{"id":20143777,"updated":"2023-07-28T06:38:03Z","additionalIndexing":"2841;1236;Krankenversicherung;Unfallversicherung;Unfall in der Freizeit;Nichtbetriebsunfallversicherung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-24T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L04K01040116","name":"Unfallversicherung","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L04K01010217","name":"Unfall in der Freizeit","type":1},{"key":"L05K0104011601","name":"Nichtbetriebsunfallversicherung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-11-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411509600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3777","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die heute herrschende Ungleichbehandlung zwischen UVG- und KVG-Versicherten im Bereich Nichtbetriebsunfall sind nicht mehr zu rechtfertigen. Die markant steigende Anzahl von Freizeitunfällen verlangt hierbei eine kostendämpfende Korrektur. Die Eigenverantwortung würde dadurch gestärkt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion hätte einen radikalen Umbau des schweizerischen Sozialversicherungssystems zur Folge. Arbeitnehmende würden bei einem Nichtberufsunfall im Vergleich zu heute massiv schlechtergestellt. So hätten sie nicht nur eine Kostenbeteiligung bei der Heilbehandlung zu entrichten, sondern würden auch keine Taggelder, Renten (Invaliden- und Hinterlassenenrenten), Integritätsentschädigungen und Hilflosenentschädigungen gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) mehr erhalten. Der damit verbundene Erwerbsausfall müsste entweder über zusätzliche Versicherungen gedeckt werden oder würde allenfalls zu einer Mehrbelastung anderer Sozialversicherungszweige (Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe) führen.<\/p><p>Aufgrund des Naturalleistungsprinzips hat der Unfallversicherer direkten Einfluss auf den Ablauf sowie die Entwicklung von Behandlungen und medizinischen Massnahmen. Gegenüber dem Unfallversicherer sind die Leistungserbringer dem Druck ausgesetzt, effizient und effektiv zu arbeiten, andernfalls werden diese vom Unfallversicherer nicht mehr berücksichtigt. Dies im Gegensatz zu den Krankenversicherern, die gesetzlich verpflichtet sind, mit allen Leistungserbringern abzurechnen. Demnach weist das im Unfallversicherungsbereich angewandte Naturalleistungsprinzip eine kostendämpfende Wirkung auf.<\/p><p>Weiter erbringt der Unfallversicherer Leistungen bei einem grundsätzlich klar abgrenzbaren Ereignis mit Schadenfolge. Er sorgt im Rahmen der Heilbehandlung für die Behebung des Schadens und kommt für dessen Kostenfolgen in Form der Bezahlung von Taggeldern und Renten auf. Im Unterschied zum KVG bleibt der gleiche Unfallversicherer für die finanziellen Folgen der in seiner Versicherungszeit eingetretenen Unfälle haftbar, auch wenn die entsprechenden Kosten erst mehrere Jahre oder Jahrzehnte später anfallen. Unter anderem um die erwähnten Kostenfolgen möglichst tief zu halten, wird eine umfangreiche Prävention betrieben, insbesondere auch im Bereich der Freizeitunfälle, was sich zweifelsfrei kostendämpfend auswirkt. Demgegenüber steht im KVG der beim jeweiligen Leistungsbezug aktuelle Krankenversicherer in der Pflicht. Bei einem Versicherungswechsel geht die Kostenübernahme auf den neuen Versicherer über. Deshalb ist der Anreiz zur Prävention weniger ausgeprägt, zudem ist die Betreuung des Schadenfalls durch den Zuständigkeitswechsel erschwert.<\/p><p>Die Entwicklung der Nichtbetriebsunfälle ist in den letzten fünf Jahren schwankend gewesen. Auf Jahre mit einer Zunahme folgen Jahre mit einer Abnahme. Der Zunahme in absoluten Zahlen steht eine Zunahme der Beschäftigten gegenüber.<\/p><p>Der Bundesrat hat erst am 19. September dieses Jahres eine UVG-Revision zuhanden des Parlaments verabschiedet. In dieser Revision ist der Fortbestand der Nichtberufsunfallversicherung unbestritten. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die von ihm in der UVG-Revision verfolgte Zielrichtung, die zudem von den Sozialpartnern getragen wird, zu ändern. Aus diesen Gründen beantragt er Ablehnung der Motion.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gleichbehandlung von KVG und UVG bei Nichtbetriebsunfällen, mit Selbstbehalt ohne Franchise, herzustellen. Die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen sind vorzunehmen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gleichbehandlung von KVG und UVG bei Nichtbetriebsunfällen"}],"title":"Gleichbehandlung von KVG und UVG bei Nichtbetriebsunfällen"}