﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143755</id><updated>2025-11-14T06:48:00Z</updated><additionalIndexing>24;28</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-11-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3755</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Grundsätze und der bisherige Verlauf des Programms, die Ergebnisse der Evaluationsstudien sowie die Gründe für eine Verlängerung des Programms sind im Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 12. August 2014 zur Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung und der Stellungnahme des Bundesrates vom 3. September 2014 ausführlich dargelegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Beim Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) handelt es sich um ein befristetes Impulsprogramm. Ziel ist es, mit den Finanzhilfen des Bundes die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen für Kinder zu fördern. Damit soll den Eltern ermöglicht werden, Familie und Arbeit oder Ausbildung besser zu vereinbaren. Finanzhilfen können Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung gewährt werden, die neue Betreuungsplätze schaffen. Die Fortschritte des Programms werden in jährlichen Bilanzen analysiert. Zusätzlich wird das Programm regelmässig durch externe Forschungsbüros evaluiert. Sämtliche Publikationen sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen verfügbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bund hat mit dem Impulsprogramm bis am 1. Oktober 2014 die Schaffung von mehr als 45 000 neuen Betreuungsplätzen unterstützt. Laut den Evaluationen des Programms existieren mehr als 95 Prozent dieser Plätze auch noch nach Ende der Finanzhilfen. Im Übrigen zeigt die im Rahmen des Nationalfondsprogramms 60 erstellte Studie "Familienergänzende Kinderbetreuung und Gleichstellung", dass der Versorgungsgrad an Vollzeitplätzen in der Schweiz im Durchschnitt im Vorschulbereich lediglich 11 Prozent und im schulergänzenden Bereich sogar nur 8 Prozent beträgt. Um verlässlich beurteilen zu können, ob das neu geschaffene Angebot die Nachfrage zu decken vermag, werden entsprechende statistische Grundlagen bereitgestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Finanzhilfen dienen den Kindertagesstätten in den ersten zwei Jahren zur Finanzierung der Aufbauphase des Betriebs. Die Institutionen müssen in der Regel hohe Anfangsinvestitionen tätigen. Zudem fallen bereits von Beginn an hohe Betriebskosten an, obschon die angebotenen Betreuungsplätze erst nach und nach besetzt werden können. Mit den Finanzhilfen kann ein Teil dieser ungedeckten Betriebs- und Investitionskosten finanziert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Bis zum 1. Oktober 2014 konnte die Schaffung von mehr als 45 000 neuen Plätzen unterstützt werden. Dies entspricht einer Erhöhung des geschätzten Platzangebots von rund 90 Prozent. Wie die neueste Evaluation des Programms zeigt, tragen die Betreuungseinrichtungen viel zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Ohne Betreuungsplatz müsste rund die Hälfte der befragten Eltern die Erwerbstätigkeit aufgeben oder reduzieren. Die Finanzhilfen wirken zudem sehr nachhaltig: 98 Prozent der Kindertagesstätten und 95 Prozent der schulergänzenden Einrichtungen sind auch nach dem Ende der Finanzhilfen des Bundes noch in Betrieb.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Finanzhilfen werden sowohl für neue Institutionen als auch für bestehende Institutionen, die ihr Angebot wesentlich erhöhen, gewährt. Die Institutionen müssen über mindestens zehn Plätze verfügen oder ihr Platzangebot um einen Drittel, mindestens aber um zehn Plätze erhöhen. Das Angebot muss einem Bedarf entsprechen und den kantonalen Qualitätsanforderungen genügen. Die Finanzierung muss langfristig, mindestens aber für sechs Jahre gesichert erscheinen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die langfristige Perspektive für die familienergänzende Kinderbetreuung hängt von der längerfristigen Entwicklung der Nachfrage nach Betreuungsplätzen und damit von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Trends ab. Die Rahmenbedingungen für Finanzhilfen müssen deshalb so ausgestaltet sein, dass sie flexibel auf sich ändernde Bedürfnisse reagieren können. Die Zuständigkeit für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt hauptsächlich bei den Kantonen und Gemeinden. Die Rahmenbedingungen müssen diese föderal ausgestalteten Zuständigkeiten beachten. Das Impulsprogramm des Bundes berücksichtigt dies, indem den Kantonen die Beitragsgesuche zur Stellungnahme unterbreitet werden, die Finanzhilfe nur einen Teil der Kosten für neu geschaffene Plätze übernimmt und auf maximal drei Jahre begrenzt ist.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In der Herbstsession 2014 wurde das Geschäft "Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung" behandelt. Die finanzielle Unterstützung familienergänzender Kinderbetreuung durch den Bund soll über den 31. Januar 2015 hinaus weitergeführt werden. Es geht um 120 Millionen Franken. Es fehlen in diesem Bereich genaue Zahlen und Informationen, um eine gezielte Hilfe vom Bund leisten zu können. Aus diesem Grund wird der Bundesrat gebeten, vollständige Berichte über entsprechende Zahlen und Informationen auszuarbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir bitten den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gibt es ein Konzept zu dieser Finanzierung (Strategie, Ziele und Massnahmen, Messbarkeit)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie kann eine Übersicht über Betreuungszahlen bezüglich der Anzahl existierender bzw. nötiger Plätze geschaffen werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wozu wird die Finanzhilfe des Bundes in sogenannten "Kitas" eingesetzt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Auswirkungen auf die familienergänzende Kinderbetreuung hatte das Unterstützungsprogramm bisher?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welches sind die nötigen Kriterien für das Erhalten der finanziellen Unterstützung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Rahmenbedingungen kann man für eine langfristige und gezielte Finanzhilfe der familienergänzenden Kinderbetreuung aufzeichnen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gezielte Weiterentwicklung der Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung</value></text></texts><title>Gezielte Weiterentwicklung der Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung</title></affair>