{"id":20143705,"updated":"2023-07-28T14:58:02Z","additionalIndexing":"2811;04;09;Terrorismus;Fundamentalismus;Einbürgerung;Aberkennung von Rechten;Bürgerrecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-11T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L05K0506010601","name":"Bürgerrecht","type":1},{"key":"L04K08020208","name":"Fundamentalismus","type":1},{"key":"L04K04030108","name":"Terrorismus","type":1},{"key":"L05K0506010603","name":"Einbürgerung","type":1},{"key":"L04K05010101","name":"Aberkennung von Rechten","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-14T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-02-27T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-11-05T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SPK-SR","id":24,"name":"Staatspolitische Kommission SR","abbreviation1":"SPK-S","abbreviation2":"SPK","committeeNumber":24,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2775,"gender":"m","id":4075,"name":"Caroni Andrea","officialDenomination":"Caroni"},"language":"de"}],"sessionId":"5007"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1410386400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1473804000000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Mit der Aberkennung verliert die Person auch das Aufenthalts- beziehungsweise das Wiedereinreiserecht in die Schweiz. Nicht betroffen vom Anliegen sind Personen, die von ihrem Heimatstaat gesetzlich verpflichtet sind, Militärdienst zu leisten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Grundsatz, wonach das Schweizer Bürgerrecht nicht entzogen werden kann, wurde bereits in der Bundesverfassung von 1848 festgehalten. In der Praxis wurde dieser Grundsatz jedoch in zwei Fällen durchbrochen: Jede Schweizerin, die einen Ausländer heiratete, verlor ihr Schweizer Bürgerrecht. Während des Vollmachtenregimes sahen zwei bis 1947 geltende Bundesratsbeschlüsse vor, dass das Schweizer Bürgerrecht bei \"unschweizerischem Verhalten\" oder bei einem Sicherheitsrisiko entzogen werden konnte (AS 1943 398, AS 1945 291).<\/p><p>Nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts vom 29. September 1952 (Bürgerrechtsgesetz, BüG; SR 141.0) kann Doppelbürgern das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden, wenn ihr Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist. Diese Bestimmung ist seit 1. Januar 1953 in Kraft; sie wurde jedoch noch nie angewendet.<\/p><p>Aus der Botschaft zum BüG geht nicht näher hervor, in welchen Fällen ein solcher Entzug erfolgen soll (BBl 1951 II 669). Der Wortlaut der Bestimmung und die Praxis während des Zweiten Weltkriegs machen jedoch deutlich, dass dafür hohe Anforderungen gelten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass heute das Schweizer Bürgerrecht insbesondere dann entzogen werden kann, wenn die betreffende Person Delikte wie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264ff. StGB), Kriegsverbrechen (Art. 264bff. StGB) oder Verbrechen gegen den Staat und die Landesverteidigung (Art. 265ff. StGB) begangen hat.<\/p><p>Die Regelung zum Entzug des Schweizer Bürgerrechts wurde bei der Totalrevision des BüG (11.022 Bürgerrechtsgesetz. Totalrevision) unverändert übernommen (BBl 2014 5133). Doppelbürgern, die beispielsweise als Anhänger extremistischer Gruppierungen im Ausland Gräueltaten begangen haben oder an ihnen beteiligt waren, kann somit bereits heute das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden.<\/p><p>Gemäss dem Wortlaut der Motion soll das Schweizer Bürgerrecht bereits dann entzogen werden, wenn ein Doppelbürger für eine fremde Armee oder eine armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierung freiwillig Dienste leistet. Aus Sicht des Bundesrates wäre der generelle Entzug des Bürgerrechts in diesen Fällen nicht verhältnismässig. Doppelbürger, die sich in einem anderen Staat niederlassen und dort in der regulären Armee Militärdienst leisten, machen sich zudem nicht strafbar (Art. 94 Abs. 2 des Militärstrafgesetzes, MStG; SR 321.0).<\/p><p>Nach der Begründung der Motion soll der Entzug des Schweizer Bürgerrechts nur bei Personen erfolgen, die eingebürgert wurden. Personen, die das Bürgerrecht zum Beispiel durch Abstammung erhalten haben, sollen davon ausgenommen sein. Eine solche Unterscheidung widerspricht der schweizerischen Rechtsordnung, wonach alle Schweizerinnen und Schweizer die gleichen Rechte und Pflichten haben, und ist darüber hinaus problematisch im Hinblick auf die völkerrechtlichen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Uno-Pakt II; siehe auch Interpellation 10.3965 der SVP-Fraktion, \"Staatsbürgerschaft auf Probe\").<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bürgerrechtsgesetz folgendermassen anzupassen, dass Personen mit Doppelbürgerschaft (Schweiz und anderes Land), welche im Ausland nachweislich und freiwillig für eine fremde Armee oder eine armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierung gekämpft haben, beispielsweise Dschihadisten, das Schweizer Bürgerrecht aberkannt werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft"}],"title":"Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft"}