"Bü","committeeNumber":1,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"council":null,"date":"2014-09-11T00:00:00Z","text":"Dringlichkeit abgelehnt","type":94},{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-11-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1410300000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"speaker"}],"shortId":"14.3688","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Thematik der Physiotherapietarife ist dem Bundesrat bekannt. Sie war bereits Gegenstand von mehreren parlamentarischen Vorstössen, und der Bundesrat hat sich bereits zu diversen Fragen geäussert (vgl. Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2011 zur Frage Glanzmann-Hunkeler 11.5231; Antwort des Bundesrates vom 7. September 2011 auf die Anfrage Rossini 11.1051; Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Dezember 2011 zum Postulat Darbellay 11.4018; Antwort des Bundesrates vom 12. Februar 2014 auf die Interpellation Fournier 13.4110).<\/p><p>1. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. August 2014 wurde am 4. September 2014 publik gemacht. Darin hat das Bundesverwaltungsgericht festgehalten, dass - entgegen der Auslegung des Bundesrates - es aus formalen Gründen keine hoheitlich festgesetzte Tarifstruktur gibt, zu welcher ein Taxpunktwert durch den Kanton festgelegt werden kann. Der Bundesrat ist sich der Situation der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bewusst und bestrebt, rasch Rechtssicherheit zu schaffen. Nach einer ersten Analyse des Entscheides wurden die Tarifpartner vom Bundesamt für Gesundheit zu einem Gespräch eingeladen. Angesichts des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes wird der Bundesrat nun in erster Linie prüfen, ob es notwendig sein wird, die Einzelleistungstarifstruktur Physiotherapie pro futuro festzulegen. Danach wird der zwischen Physioswiss und Tarifsuisse vereinbarte nationale Rahmenvertrag, welcher dem Bundesrat noch vor dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes eingereicht wurde, geprüft. Vorerst ist davon auszugehen, dass diejenigen Tarifverträge, in welchen die bisherige Tarifstruktur vereinbart wurde, ihre Gültigkeit behalten. Den Tarifpartnern ist es freigestellt, einen Tarif zu vereinbaren, der nicht auf einer Einzelleistungstarifstruktur beruht, wie einen Pauschal- oder Zeittarif (Art. 43 Abs. 2 KVG).<\/p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verlangt, dass die Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (Art. 32 KVG) sein und die Tarifierung dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Art. 43 Abs. 6 KVG) genügen muss. In der Rechtsprechung ist zudem verankert, dass sich in der Krankenversicherung keine Einkommensgarantie für die Leistungserbringer ableiten lässt.<\/p><p>2. Im Rahmen der Krankenversicherung gilt die Tarifautonomie. In erster Linie ist und bleibt es - auch nach diesem Entscheid - Aufgabe der Versicherer und der Leistungserbringer, sowohl Tarifstrukturen wie auch Preise zu vereinbaren. Die Tarifpartner müssen sich dabei an die erwähnten gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Ob es einen Anpassungsbedarf der Tarife gibt und wie hoch dieser ausfallen soll, muss daher zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Dabei sind die Grundsätze des KVG und dabei insbesondere das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Ein Teil der Versicherer hat mit Physioswiss eine vertragliche Lösung gefunden, die auch eine - deutliche - Erhöhung der Taxpunktwerte (plus 8 Rappen) beinhaltet.<\/p><p>3. Die Lösung der Streitigkeiten liegt demnach in erster Linie in der Verantwortung der Tarifpartner. Wie unter Ziffer 1 erwähnt, wird der Bundesrat die Option der Festlegung der Tarifstruktur prüfen. Der Bundesrat hat zudem gestützt auf Artikel 43 Absatz 5bis KVG die Möglichkeit, gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstrukturen anzupassen. Angesichts der klaren Kompetenzregelung sieht der Bundesrat keinen Anlass, Gesetzesänderungen vorzuschlagen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Tarife für Physiotherapieleistungen sind auf dem Prüfstand. Grosse Teile der Physiotherapeutinnen und -therapeuten arbeiten seit 16 Jahren zum gleichen Tarif. Dass diese Tarife dringend erhöht werden müssen, ist bekannt. Doch die Krankenversicherer und mit ihnen die Versicherungsverbände (Santésuisse, Curafutura) wehren sich mit allen Mitteln gegen eine genügende Erhöhung.<\/p><p>In der Fragestunde vom 5. Juni 2012 bestätigte Bundesrat Berset, dass die Kantone im Streitfall die Tarife festsetzen sollen. Der Bundesrat hat mit einem offiziellen Schreiben vom 7. Juni 2013 mitgeteilt, dass die Kantonsregierungen für die Festlegung der Taxpunktwerte zuständig sind.<\/p><p>Thurgau hat am 2. April 2013 entschieden, den Taxpunktwert um 5 Rappen zu erhöhen. Dagegen haben die Versicherer Einsprache erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28. August 2014 den Entscheid des Kantons Thurgau mit der Aufforderung um Überarbeitung zurückgewiesen. Im Urteil hält es unter anderem fest, \"dass dem Tariffestsetzungsentscheid des Regierungsrates keine gültige Tarifstruktur zugrunde liegt und sich der Beschluss in mehrfacher Hinsicht als bundesrechtswidrig erweist\". Für die Patientinnen und Patienten der Curafutura-Kassen gibt es für den Kanton Thurgau nun keine gültige Tarifstruktur mehr. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche Auswirkung dieses Urteil auf die übrigen hängigen Gerichtsverfahren hat. Die Tariferhöhungen sind derzeit in 12 Kantonen durch Gerichtsverfahren blockiert.<\/p><p>Angesichts der verfahrenen Situation und der wirtschaftlich schwierigen Situation der Physiotherapeutinnen und -therapeuten, die teilweise mit Existenzproblemen kämpfen, ist Dringlichkeit gegeben.<\/p><p>Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkung des Entscheides des Bundesverwaltungsgerichtes insbesondere auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation von Physiotherapeutinnen und -therapeuten?<\/p><p>2. Welche Möglichkeiten sieht er, damit die Physiotherapietarife endlich angepasst werden können?<\/p><p>3. Ist er bereit, allfällige Gesetzesänderungen (z. B. subsidiäre Kompetenz) dem Parlament umgehend vorzulegen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Physiotherapietarife. Wie weiter nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes?"}],"title":"Physiotherapietarife. Wie weiter nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes?"}