﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143729</id><updated>2025-11-14T07:02:12Z</updated><additionalIndexing>10;32;2841;Anerkennung der Zeugnisse;Binnenmarkt EG;gegenseitige Anerkennung;Wissenserwerb;ärztlicher Beruf</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2707</code><gender>f</gender><id>3904</id><name>Schmid-Federer Barbara</name><officialDenomination>Schmid-Federer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K09020202</key><name>Binnenmarkt EG</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13010106</key><name>Wissenserwerb</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010504</key><name>ärztlicher Beruf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030102</key><name>Anerkennung der Zeugnisse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0506020501</key><name>gegenseitige Anerkennung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-11-28T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2728</code><gender>m</gender><id>3931</id><name>Weibel Thomas</name><officialDenomination>Weibel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2684</code><gender>f</gender><id>3881</id><name>Gilli Yvonne</name><officialDenomination>Gilli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2707</code><gender>f</gender><id>3904</id><name>Schmid-Federer Barbara</name><officialDenomination>Schmid-Federer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3729</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Beim IMI handelt es sich um eine Online-Anwendung, die es nationalen, regionalen und lokalen Behörden ermöglicht, schnell und einfach mit Verwaltungen im Ausland zu kommunizieren. Über diesen Zugang können die zuständigen Gesundheitsbehörden von Bund und Kanton prüfen, ob eine Berufsqualifikation im Herkunftsland zur beruflichen Tätigkeit z. B. als Ärztin oder Arzt berechtigt, und im negativen Fall die zum Schutze der Patientinnen und Patienten notwendigen Massnahmen (z. B. ein Tätigkeitsverbot) erlassen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Mebeko anerkennt heute EU-/Efta-Arztdiplome, ohne zu prüfen, ob die Inhaberin oder der Inhaber zur ärztlichen Tätigkeit im Herkunftsland berechtigt ist. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beispiel: Eine Inhaberin oder ein Inhaber eines eidgenössisch anerkannten deutschen Arztdiploms, die oder der in Deutschland über keine Berechtigung zur ärztlichen Tätigkeit durch die zuständige deutsche Behörde verfügt, darf mit dem in der Schweiz anerkannten Diplom hier unselbstständig ärztlich tätig sein. Diese Möglichkeit der Umgehung des Tätigkeitsverbots im Herkunftsland auf Kosten des Schutzes der schweizerischen Patienten ist stossend und muss verhindert werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das EU-Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) für die eidgenössischen oder kantonalen Behörden im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen nützlich wäre. Deshalb hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) als die für die Umsetzung von Anhang III des Freizügigkeitsabkommens (FZA) zuständige Stelle bereits im November 2012 bei der Europäischen Kommission die Absicht angemeldet, am IMI-System teilzunehmen. Die Kommission hat positiv auf die Anfrage reagiert, aber das Dossier ist seit der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" blockiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei den universitären Medizinalberufen und somit auch bei den Ärzten ist die Überprüfung der Berufsqualifikationen (Diplome) eine andere Amtshandlung als die Erteilung der Zulassung zur beruflichen Tätigkeit. Die Überprüfung und Anerkennung der Berufsqualifikationen wird von der Medizinalberufekommission (Mebeko) vorgenommen, während die Erteilung der Zulassung zur selbstständigen Tätigkeit für Ärztinnen und Ärzte in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Einer Person, die nicht mehr zur beruflichen Tätigkeit zugelassen ist, wird nicht das Diplom, sondern die Zulassung entzogen. Es ist somit in erster Linie Sache des betroffenen Kantons, gegebenenfalls mithilfe des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des SBFI zu prüfen, ob die Person, die sich auf seinem Gebiet beruflich etablieren will, in ihrem Herkunftsland keinem Tätigkeitsverbot unterliegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei allen in einer Institution angestellten Personen, die ihren Beruf unter Aufsicht ausüben, ist die Überprüfung, ob im Herkunftsland ein Tätigkeitsverbot verhängt wurde, Sache der Arbeitgeber, namentlich der Spitäler. Das ist Teil ihrer Sorgfaltspflicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei Leistungserbringern, die 90 Tage in der Schweiz tätig sind, wird systematisch geprüft, ob die Person in ihrem Herkunftsland zur beruflichen Tätigkeit zugelassen ist. Bei allen Personen, die sich in der Schweiz etablieren möchten, ermöglicht bereits Artikel 56 der in Anhang III FZA übernommenen Richtlinie 2005/36/EG ohne Teilnahme am IMI-System zu überprüfen, ob eine Person in ihrem Herkunftsland zur beruflichen Tätigkeit zugelassen ist. Die zuständigen Schweizer Behörden können bereits Informationen zu den verhängten Disziplinarstrafen oder strafrechtlichen Sanktionen oder zu schwerwiegenden, genau bestimmten Sachverhalten, die Konsequenzen für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit haben können, einholen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Derzeit wird das Bundesgesetz über Medizinalberufe revidiert. Der Revisionsentwurf wurde im Nationalrat als Zweitrat debattiert, jetzt gilt es noch, die Differenzen mit dem Ständerat zu bereinigen. Der Revisionsentwurf sieht vor, dass jede Person, die einen Medizinalberuf ausübt, im Medizinalberuferegister (Medreg) eingetragen wird. Der Nationalrat hat zudem beschlossen, dass im Register aufgeführt wird, wenn eine auf dem kantonalen Recht beruhende Disziplinarmassnahme gegen die betroffene Person ergriffen wurde. Dies soll die Aufgabe der kantonalen Behörden vereinfachen und die Patientensicherheit erhöhen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Frage zu beantworten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was unternimmt er, um eine Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) zu ermöglichen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schweizer Teilnahme am Informationssystem IMI zwecks Prüfung der Gültigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen</value></text></texts><title>Schweizer Teilnahme am Informationssystem IMI zwecks Prüfung der Gültigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen</title></affair>