﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143754</id><updated>2023-07-28T06:28:47Z</updated><additionalIndexing>1211;04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-14T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2014-11-28T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-09-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2690</code><gender>m</gender><id>3887</id><name>Heer Alfred</name><officialDenomination>Heer</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>14.3754</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Reform des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts hat heute nachweislich in die falsche Richtung geführt. Die durch die Revision angeregte Professionalisierung und Zentralisierung hat zu einem ungeahnten Kostenwachstum geführt. Die Gemeinden wurden dabei ihrer sozial- und finanzpolitischen Kompetenzen beraubt. Dies verlangt nach einer umgehenden Korrektur. Die Gemeindebehörden brauchen wieder entsprechende Entscheidkompetenz. Die Ebenen des Entscheidens und Bezahlens müssen wieder zugunsten einer subsidiären Lösung aufeinander abgestimmt werden. Ausserdem muss die durch die Professionalisierung und Zentralisierung ausgelöste Kostenlawine zwingend rückgängig gemacht werden. Die Gemeindeautonomie, das Subsidiaritäts- und das Milizprinzip sind grundlegende Werte unseres Staatswesens und müssen vor allem im Bereich der Fürsorge und Vormundschaft gestärkt statt abgebaut werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Gleichzeitig haben die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) ihre Arbeit aufgenommen. Das neue Recht brachte verschiedene Neuerungen, die vom Gesetzgeber bewusst eingeführt worden sind und die teilweise auch einen (vorhersehbaren) Mehraufwand für die vollziehenden Behörden nach sich gezogen haben. Dazu gehört insbesondere die Vorgabe, dass die Kesb als Fachbehörden zu besetzen sind. Die Einführung dieser Massnahme geht mit einem gewissen Zusatzaufwand einher, der aber zurückgehen sollte, sobald die heutigen Strukturen angepasst worden sind und sich das System eingespielt hat. Bei der Vorgabe, dass es sich bei den Kesb um Fachbehörden handeln muss, handelt es sich um eine zentrale Errungenschaft des neuen Rechts, die nicht nach derart kurzer Zeit wieder infrage gestellt werden sollte. Vielmehr sollte dem neuen System Gelegenheit gegeben werden, sich zu bewähren. Der Bundesrat hat sich bereiterklärt, in einer ersten Evaluation zu prüfen, wie sich die Qualität und die Kosten der behördlichen Leistungen sowie die Zahl der Massnahmen (Personenzahl) und neueröffneten Verfahren seit dem Inkrafttreten des neuen Rechts entwickelt haben (vgl. Postulat Schneeberger 14.3776 und Postulat der sozialdemokratischen Fraktion 14.3891). Nicht zuletzt will er im Rahmen dieser Evaluation prüfen, ob die Ziele der Revision erreicht worden sind. Erst nach dieser Prüfung wird der Bundesrat entscheiden, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere von Artikel 440 ZGB, einzuleiten, sodass die Mitsprache der Gemeinden im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes gewährleistet ist. Im Rahmen der Gemeindeautonomie soll die sogenannte Professionalisierung und Zentralisierung im Vormundschaftswesen gebremst oder rückgängig gemacht werden können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kindes- und Erwachsenenschutz. Anpassung</value></text></texts><title>Kindes- und Erwachsenenschutz. Anpassung</title></affair>