﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143787</id><updated>2025-11-14T08:41:44Z</updated><additionalIndexing>2446;48;52;Steuerbefreiung;Motorfahrzeugsteuer;CO2-Abgabe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2292</code><gender>m</gender><id>91</id><name>Giezendanner Ulrich</name><officialDenomination>Giezendanner</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-24T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070104</key><name>Motorfahrzeugsteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1701010502</key><name>CO2-Abgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107030701</key><name>Steuerbefreiung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-30T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-11-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-24T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-09-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2661</code><gender>m</gender><id>1345</id><name>Müller Thomas</name><officialDenomination>Müller Thomas</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2713</code><gender>m</gender><id>3910</id><name>von Siebenthal Erich</name><officialDenomination>von Siebenthal</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2638</code><gender>m</gender><id>1142</id><name>Wobmann Walter</name><officialDenomination>Wobmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2270</code><gender>m</gender><id>15</id><name>Binder Max</name><officialDenomination>Binder</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2750</code><gender>m</gender><id>4042</id><name>Frehner Sebastian</name><officialDenomination>Frehner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2272</code><gender>m</gender><id>26</id><name>Borer Roland F.</name><officialDenomination>Borer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2584</code><gender>m</gender><id>1135</id><name>Amstutz Adrian</name><officialDenomination>Amstutz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2758</code><gender>m</gender><id>4053</id><name>Aeschi Thomas</name><officialDenomination>Aeschi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2781</code><gender>f</gender><id>4065</id><name>Umbricht Pieren Nadja</name><officialDenomination>Umbricht Pieren</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3021</code><gender>m</gender><id>4114</id><name>Knecht Hansjörg</name><officialDenomination>Knecht</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3046</code><gender>m</gender><id>4144</id><name>Matter Thomas</name><officialDenomination>Matter Thomas</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2292</code><gender>m</gender><id>91</id><name>Giezendanner Ulrich</name><officialDenomination>Giezendanner</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3787</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2. Bei den CO2-Emissionsvorschriften handelt es sich um ein Lenkungsinstrument, das Anreize setzt, so dass der CO2-Ausstoss von neuen Personenwagen reduziert wird und die Energieeffizienz im Strassenverkehr steigt. Die CO2-Vorschriften betreffen alle Importeure von neuen Personenwagen. Jeder Importeur hat eine für seine Neuwagenflotte spezifische CO2-Zielvorgabe (bei einem Klein- oder Einzelimporteur ist es die fahrzeugspezifische Zielvorgabe) einzuhalten. Dabei ist die Gestaltung der Neuwagenflotte jedem Importeur freigestellt. Überschreitet der mittlere CO2-Ausstoss der Neuwagenflotte eines Importeurs seinen individuellen Zielwert, so schuldet er eine Abgabe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften wurde darauf geachtet, das bereits bestehende europäische System möglichst analog für die Schweiz einzuführen. Dies mit dem Ziel, für beide Märkte vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen und dadurch Handelshemmnisse und zusätzliche Kosten für Schweizer Automobilimporteure, die den Grossteil ihrer Flotte aus dem EU-Raum importieren, zu vermeiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die meisten der in der EU zugelassenen Neufahrzeuge werden am mittleren Zielwert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer gemessen. Diese Fahrzeuge verfügen ausnahmslos über eine EG-Gesamtgenehmigung, welche die Anerkennung der Vorschriftsmässigkeit eines Fahrzeugs bescheinigt und die Daten für die Beurteilung der CO2-Zielerreichung enthält.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;EU-Hersteller, die jährlich maximal 300 000 Fahrzeuge zulassen, können ein Klein- oder Nischenherstellerziel beantragen. Auch diese Fahrzeuge verfügen ausnahmslos über eine EG-Gesamtgenehmigung. Die EU-Praxis der Ziele für Klein- und Nischenhersteller ist dem Bundesrat bekannt und wird in den schweizerischen CO2-Emissionsvorschriften nachvollzogen. Schweizer Importeure von Fahrzeugmarken, die in der EU in den Genuss eines solchen Spezialziels kommen, können dieses auch in der Schweiz geltend machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein sehr kleiner Anteil der in der EU neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge verfügt über keine EG-Gesamtgenehmigung und wird unter einer nationalen Kleinserien- oder Einzelgenehmigung zugelassen. Diese Fahrzeuge verfügen nicht über die vollständigen CO2-Daten. Sie müssen keinen Zielwert erfüllen und sind von Sanktionen ausgenommen. Entsprechend werden für solche nicht EG-gesamtgenehmigten Fahrzeuge auch keine Nischen- oder Kleinherstellerziele vergeben. Die zuständige EU-Kommission erachtet diese Ausnahme von den CO2-Zielwerten angesichts der geringen Stückzahlen als akzeptabel. Sie behält sich aber die Option vor, die geltende Praxis zu überprüfen, wenn die Zulassungszahlen von nicht EG-gesamtgenehmigten Fahrzeugen ansteigen sollten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. Die Frage, wie nicht EG-gesamtgenehmigte Fahrzeuge in den schweizerischen CO2-Emissionsvorschriften behandelt werden sollen, wurde im Rahmen der Teilrevision der CO2-Verordnung vom 30. November 2012 (SR 641.711) behandelt. Dabei hat der Bundesrat beschlossen, dass auch diese Fahrzeuge unter die regulären CO2-Zielwerte fallen sollen. Dies vor dem Hintergrund, dass Fahrzeuge ohne EG-Gesamtgenehmigung einen vergleichsweise höheren Anteil aller Neuzulassungen in der Schweiz ausmachen als in der EU. Von einer Vergabe eigener Schweizer Spezialziele wurde abgesehen, weil sich damit weitere Ungleichbehandlungen innerhalb der Schweiz ergeben hätten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Erarbeitung der Verordnungsbestimmungen zum CO2-Gesetz wurden die vorgesehenen Umsetzungsmechanismen der WTO und der Efta mitgeteilt, Bedenken und Änderungsvorschlägen dieser Organisationen wurde Rechnung getragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat hat - abgesehen von einer Aussprache auf Fachebene - keine Kenntnis von Massnahmen seitens amerikanischer Behörden. Angesichts der Tatsache, dass eine allfällige Benachteiligung nicht spezifisch amerikanische Produkte betrifft und dass sich die Problematik auf eine beschränkte Anzahl von emissionsstarken Fahrzeugen beschränkt, die in Zukunft weiter abnehmen dürfte (vgl. Frage 6), wurde kein Handlungsbedarf festgestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat erachtet die Vergabe separater schweizerischer Nischen- und Kleinherstellerziele angesichts der Sachlage als nicht angemessen. Es steht aber allen Herstellern offen, für ihre Fahrzeuge eine EG-Gesamtgenehmigung und bei der europäischen Kommission ein Kleinhersteller- oder Nischenziel zu beantragen. Mit Great Wall Motor Company, Zhejiang Geely Automobile und Qoros haben bereits mehrere chinesische Fahrzeughersteller eine Bewilligung für ein Spezialziel erhalten. Dieselbe Möglichkeit steht auch US-Herstellern offen, wobei diese in der Regel die Anforderungen der geringen Stückzahlen nicht erfüllen. Zurzeit werden vermehrt amerikanische Fahrzeuge für den Absatz auf dem europäischen Markt genehmigt (z. B. Ford Mustang 2015 oder Dodge-Fahrzeuge unter Fiat-Brand), was die Problematik bei den nicht EG-gesamtgenehmigten Fahrzeugen mit entschärft.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Betreffend CO2-Gesetz bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Weiss er, dass laut CO2-Verordnung für Fahrzeuge von Herstellern, welche unter 300 000 Einheiten pro Jahr in der EU immatrikulieren, Nischen- oder Kleinherstellerziele von der Europäischen Klimakommission gesprochen werden und dass Fahrzeuge ohne EG-Genehmigung aufgrund der marginalen Stückzahl in der EU-Praxis, z. B. Deutschland, nicht besteuert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist ihm bekannt, dass die Europäische Klimakommission aufgrund dieser Praxis der Nichtbesteuerung keine Spezialziele für solche Fahrzeuge gewährt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Weiss er darüber Bescheid, dass auch das Bundesamt für Energie die Lösung dieser Problematik aus formalistischen Gründen verweigert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er sich bewusst, dass damit ein Handelshemmnis geschaffen wurde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist er sich bewusst, dass sich die amerikanischen Behörden mit diesem Thema befasst haben und sich dies negativ auf andere Dossiers auswirken kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Möglichkeiten sieht er, diese Benachteiligung zu beheben und Marken ohne EU-Spezialziele (US und künftig chinesische Brands) gleich wie die anderen zu behandeln?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>CO2-Abgabe bei Importfahrzeugen</value></text></texts><title>CO2-Abgabe bei Importfahrzeugen</title></affair>