{"id":20143762,"updated":"2023-07-28T06:23:08Z","additionalIndexing":"08;09;1236","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-23T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-13T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-11-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411423200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1473717600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2614,"gender":"f","id":1139,"name":"Markwalder Christa","officialDenomination":"Markwalder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2678,"gender":"f","id":3875,"name":"Eichenberger-Walther Corina","officialDenomination":"Eichenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2496,"gender":"f","id":472,"name":"Haller Vannini Ursula","officialDenomination":"Haller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3008,"gender":"m","id":4105,"name":"Ziörjen Lothar","officialDenomination":"Ziörjen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2788,"gender":"m","id":4079,"name":"Derder Fathi","officialDenomination":"Derder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2703,"gender":"f","id":3900,"name":"Perrinjaquet Sylvie","officialDenomination":"Perrinjaquet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3762","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Bund engagiert sich seit Jahrzehnten im Rahmen von friedensfördernden und menschenrechtsstärkenden Massnahmen. Beide Bereiche sind in der Bundesverfassung verankert, welche den Bund in Artikel 54 Absatz 2 ausdrücklich zum Einsatz für die Achtung der Menschenrechte und zur Förderung von Demokratie sowie friedlichem Zusammenleben der Völker verpflichtet. Gleichzeitig verpflichtet Artikel 58 Absatz 2 auch die Armee, zur Erhaltung des Friedens beizutragen.<\/p><p>Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich die zivile, die zivil-militärische und die militärische Friedensförderung wechselseitig bedingen und unterstützen. Erst kürzlich wies der Uno-Sicherheitsrat in seiner Resolution Nr. 2086 (2013) erneut darauf hin, \"dass das Spektrum der Friedenssicherung von traditionellen Friedenssicherungsmissionen, die hauptsächlich Waffenruhen überwachen, bis zu komplexen, mehrdimensionalen Einsätzen reicht, deren Ziel darin besteht, Friedenskonsolidierungsaufgaben wahrzunehmen und die tieferen Ursachen von Konflikten anzugehen\". \"Mehrdimensionale Friedenssicherungsmissionen\" seien unverzichtbar, um \"bei Konflikten in allen Phasen von der Prävention über die Beilegung bis zur Friedenskonsolidierung nach Konflikten\" das ganze Spektrum von \"zivilen, polizeilichen und militärischen Kapazitäten kombiniert und unter einheitlicher Führung\" wirksam einsetzen zu können.<\/p><p>Während der Bund über eine gesetzliche Grundlage verfügt, um die Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte mittels mehrjähriger Rahmenkredite zu finanzieren, fehlt diese gesetzliche Grundlage im Bereich der militärischen Friedensförderung. Dies steht im Widerspruch zum langjährigen Ziel des Bundesrates, die wesentlichen finanzrelevanten aussenpolitischen Tätigkeitsfelder im Grundsatz auf formelle gesetzliche Grundlagen abzustützen. Dazu gehört auch die mit der zivilen Friedensförderung eng verknüpfte militärische Friedensförderung. Dem Bund wird damit also kein neues aussenpolitisches Tätigkeitsfeld eröffnet.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass sich die zivile und die militärische Friedensförderung wechselseitig bedingen und unterstützen.<\/p><p>Es gilt jedoch zu beachten, dass sich die militärische Friedensförderung von ihren Voraussetzungen und Rahmenbedingungen her von der zivilen Friedensförderung unterscheidet. Für die Schweiz kommen bei der militärischen Friedensförderung nur Einsätze in Frage, die gewisse Voraussetzungen erfüllen: So müssen sie nicht nur im aussen- und sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz liegen, sondern auch über ein Mandat der Uno oder der OSZE verfügen, nicht auf die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung hinauslaufen und ausrüstungsbedingt innerhalb von gewissen Regionen und Klimazonen liegen. Die Planbarkeit für neue Einsätze wird auch dadurch eingeschränkt, dass bewaffnete Einsätze vom Parlament bewilligt werden müssen. In Anbetracht dieser Unwägbarkeiten wäre ein Rahmenkredit wenig sinnvoll.<\/p><p>Mit dem Anliegen der verbesserten zeitlichen Abstimmung soll für die Periode 2017 bis 2020 der Rahmenkredit zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit im Rahmen der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit beantragt werden. Über 90 Prozent des Rahmenkredites zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit ist der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit gemäss dem OECD-Ausschuss für Entwicklungshilfe anrechenbar. Die Integration des Kredites in die Botschaft der internationalen Zusammenarbeit ab 2017 soll die Kohärenz zwischen den Themenbereichen menschliche Sicherheit, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit stärken. Dies gilt insbesondere für das verstärkte Engagement der Schweiz in fragilen Kontexten, wo Beiträge zur Friedensförderung und zum Staatsaufbau im Sinne einer langfristig orientierten Fragilitätsreduktion im Zentrum stehen.<\/p><p>Aus den genannten Gründen ist die Ausweitung des Geltungsbereiches des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (SR 193.9) auf die militärische Friedensförderung abzulehnen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (SR 193.9) auf die militärische Friedensförderung auszuweiten und dem Parlament in einer separaten Botschaft zwei Rahmenkredite zur militärischen Friedensförderung und zur zivilen Förderung der menschlichen Sicherheit vorzulegen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zivile und militärische Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte. Eine Botschaft mit zwei Rahmenkrediten"}],"title":"Zivile und militärische Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte. Eine Botschaft mit zwei Rahmenkrediten"}