{"id":20143719,"updated":"2023-07-28T06:26:11Z","additionalIndexing":"48;32;Verkehrssicherheit;Verkehrsteilnehmer\/in","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-15T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L05K1801020101","name":"Verkehrsteilnehmer\/in","type":1},{"key":"L04K18020203","name":"Verkehrssicherheit","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-11-05T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1410732000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3719","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1985 über Fuss- und Wanderwege (FWG; SR 704) delegiert in den Artikeln 4, 5 und 6 die Zuständigkeit für die Fusswege weitgehend an die Kantone.<\/p><p>1. Eine allgemeingültige Definition für Zumutbarkeit und Gefahrlosigkeit in Bezug auf Fusswege für Kinder gibt es nicht, da in jedem Fall eine individuelle Betrachtung und Beurteilung angebracht ist. Die individuelle Beurteilung hängt von den örtlichen Begebenheiten, dem Verkehrsaufkommen und dem Kenntnisstand der Kinder ab. Kinder, die in einem städtischen Umfeld aufgewachsen sind, finden sich beispielsweise früher in komplexeren Verkehrssituationen zurecht als Kinder in Gebieten mit wenig Verkehr und wenig Berührungspunkten zwischen Fahr- und Fussverkehr.<\/p><p>2. Bedingt durch die gesetzlich festgelegte weitgehende Zuständigkeit der Kantone sind die Handlungsoptionen für den Bundesrat beschränkt. Dennoch wurden im Rahmen der Möglichkeiten auf verschiedenen Ebenen bereits Massnahmen eingeleitet:<\/p><p>- Im Rahmen von Via sicura hat das Parlament Infrastrukturmassnahmen verabschiedet. Die Strasseneigentümer aller Stufen sind gehalten, den Anliegen der Verkehrssicherheit bei Planung, Bau, Unterhalt, Betrieb, Signalisation und Markierung ihrer Strassen gebührend Rechnung zu tragen. Sie müssen ihr Strassennetz auf Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen hin analysieren und - wo nötig und verhältnismässig - angemessen sanieren. Zum Strassennetz gehören auch alle von den Fussgängern benützten öffentlichen Verkehrsflächen. Es besteht eine Reihe griffiger und praxistauglicher Instrumente, welche die Strasseneigentümer bei der Umsetzung dieser anspruchsvollen Aufgabe unterstützen.<\/p><p>- Im Bereich der Sensibilisierung und Bildung führt der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) seit vielen Jahren regelmässig Sensibilisierungskampagnen zum Schulweg durch. In der neuen Ausrichtung sind die Kampagnen nicht mehr an den Schulanfang gebunden, sondern behandeln den Schulweg an sich. Die Kampagnen richten sich vor allem an die erwachsenen Verkehrsteilnehmenden. Der FVS investiert aber weiter regelmässig in die Verkehrsbildung von Kindern ab dem Kindergartenalter. Den Kindern soll dabei auf spielerische Weise sowie durch praktische Übungen die Kompetenz zur Teilnahme am Strassenverkehr vermittelt werden. Die Verkehrsbildung ist gut etabliert, kantonal verankert und wird laufend evaluiert und weiterentwickelt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit der Neuorganisation und Zusammenlegung von Schularealen werden Schulwege immer länger und mit zunehmendem Verkehr auch immer komplizierter und gefährlicher. Mit dem neuen Kindergartenobligatorium besteht ab vier Jahren die Kindergartenpflicht. Aus der Bundesverfassung, Artikel 19, geht das Recht auf einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht hervor, der für jedermann zugänglich sein muss. Daraus geht auch der Anspruch auf einen bezüglich Länge und Gefahren zumutbaren Schulweg hervor. <\/p><p>In Artikel 2 FWG ist festgelegt, dass Fusswegnetze Verkehrsverbindungen für die Fussgängerinnen und Fussgänger sind, und in Absatz 3, dass Fusswegnetze insbesondere Wohngebiete, Arbeitsplatzgebiete, Kindergärten und Schulen erschliessen und verbinden. Sie müssen gemäss Artikel 6 möglichst gefahrlos begangen werden können. <\/p><p>Die Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Wie werden die Zumutbarkeit und die Gefahrlosigkeit, namentlich für jüngere Kinder, definiert?<\/p><p>2. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass die Kinder weiterhin selbstständig in die Schule gelangen können?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Für zumutbare und gefahrlose Schulwege"}],"title":"Für zumutbare und gefahrlose Schulwege"}