{"id":20143763,"updated":"2023-07-28T06:22:58Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-23T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-11-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411423200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2694,"gender":"m","id":3891,"name":"Jositsch Daniel","officialDenomination":"Jositsch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2684,"gender":"f","id":3881,"name":"Gilli Yvonne","officialDenomination":"Gilli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2751,"gender":"m","id":4045,"name":"Pardini Corrado","officialDenomination":"Pardini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2762,"gender":"f","id":4058,"name":"Badran Jacqueline","officialDenomination":"Badran Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3763","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Behandlungskosten werden heute nach dem \"Tiers payant\"-System oder dem \"Tiers garant\"-System abgerechnet. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, insbesondere wegen bestehender Gesetzeslücken, die immer zu Lasten der Patientinnen und Patienten ausgelegt werden. Versicherte, welche nicht mehr in der Lage sind, die in Rechnung gestellten Beträge für ambulante Behandlungen oder Medikamente aus dem eigenen Portemonnaie vorzuschiessen, bevor die Leistungen durch die Krankenversicherer rückvergütet werden, riskieren Mahn- und Betreibungsgebühren, oder sie verzichten trotz medizinischer Notwendigkeit auf einen Arztbesuch. Einzelne Versicherer rechnen heute mit Apotheken nicht mehr im System des \"Tiers payant\" ab, um für schwer- oder chronischkranke Versicherte unattraktiv zu werden. Schliesslich erfolgen die Rückerstattungen von den Versicherten oft viel zu spät, so dass in vielen Fällen Mahn-, Bearbeitungs- und Betreibungsgebühren bei Versicherten anfallen, die es finanziell am wenigsten gut tragen können. Zwar hat das BAG eine Meldestelle für zu späte Rückerstattungen durch die Versicherer eingerichtet, jedoch bietet diese Meldestelle im individuellen Fall kaum Unterstützung, weil die Mittel begrenzt sind und eine Verspätung sehr grosszügig von bis zu drei Monaten akzeptiert wird.<\/p><p>Ein weiteres Problem stellt sich bei der Zustellung der Rechnungskopie. Oftmals können Versicherte die Rechtmässigkeit der Rechnung weder prüfen noch Einfluss nehmen, weil sie keine Rechnungskopie erhalten oder die Rechnung von den Versicherungen unbesehen bezahlt wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Krankenpflegeversicherung fusst auf dem Kostenvergütungsprinzip. Innerhalb desselben sind zwei Varianten zu unterscheiden: erstens Tiers garant und zweitens Tiers payant. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) regelt die Honorarschuldnerschaft in Artikel 42 KVG. In Artikel 59 der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) wird die Rechnungsstellung geregelt. Haben Versicherer und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart, so schulden die Versicherten den Leistungserbringern die Vergütung der Leistung. Die Versicherten haben in diesem Falle gegenüber dem Versicherer einen Anspruch auf Rückerstattung (Art. 42 Abs. 1 KVG; System des Tiers garant). In Abweichung von Artikel 22 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1) kann dieser Anspruch dem Leistungserbringer abgetreten werden. Versicherer und Leistungserbringer können vereinbaren, dass der Versicherer die Vergütung dem Leistungserbringer schuldet (System des Tiers payant). Im Falle der stationären Behandlung schuldet der Versicherer, in Abweichung von Absatz 1, den auf ihn entfallenden Anteil an der Vergütung (Art. 42 Abs. 2 KVG).<\/p><p>Dieses System wurde bereits in der Botschaft vom 6. November 1991 (vgl. BBl 1992 I 170 f.) so vorgeschlagen. Der Bundesrat begründete dies damals damit, dass die Verantwortung und das Kostenbewusstsein der Versicherten gestärkt werden. Er stellte daher das System des Tiers garant in den Vordergrund. Danach schuldet der Versicherte dem Leistungserbringer die Vergütung und hat gegenüber seinem Versicherer Anspruch auf deren Rückerstattung.<\/p><p>1.\/2. Die obengenannten gesetzlichen Bestimmungen enthalten wohl Regeln zur Rechnungsstellung, hingegen enthalten diese keine Frist, welche die Rückerstattung sowie die Zustellung der Rechnungskopie innert 30 Tagen sicherstellt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft gestützt auf Artikel 21 Absatz 3 KVG im Rahmen von Audits stichprobenweise die Rückzahlungsfristen im Tiers garant. Zudem wird bei den Versicherern zurzeit eine spezielle Evaluation betreffend die Rückzahlungsfristen vorgenommen. Allerdings hat das BAG unter dem geltenden Recht keine direkte gesetzliche Grundlage, um eine Rückzahlung innert 30 Tagen durchzusetzen. Gestützt auf das allgemeine Gleichbehandlungsgebot kann das BAG in diesem Fall den Versicherer höchstens darauf hinweisen, dass die Rückzahlung fristgerecht vorgenommen werden sollte. Nach Auswertung dieser Evaluation wird geprüft, welche Massnahmen zu ergreifen sind. Der Bundesrat wird auch prüfen, ob Massnahmen zur Zustellung der Kopie der Rechnung durch den Leistungserbringer (welche an den Krankenversicherer gegangen ist) an die versicherte Person angezeigt sind (im System des Tiers payant).<\/p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Risikoselektion auch dadurch entgegengewirkt werden kann, indem die Anreize zur Risikoselektion vermindert werden. Soeben hat der Bundesrat auf der Grundlage der vom Parlament am 21. März 2014 verabschiedeten Änderung des KVG in der Verordnung über den Risikoausgleich einen zusätzlichen Indikator festgelegt. Insbesondere sollen neu auch hohe Medikamentenkosten im Risikoausgleich erfasst werden. Mit der neuen Ausgleichsformel wird der Anreiz zur Risikoselektion weiter vermindert. Zudem schlägt der Bundesrat mit einem Revisionsentwurf des KVG auch die institutionelle Trennung der sozialen Krankenversicherung und der Zusatzversicherung vor. Damit strebt er eine Verbesserung des Datenschutzes an, welche auch der Risikoselektion entgegenwirkt.<\/p><p>Im Rahmen der parlamentarischen Initiative Kessler 13.411, \"Risikoselektion durch die Krankenkassen von Patienten mit teuren Medikamenten soll unterbunden werden\", wird gegenwärtig für den Bereich der Medikamente überprüft, inwieweit dort das System des Tiers payant gesetzlich eingeführt werden soll, um allfällige Risikoselektion bei Patientinnen und Patienten mit teuren Medikamenten zu unterbinden. Da im Bereich der Medikamente tatsächlich ein Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Risikoselektion besteht, begrüsst der Bundesrat das Prüfen von Möglichkeiten, eine Risikoselektion bei Patientinnen und Patienten mit teuren Medikamenten in Zukunft zu verhindern.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Leistungen der Krankenversicherungen sind im KVG geregelt und werden mit den beiden Abrechnungssystemen Tiers garant und Tiers payant abgegolten. Dazu bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie kann er in den geltenden Abrechnungssystemen sicherstellen, dass die Patientinnen und Patienten innert nützlicher Frist eine Rechnungskopie vom Leistungserbringer (inklusive Spitäler) erhalten?<\/p><p>2. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die Rückerstattung innerhalb von 30 Tagen erfolgt, damit die Rechnung des Leistungserbringers innert Rechnungsfrist bezahlt werden kann?<\/p><p>3. Wie kann er verhindern, dass Versicherer - wie in jüngster Zeit die Krankenversicherung Assura - das System zu ihren Gunsten ausnutzen und als Instrument der Risikoselektion einsetzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Leistungen der Krankenversicherungen. Lücken in den Abrechnungssystemen Tiers payant und Tiers garant"}],"title":"Leistungen der Krankenversicherungen. Lücken in den Abrechnungssystemen Tiers payant und Tiers garant"}