{"id":20143728,"updated":"2025-06-25T00:17:08Z","additionalIndexing":"15;2836;Unternehmen;Klein- und mittleres Unternehmen;Verwaltungsformalität;AHV","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2722,"gender":"m","id":3919,"name":"Niederberger Paul","officialDenomination":"Niederberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-09-16T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L04K07030601","name":"Unternehmen","type":1},{"key":"L05K0703060302","name":"Klein- und mittleres Unternehmen","type":1},{"key":"L04K08060113","name":"Verwaltungsformalität","type":1},{"key":"L05K0104010101","name":"AHV","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-11-27T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-04T00:00:00Z","text":"Das Geschäft wird von der Tagesordnung gestrichen.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-08T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-06-08T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-06-08T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 17.006.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-12T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-12T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 17.006.","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-11-12T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":2593,"gender":"m","id":1124,"name":"de Buman Dominique","officialDenomination":"de Buman"},"language":"fr"},{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":2751,"gender":"m","id":4045,"name":"Pardini Corrado","officialDenomination":"Pardini"},"language":"de"}],"sessionId":"5001"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1410818400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1417042800000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Eine interdepartementale Arbeitsgruppe, internationale Experten und betroffene Kreise aus Wirtschaft und Verwaltung haben das Thema umfassend bearbeitet und 13 konkrete Massnahmengruppen aufgelistet, welche die Unternehmen entlasten können. <\/p><p>Am 13. Dezember 2013 hat der Bundesrat den Bericht gutgeheissen und die breit anerkannten Verbesserungsmassnahmen präsentiert. Im Bericht inbegriffen war auch die Beseitigung zweier störender Elemente im Bereich des Massengeschäftes AHV: das Obligatorium der unterjährigen Anmeldung von Arbeitnehmenden durch die Unternehmen und der Versand eines Versicherungsausweises. Beide Normen sind auf Stufe Verordnung (Art. 136 AHVV; SR 831.101) verankert. Die Berichte haben klar aufgezeigt, dass heute für das tadellose Funktionieren der AHV weder ein AHV-Ausweis noch eine unterjährige Meldung notwendig sind. <\/p><p>Konkret geht es um die erst 2008 im Rahmen der Einführung der neuen AHV-Versichertennummer eingeführte Ordnungsbestimmung, dass Arbeitgeber neu eintretende Arbeitnehmende innert Monatsfrist nach Stellenantritt der Ausgleichskasse melden müssen. Diese Norm hat sich als unnötig und aufwendig erwiesen; insbesondere hilft sie nicht bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Es ist eine Vorschrift, welche allein den Zweck verfolgte, den Versicherten die Information zur abrechnenden Ausgleichskasse und zur Versichertennummer zu geben. In der Zwischenzeit ist die Versichertennummer schweizweit und für alle Altersgruppen auf der obligatorischen Krankenversicherungskarte enthalten, und über die abrechnende Ausgleichskasse gibt ein Abfragetool online und kostenlos Auskunft.<\/p><p>Völlig unverständlich hat nun der Bundesrat am 20. August 2014 einen Rückzieher gemacht: Er entschied, auf seinen Beschluss vom 13. Dezember 2013 zurückzukommen und die Pflicht der unterjährigen Meldung neuer Mitarbeitender an die Ausgleichskasse nicht abzuschaffen. Er will die Frage offenbar mit einer angekündigten Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) verknüpfen.<\/p><p>Diese brüske Richtungsänderung bringt für die KMU und alle Arbeitgeber keinerlei Verbesserungen. Mögliche, breit diskutierte, fachlich anerkannte und einfach umsetzbare administrative und finanzielle Entlastungen der Wirtschaft im Umfang von rund acht Millionen Franken jährlich müssen dringend umgesetzt werden. Mit der Abschaffung von Artikel 136 AHVV werden künftige gesetzliche Änderungen im Bereich des BGSA in keiner Art ausgeschlossen. <\/p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, hier einen für Bund und Wirtschaft kostenlosen und schnell umsetzbaren Tatbeweis für die administrative Entlastung der Wirtschaft zu erbringen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die administrative Entlastung der Unternehmen und insbesondere der KMU ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Er geht grundsätzlich mit dem Motionär einig, dass die unterjährige Anmeldung neuer Arbeitnehmender innert 30 Tagen nach Arbeitsaufnahme eine Ordnungsvorschrift darstellt, welche an sich zur Durchführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung nicht zwingend notwendig ist. Deswegen hat er im Rahmen des Berichtes über die Regulierungskosten in Erfüllung der Postulate Fournier 10.3429, \"Erhebung der Regulierungskosten\", und Zuppiger 10.3592, \"Messung der Regulierungskosten\", die Aufhebung der Anmeldepflicht nach Artikel 136 sowie des Versicherungsausweises nach Artikel 135bis der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV; SR 831.101) in Aussicht gestellt.<\/p><p>Mit Beschluss vom 20. August 2014 wurde das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vom Bundesrat beauftragt, bis Ende März 2015 eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41) vorzulegen. Dabei wurde u. a. geprüft, ob die Kontrollorgane dazu ermächtigt werden sollen, bei der Verletzung von Meldepflichten in Bagatellfällen selbstständig Sanktionen auszusprechen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat losgelöst von rein AHV-technischen Überlegungen seine ursprüngliche Haltung überdacht.<\/p><p>Entscheidend für das Rückkommen auf den Vorentscheid vom 13. Dezember 2013 und damit für den Verzicht auf die in Aussicht gestellte Aufhebung der Artikel 135bis und 136 AHVV war ausserdem die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung (SR 101) auf den 9. Februar 2014. Die zunehmende Mobilität der Arbeitnehmenden stellt die Behörden vor neue Herausforderungen. Grenzüberschreitende Tätigkeiten mit Bezug zur Schweiz müssen aus verschiedenen Gründen systematisch erfasst werden können. Bei der Umsetzung des BGSA besteht vonseiten der kantonalen Kontrollorgane ein Bedarf nach klaren formellen Vorschriften. Bei der Durchführung der Kontrollen ist nämlich die Einhaltung der spezialgesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Präzise Anmeldevorschriften und -fristen, deren Einhaltung leicht überprüft werden kann, ermöglichen die Durchführung effizienter Kontrollen. Sie schaffen auch Klarheit und leisten damit einen Beitrag zur Schwarzarbeitsbekämpfung. Im Rahmen der Beurteilung der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung ist die Anmeldepflicht nach Artikel 136 AHVV hingegen nicht von unmittelbarem Nutzen, da nur beitragspflichtige und damit versicherte Arbeitnehmende zu melden sind.<\/p><p>Aus den erwähnten Gründen hat der Bundesrat ein Rückkommen auf seinen ursprünglichen Vorentscheid als notwendig erachtet und beschlossen, auf die zuvor in Aussicht gestellte Aufhebung der Artikel 135bis und 136 AHVV zu verzichten. Daran hält er weiterhin fest.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, unnötige Administrativarbeiten der Unternehmen für die AHV abzuschaffen (Art. 136 AHVV).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Regulierungskosten für die Wirtschaft. Unnötige Administrativarbeiten für die AHV abschaffen"}],"title":"Regulierungskosten für die Wirtschaft. Unnötige Administrativarbeiten für die AHV abschaffen"}