{"id":20143732,"updated":"2023-07-28T06:20:23Z","additionalIndexing":"52;08;Grundwasser;internationales Übereinkommen;natürliche Umgebung;Naturgefahren;Überschwemmung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-17T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L05K0602020603","name":"Überschwemmung","type":1},{"key":"L05K0601030202","name":"Naturgefahren","type":1},{"key":"L05K0603030203","name":"Grundwasser","type":1},{"key":"L02K0603","name":"natürliche Umgebung","type":1},{"key":"L03K100202","name":"internationales Übereinkommen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-11-05T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1410904800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2665,"gender":"m","id":3829,"name":"Tschümperlin Andy","officialDenomination":"Tschümperlin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2762,"gender":"f","id":4058,"name":"Badran Jacqueline","officialDenomination":"Badran Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3732","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Alpenrhein ist heute im Wesentlichen ein gebändigter, unnatürlicher Kanal. Das Entwicklungskonzept Alpenrhein, gemeinsam von Graubünden, St. Gallen, Vorarlberg, Liechtenstein und Vertretern der Bundesstellen in Wien und Bern unterzeichnet, bildet die Grundlage für Massnahmen am Alpenrhein. Darin sind 19 Aufweitungen vorgesehen. Auf der schweizerisch-österreichischen Strecke sowie in Maienfeld\/GR und Bad Ragaz\/SG sind die Planungen dafür schon sehr konkret. Auf der schweizerisch-liechtensteinischen Strecke sind für die vorgesehenen Aufweitungen keine konkreten Planungsschritte erkennbar. Sie sind aber als Trittsteine zwischen den erwähnten Aufweitungen von grosser wasserwirtschaftlicher und ökologischer Bedeutung. Sie unterstützen die Verbesserung der Lebensräume von bedrohten Arten, wie die Wanderfische Nase, vom Bodensee zur Fortpflanzung in den Alpenrhein aufsteigende Felchen und (rückwandernde) Seeforellen oder die auf den Kiesbänken des Alpenrheins vorkommenden Rote-Liste-Arten Kleiner Rohrkolben (Typha minima) und Deutsche Tamariske (Myricaria germanica). Zudem könnten trockengefallene Giessen wieder bewässert werden und die teils nicht mehr zuverlässigen Schutz bietenden Dämme saniert werden. Und nicht zuletzt bieten Aufweitungen der Bevölkerung sehr bedeutende Erholungsgebiete.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Alpenrhein ist ein internationales Gewässer mit den Anrainerstaaten Schweiz (Kanton Graubünden und Kanton St. Gallen), Liechtenstein und Österreich (Land Vorarlberg). Mit der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (Irka) und der Internationalen Rheinregulierung (IRR) bestehen zwei Gremien, welche zum Wohle des Alpenrheins zusammenarbeiten.<\/p><p>Die Irka und die IRR haben im Jahr 2005 das Entwicklungskonzept Alpenrhein unterzeichnet. Das Entwicklungskonzept stellt ein umfassendes, länderübergreifendes Gesamtkonzept dar, welches die Grundlage für ein koordiniertes, gemeinsames Handeln am Alpenrhein bildet. Dieses Gesamtkonzept beinhaltet die zentralen Themenbereiche Hochwasserschutz, Ökologie, Grundwasser sowie Leben und Arbeiten (Landwirtschaft, Energie, Erholung usw.).<\/p><p>Sechs der insgesamt neunzehn Aufweitungen aus dem Entwicklungskonzept Alpenrhein liegen auf der schweizerisch-liechtensteinischen Strecke. Die Machbarkeit dieser Aufweitungsmassnahmen ist in Prüfung. Konkrete Projekte wurden bisher nicht gestartet. Verantwortlich für die Planung und Umsetzung der Massnahmen sind Liechtenstein und der Kanton St. Gallen. Der Bund ist Subventions- und Aufsichtsbehörde und unterstützt den Kanton St. Gallen in der Planung und Realisierung der Massnahmen.<\/p><p>2. Der Bund unterstützt die Massnahmen zur Verbesserung der Grundwasserverhältnisse und des ökologischen Zustands des Alpenrheins. Diese Massnahmen stellen einen gesetzlichen Auftrag im Rahmen des Gewässerschutzgesetzes (SR 814.20) dar. Die Wichtigkeit dieser Massnahmen kommt sowohl im Entwicklungskonzept Alpenrhein wie auch in der Revitalisierungsplanung des Kantons St. Gallen zum Ausdruck. Alle Aufweitungsmassnahmen am Alpenrhein haben in der Revitalisierungsplanung des Kantons St. Gallen hohe oder mittlere Priorität.<\/p><p>3. Der erste Staatsvertrag zum Hochwasserschutz am Alpenrhein auf der untersten Strecke Illmündung-Bodensee wurde im Jahr 1892 abgeschlossen und bildet die Grundlage für die Regulierung des Rheinlaufs auf diesem Abschnitt. Verantwortlich dafür ist die IRR. Auf den oberliegenden Abschnitten liegt die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen in der Hoheit des jeweiligen Landes bzw. Kantons. Koordiniert werden die Massnahmen über die Irka.<\/p><p>Für eine detaillierte Planung und Umsetzung von Aufweitungsmassnahmen auf der liechtensteinisch-schweizerischen Grenzstrecke wird eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein, dem Kanton St. Gallen und dem Bund notwendig sein. Die Art der Zusammenarbeit ist zum heutigen Zeitpunkt noch offen. Ein Staatsvertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz ist dabei eine von mehreren Möglichkeiten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: <\/p><p>1. Wie ist der Stand der Planung für die Aufweitungen des Alpenrheins auf der liechtensteinisch-schweizerischen Grenzstrecke, und was ist die Rolle des Bundes bei diesen Vorhaben?<\/p><p>2. Unterstützt er die Bestrebungen zur Verbesserung der Grundwasserverhältnisse und der davon abhängigen Lebensräume sowie der ökologischen Bedingungen für die im Grenzabschnitt vorkommenden bedrohten Arten, insbesondere für die Wanderfische wie Nase, vom Bodensee zur Fortpflanzung in den Alpenrhein aufsteigende Felchen und (rückwandernde) Seeforellen oder Pflanzenarten wie Kleiner Rohrkolben und Deutsche Tamariske?<\/p><p>3. Hält er einen Staatsvertrag zwischen Liechtenstein und dem Bund für die Rheinstrecke Ellhorn-Ruggell für sinnvoll, um die Planung und Umsetzung von Flussaufweitungen sicherzustellen und Ziele wie die Stabilisierung der Sohlenlage, die Finanzierung und den Unterhalt zu koordinieren, analog den Staatsverträgen für die unterliegende Rheinstrecke Illmündung-Bodensee?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Staatsvertrag für den ökologischen Zustand des Alpenrheins"}],"title":"Staatsvertrag für den ökologischen Zustand des Alpenrheins"}