﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143750</id><updated>2023-07-28T06:31:33Z</updated><additionalIndexing>48;2831;04;Sprache;Submissionswesen;SBB;öffentliches Bauwesen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3009</code><gender>f</gender><id>4109</id><name>Piller Carrard Valérie</name><officialDenomination>Piller Carrard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1801021103</key><name>SBB</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07010305</key><name>Submissionswesen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07050301</key><name>öffentliches Bauwesen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01060103</key><name>Sprache</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-20T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-11-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3009</code><gender>f</gender><id>4109</id><name>Piller Carrard Valérie</name><officialDenomination>Piller Carrard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3750</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Interpellantin. In diesem Zusammenhang wurden bereits verschiedene Vorstösse (Postulat Darbellay 12.3910; Motion Hodgers 12.3739; Motion de Buman 12.3914; Motion Bourgeois 13.4042; Interpellation Cassis 14.3885; Motion Cassis 14.3886; Interpellation Semadeni 14.3870 und Motion Regazzi 14.3872) eingereicht. Das Bundesgesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1; VöB, SR 172.056.11) sollen die Gleichbehandlung aller Anbieterinnen und Anbieter und auch der Sprachregionen gewährleisten. Bund und weite Teile der SBB unterstehen diesen Erlassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat in Umsetzung der Motion de Buman 12.3914 am 30. April 2014 festgelegt, dass Vergabestellen des Bundes künftig bei der Ausschreibung (Publikation) und bei der Entgegennahme von Angeboten, Teilnahmeanträgen und Fragen konsequent alle drei Amtssprachen des Bundes selber verwenden und akzeptieren sollen. Im Einladungsverfahren soll nach Möglichkeit mindestens ein Angebot verlangt werden, das von einem Anbietenden aus einer anderen Sprachregion stammt. Dieser Entscheid wird im Rahmen der anstehenden Revision des Beschaffungsrechts umgesetzt. Die Vernehmlassung zum revidierten BöB/VöB wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 eröffnet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die SBB sind grundsätzlich an das Beschaffungsrecht gebunden und verpflichtet, dieses einzuhalten. Der Bund ist als Eigner daran interessiert, dass die SBB bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen keine sprachliche Minderheit diskriminieren. Betroffene Anbieterinnen und Anbieter können diese Ausschreibung einer gerichtlichen Prüfung unterziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie oben beschrieben wird im Rahmen der laufenden Revision des Beschaffungsrechts die Verwendung aller Amtssprachen für Anbietereingaben vorgesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gemäss geltendem Recht werden Güter und Dienstleistungen in wenigstens zwei Amtssprachen ausgeschrieben und zugeschlagen. Bei Bauvorhaben und damit verbundenen Lieferungen und Dienstleistungen erfolgt die Veröffentlichung wenigstens in der Amtssprache des Standorts der Baute. Nicht erforderlich ist hingegen, auch die zur Ausschreibung gehörenden Unterlagen mehrsprachig zur Verfügung zu stellen, da deren Übersetzung in eine Zweitsprache in der Regel mit grossem Aufwand und damit auch hohen Kosten verbunden ist. Das aktuelle Beschaffungsrecht schliesst nicht aus, dass Anträge auf Teilnahme oder Angebote in lediglich einer Sprache zugelassen werden können (vgl. Anhang 4 Ziff. 6b und Anhang 5 VöB). Daher kann es vorkommen, dass gewisse sprachliche Bedingungen gestellt werden, sofern dafür sachliche Gründe vorliegen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Aus verschiedenen Quellen war zu erfahren, dass der Waadtländer Staatsrat die SBB in einem Brief dazu aufgefordert hat, zu den Sprachanforderungen in ihren Ausschreibungsverfahren Stellung zu nehmen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn wie in der betroffenen Ausschreibung Deutsch verlangt wird, so kann dies dazu führen, dass französischsprachige Unternehmen darauf verzichten, eine Offerte zu unterbreiten - dies ist äusserst diskriminierend. Es ist noch verständlich, dass die Offerte auf Deutsch eingereicht werden muss. Doch zu verlangen, dass das Projekt danach vollständig auf Deutsch ausgeführt wird, ist absolut unverständlich. Als bundesnaher Betrieb sind die SBB dazu angehalten, mit gutem Beispiel voranzugehen und jegliche Diskriminierung zu vermeiden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit Längerem werden bei den Zuschlägen im öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes Deutschschweizer Unternehmen begünstigt: Nur bei 9 Prozent der Ausschreibungen erhält ein Unternehmen aus der Romandie den Zuschlag. Bei Ausschreibungen, die Deutsch als einzige Arbeitssprache festlegen, sind nichtdeutschsprachige Unternehmen nämlich benachteiligt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch wenn die Motion de Buman 12.3914 angenommen wurde, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er bereit, bei den SBB zu intervenieren, damit sie die Sprachminderheiten unseres Landes besser berücksichtigt und auf die obengenannte Praxis verzichten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hält er es für normal, dass in komplexen Projekten gleich während mehrerer Projektphasen sprachliche Anforderungen erfüllt werden müssen und französischsprachige Unternehmen deswegen darauf verzichten, eine Offerte zu unterbreiten? Was gedenkt er zu unternehmen, um diese Ungleichheit zu beheben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bestehen auch in Ausschreibungen des Bundes solche Anforderungen an die Arbeitssprache bei der Projektumsetzung?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ausschreibungen der SBB. Alle Landessprachen berücksichtigen</value></text></texts><title>Ausschreibungen der SBB. Alle Landessprachen berücksichtigen</title></affair>