{"id":20143689,"updated":"2023-07-28T06:57:43Z","additionalIndexing":"2811;10;08;Flüchtling;Asylbewerber\/in;Asylpolitik;Dubliner Abkommen;Asylverfahren","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L05K0108010201","name":"Asylverfahren","type":1},{"key":"L06K090201010104","name":"Dubliner Abkommen","type":1},{"key":"L05K0108010102","name":"Asylbewerber\/in","type":1},{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L03K010801","name":"Asylpolitik","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"committee":{"abbreviation":"Bü-NR","id":1,"name":"Büro NR","abbreviation1":"Bü-N","abbreviation2":"Bü","committeeNumber":1,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"council":null,"date":"2014-09-11T00:00:00Z","text":"Dringlichkeit abgelehnt","type":94},{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-11-05T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1410300000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2772,"gender":"m","id":4067,"name":"Brand Heinz","officialDenomination":"Brand"},"type":"speaker"}],"shortId":"14.3689","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Gegenüber den italienischen Behörden vertritt der Bundesrat dezidiert die Auffassung, dass die Verpflichtungen der Dublin-III-Verordnung von allen Dublin-Staaten eingehalten werden müssen. Dies hat der Bundesrat in einem Schreiben an die zuständige europäische Kommissarin ebenfalls bekräftigt. Gleichzeitig anerkennt der Bundesrat, dass sich Italien derzeit in einer sehr schwierigen Lage befindet, die nicht ohne Hilfe von aussen bewältigt werden kann. Deshalb hat die Schweiz Italien auch ihre Unterstützung angeboten. Des Weiteren ist der Bundesrat mit verschiedenen anderen europäischen Mitgliedstaaten in Kontakt, um gemeinsame Lösungen zu finden, die auf eine Stabilisierung des Dublin-Systems abzielen.<\/p><p>2. Die Dublin-III-Verordnung sieht keinen Schlüssel für die Verteilung der Asylgesuche vor, sondern legt lediglich die Kriterien zur Bestimmung der Zuständigkeit fest. Die Schweiz hat auf EU-Ebene jedoch bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sie grundsätzlich offen ist für Diskussionen zur Weiterentwicklung und zur langfristigen Stärkung des Dublin-Systems. Dies könnte auch Diskussionen über Responsibility Sharing bzw. einen Verteilschlüssel beinhalten. Allerdings ist dem Bundesrat auch bewusst, dass es zurzeit sehr schwierig ist, eine Mehrheit für eine tiefgreifende Reform des Dublin-Systems oder auch eine Verteilung der Asylsuchenden auf freiwilliger Basis zu finden.<\/p><p>3. Personen, die sich illegal in Italien aufhalten, erhalten nach dem italienischen Gesetz einen Wegweisungsentscheid. Dies gilt jedoch nicht für Asylsuchende, die sich noch im Verfahren befinden. Auch die Schweiz verfügt Wegweisungsentscheide für Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Für Personen, die aufgrund des Dublin-Verfahrens nach Italien überstellt wurden und anschliessend in der Schweiz erneut ein Asylgesuch stellen, gilt seit dem 1. Februar 2014 eine neue Regelung (Art. 111c AsylG, SR 142.31). Gemäss dieser sind Asylgesuche, die innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft eines Asyl- und Wegweisungsentscheides eingereicht werden, nur dann entgegenzunehmen, wenn sie schriftlich und begründet sind. Unbegründete oder wiederholt gleich begründete Mehrfachgesuche werden formlos abgeschrieben. Seit der Einführung der neuen Bestimmung hat sich die Anzahl der Mehrfachgesuche in der Schweiz verringert und liegt bei durchschnittlich 10 pro Monat.<\/p><p>4. Die Operation \"Mare Nostrum\" wurde von Italien als Reaktion auf Dramen, die sich im Mittelmeer abgespielt haben, ins Leben gerufen. Durch diese Operation konnten Tausende von Menschen im Mittelmeer gerettet und sicher an Land gebracht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass dieser Einsatz auch dazu beigetragen hat, dass Schlepper die Operation dazu missbraucht haben, um zusätzliche und risikoreichere Überfahrten zu organisieren. Dennoch ist zu betonen, dass gemäss Angaben der zuständigen italienischen Behörden im Rahmen von \"Mare Nostrum\" etliche Schlepperringe zerschlagen werden konnten. Im November 2014 soll die \"Joint Operation Triton\" von Frontex starten. Diese hat zum Ziel, Massnahmen an der europäischen Aussengrenze im zentralen Mittelmeer zu koordinieren. Die Operation \"Mare Nostrum\" soll hingegen beendet werden.<\/p><p>5. In Eritrea werden Deserteure und Wehrdienstverweigerer regelmässig ohne Gerichtsverfahren von Militärkommandanten beurteilt und nach eigenem Ermessen bestraft. Die entsprechenden Strafmassnahmen haben häufig einen unmenschlichen und erniedrigenden Charakter und zeichnen sich durch ausserordentliche Härte aus. Entsprechende Sanktionierungen von Deserteuren und Wehrdienstverweigerern in Eritrea können daher unter Umständen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe im Sinne von Artikel 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, SR 0.101) darstellen. Es ist festzustellen, dass diese Sanktionierungen grundsätzlich aus politischen Gründen erfolgen. Dies hat zur Folge, dass Sanktionen bei Missachtung der Militärdienstpflicht - trotz Artikel 3 Absatz 3 AsylG - allenfalls Flüchtlingseigenschaft begründen, und zwar dann, wenn Wehrdienstverweigerung oder Desertion als Anlass dienen, eine Person wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen unverhältnismässig streng zu bestrafen. Der Bundesrat hatte dies bereits in der Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes festgehalten.<\/p><p>6. Das System des vorübergehenden Schutzes wird für syrische Flüchtlinge derzeit nicht angewendet, auch nicht für Kontingentsflüchtlinge. Es wurde vom Gesetzgeber in das revidierte AsylG vom 26. Juni 1998 aufgenommen, um in kurzer Zeit einer grossen Anzahl von Asylsuchenden vorübergehenden Schutz gewähren zu können. Aktuell besteht keine Situation, für welche der Gesetzgeber die Anwendung der \"Schutzbedürftigenregelung\" vorgesehen hat - seit März 2011 gingen etwa 6600 Gesuche von syrischen Staatsangehörigen ein. Es überwiegen zudem zum heutigen Zeitpunkt die Nachteile dieses Instruments. Da in einem solchen Fall ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung kommt, könnte beispielsweise die Identifizierung von Personen, die sich möglicherweise Verbrechen des Völkerstrafrechts zuschulden haben kommen lassen, erschwert werden. Der Status des vorübergehenden Schutzes ersetzt zudem nicht das Asylverfahren; dieses müsste nach Beendigung des vorübergehenden Schutzes nachgeholt werden. Allenfalls bedarf die Situation jedoch zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund einer Veränderung der Gesamtumstände einer Neubeurteilung.<\/p><p>7. Der Bundesrat ist besorgt über den Ausbruch der Ebola-Epidemie in Westafrika. Betroffen sind insbesondere Guinea, Sierra Leone und Liberia. Das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) beobachtet die Situation aufmerksam. Nach heutiger Einschätzung ist die Wahrscheinlichkeit eines Ebola-Falls in der Schweiz sehr klein. Sollte der Fall trotzdem eintreten, wäre die Schweiz vorbereitet und medizinisch ausgerüstet. Die Wahrscheinlichkeit, dass Asylsuchende aus den eingangs erwähnten Ländern die Krankheit in der Schweiz verbreiten, ist sehr gering. Es reisen nur wenige Asylsuchende aus Guinea, Liberia und Sierra Leone in die Schweiz ein. Diese sind meist auf dem Landweg und dementsprechend lange unterwegs. In Anbetracht der Inkubationszeit von 2 bis 21 Tagen dürften sie im Fall einer Infektion bereits vor ihrer Ankunft hierzulande erkranken. Auch wenn Asylsuchende aus den betroffenen Ländern mit dem Flugzeug in Europa ankommen sollten - es gibt aus Guinea, Sierra Leone und Liberia keine Direktflüge in die Schweiz -, besteht ein sehr geringes Risiko, dass sie in unserem Land erkranken. Denn in den betroffenen Flughäfen in Afrika gibt es mittlerweile Ausreisekontrollen, und die europäischen und Schweizer Flughäfen sind auf die Thematik sensibilisiert. Das BAG hat die Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes für Asylsuchende mit einem Merkblatt über das Vorgehen bei Verdachtsfällen orientiert. Aus Sicht des Bundesrates geht es in der jetzigen Situation in erster Linie darum, mit allen verfügbaren Mitteln die Bekämpfung der Epidemie vor Ort zu unterstützen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Zahlen der Asylgesuche sind in den letzten Monaten massiv angestiegen. Die ungelösten Probleme im Schweizer Asylwesen werden immer gravierender. Dazu stellen sich folgende dringlichen Fragen:<\/p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat von den EU-Südstaaten, insbesondere Italien, ihre Verpflichtungen gemäss Dublin-Abkommen einzufordern und dessen Einhaltung durchzusetzen?<\/p><p>2. Was unternimmt er, damit die Asylgesuche innerhalb der Dublin-Staaten im Vergleich zur Bevölkerung gerechter verteilt werden?<\/p><p>3. Ist ihm bekannt, dass italienische Beamte vermehrt Asylbewerbern, die aufgrund des Dublin-Abkommens von der Schweiz nach Italien zurückgeschickt wurden, unmittelbar nach Ankunft am Flughafen ein Dokument in die Hand drücken, mit welchem sie unter Androhung einer Gefängnisstrafe aufgefordert werden, das Land innert weniger Tage zu verlassen? Somit wandern diese direkt in die Schweiz zurück. Wie gedenkt der Bundesrat diesen klaren Vertragsbruch Italiens anzugehen?<\/p><p>4. Wie stellt er sich zur Tatsache, dass mit dem Projekt \"Mare Nostrum\" und neuerdings mit Frontex-Einsätzen in erster Linie Schlepper unterstützt werden, deren \"Arbeit\" damit massiv erleichtert wird? Anerkennt er die Tatsache, dass dies die Attraktivität einer Bootsüberfahrt markant erhöht und damit auch die steigenden Gesuchszahlen zusammenhängen? Was wird vonseiten der Schengen-Staaten gegen diesen Fehlanreiz unternommen?<\/p><p>5. Volk und Stände haben in der Referendumsabstimmung zu den dringlichen Änderungen des Asylgesetzes am 9. Juni 2013 mit 78 Prozent unter anderem klar befürwortet, dass Wehrdienstverweigerer aus Eritrea ausdrücklich von der Flüchtlingseigenschaft ausgeschlossen sind. Warum wird dieses deutliche Volksverdikt missachtet, indem die Anerkennungsquote bei Personen aus Eritrea in den ersten sieben Monaten 2014 bei übermässig hohen 58,5 Prozent liegt?<\/p><p>6. In Artikel 4 AsylG wird klar ausgeführt, dass Kriegsflüchtlingen vorübergehender Schutz gewährt wird. Wird dieser Status der \"Schutzbedürftigen\" für die Flüchtlinge aus Syrien, insbesondere für Kontingentsflüchtlinge, angewendet? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Bei wie vielen Personen ist dies der Fall? <\/p><p>7. Was unternimmt der Bundesrat, damit die sich zurzeit ausbreitende Krankheit Ebola nicht über den Asylweg in die Schweiz eingeführt wird? Werden für Personen aus den betroffenen Staaten besondere grenzsanitarische Untersuchungen ins Auge gefasst?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Asylchaos endlich angehen!"}],"title":"Asylchaos endlich angehen!"}